Hallo Aramis,
wenn es zur Berufung kommt, solltest ihr eine Anschlussberufung einlegen.
Jetzt habt ihr noch die Möglichkeit den RA zu wechseln.
Jetzt hast du die Möglichkeit alles schon mal aufschreiben und mit einem/dem RA zu besprechen, bevor er sich bei Gericht bestellt.
MFG Marima
wenn es zur Berufung kommt, solltest ihr eine Anschlussberufung einlegen.
Jetzt habt ihr noch die Möglichkeit den RA zu wechseln.
Ich finde genug Fehler im Urteil ( wo wir Grund hätten zu Klagen!)
Aber, dass muß unser Anwalt umsetzten -tat er bisher nicht - er erklärt auch nicht warum und wieso er einiges nicht weiterleitet/ weitergeleitet hat!
Jetzt hast du die Möglichkeit alles schon mal aufschreiben und mit einem/dem RA zu besprechen, bevor er sich bei Gericht bestellt.
MFG Marima