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Wie Abfindung ablehnen?

Hallo Aramis,

wenn es zur Berufung kommt, solltest ihr eine Anschlussberufung einlegen.

Jetzt habt ihr noch die Möglichkeit den RA zu wechseln.

Ich finde genug Fehler im Urteil ( wo wir Grund hätten zu Klagen!)
Aber, dass muß unser Anwalt umsetzten -tat er bisher nicht - er erklärt auch nicht warum und wieso er einiges nicht weiterleitet/ weitergeleitet hat!

Jetzt hast du die Möglichkeit alles schon mal aufschreiben und mit einem/dem RA zu besprechen, bevor er sich bei Gericht bestellt.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

jeep! Mache schon Notizen über " Kleinigkeiten" .

Zu diesen belegbaren Beträgen, kommen noch einige Sachen wie Urlaubsbegleitung durch Freunde, Haushaltsführungsschaden (Versorgung der Mutter im eigenen Elternhaus, Garten besprochen, doch der neue Garten / Gehweg fällt komplett weg! Etc.pp!

Also wieder schieben, bitten.....

Dank Dir!

VG
Aramis
 
Hallo Aramis,

wenn die Beklagte bei der Berufung bleibt, solltest du deinen RA schriftlich auffordern Anschlussberufung einlegen, mit den von dir genannten Punkten.

Wenn er dieses nicht tut, würde ich ihn nach Ende des Verfahrens auf Regress verklagen.

MFG Marima
 
Hallo, nix neues, ausser, dass die Gegnerische erneut Fristverlängerung für die Berufungsbegründung beim OLG gefordert hat....
Grüße v.Aramis
 
Grüß Dich, Aramis, grüß Dich, Sekundant!

01
Sekundant hat Recht: Zur zweiten Fristverlängerung muss man angehört werden. Wenn man nicht zustimmt, wird die Frist in der Regel nicht verlängert. Das ist auch gut so. Denn sonst geht das ewig so weiter.

02
Zwischendurch, Aramis: Gegen Ende Deines Urteilsspruches aus dem Landgericht steht etwas zur "voräufigen Vollstreckbarkeit". Wie lautet der Absatz in Deinem Urteil denn ganz genau?
Wenn wir Glück haben und das Landgericht aufgepaßt hat, dann kann da vielleicht etwas interessantes stecken.

ISLÄNDER
 
Hallo und Dank an Euch!

Im Moment sehen wir die Warterei wieder entspannt - kann sein, dass das OLG ja ablehnt -oder?
Diese gegnerische Kanzlei ist mit sich selbst überfordert, den hohen Arbeitsaufwand den sie vorschieben, sollten sie doch belegen können?

@ Isländer: 8. Die dem Kläger für die durch seinen Prozessbevollmächtigten unternommene Einholung der Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung und die anwaltliche Vertretung entstandenen, der Höhe nach unstreitigen Rechtsanwaltskosten haben die Beklagten an den Kläger zu zahlen, §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB, § 249 BGB. Die Kosten des Rechtsstreits waren den Parteien im Verhältnis ihres Obsiegens und Unterliegens aufzuerlegen, § 92 ZPO. Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 709 ZPO.

Noch etwas: wie oft darf die Gegnerische ein Verlängerung der Begründungsfrist beantragen? Was ich zu den Links von Sekundant gefunden habe ist, dass man munter Fristen versäumen kann und die wieder ( auch nach nem Jahr) neu aufleben?

Sorry für die späte Antwort- doch bei uns schlägt die Anpassung an die Umstände zu! Man arrangiert sich halt.

LG
Aramis
 
@Aramis

"erneut Fristverlängerung" - wurdet ihr dazu gehört?

wenn es sich in die länge zieht ohne wirklichen grund siehe § 224 ZPO Fristkürzung; Fristverlängerung


gruss

Sekundant

Hallo Sekundant,

natürlich nicht, unser RA rief gestern an , fragte Männe, ob er sich einen Vergleich mit der Gegnerischen vorstellen könne?
Begründung: es könne sich noch ewig hinziehen vor dem OLG!

Männe sagte dem RA- die Frist der Berufungsbegründungsverlängerung läuft doch nächste Woche aus! Und zu einer weiteren Fristverlängerung müßten wir doch gehört/ befragt werden.
Antwort Anwalt: äh, ja, aber die Gegnerische bittet erneut um Vergleich, es würde auch nur so 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen! Die Frist am OLG liefe aber weiter!

Männe stimmt dem zu!

Was soll ich dazu sagen? Ich war auf der Arbeit, als ich am Abend davon erfuhr, wurde es sehr laut!

Mein eigener LG stimmt der Verzögerungstaktik zu-
Und jetzt bin ich raus!
Ich werde eure Tipps weitergeben, mehr nicht.

Dank Euch Allen
Aramis
 
Hallo Aramis,

ich wünsche euch, dass ihr nicht im Zwist miteinander den Abend beendet.
Die Versicherung hätte damit ein Zwischenziel erreicht.
Am Telefon während deiner Abwesenheit waren sie bestimmt trickreich genug, um die Zusage abzuringen.
Deinen Ärger kann ich gut verstehen, hoffe aber, ihr bleibt zusammen standhaft gegen die Versicherung.
Noch gibt es kein Vergleichsangebot, noch hat einem Vergleich niemand zugestimmt.

LG
 
hallo Aramis,

gut, dass hier nochmal dazu geschrieben wurde. ich bin derzeit mit meiner angelegenheit zu sehr abgelenkt und hatte es ganz vergessen.

RA rief gestern an , fragte Männe, ob er sich einen Vergleich mit der Gegnerischen vorstellen könne

das ist jetzt kein rat und ich kann auch keine belege dafür bringen, nur das, was sich bei mir auf den 2. blick als motivation/strategie aufdrängen würde.
nach allem vorhergehenden geht der gegenseite die luft aus, ruft nach fristverlängerung und kommt dann mit diesem angebot. heisst: zeit schinden. nur fragt sich, auf welcher basis und warum wird nicht gleich ein konkretes angebot vorgelegt? liegt es nahe an der vorstellung - ok, dann kann man annehmen, liegt es weit entfernt, dann erübrigt sich alles weitere. das aber will man offenbar nicht, sondern nur hinauszögern, weil man schlimmeres befürchtet.
mir würde der montag zu folgendem anlass geben: RA damit konfrontieren, man kann auch direkten kontakt aufnehmen und ein konkretes angebot einfordern. kommt das nicht so rechtzeitig vor dem fristablauf, dass man reagieren kann, dann hat es sich erledigt und wird ohne weitere nachfrage abgelehnt.
das gericht kann dir nichts vorhalten, und die durchsichtige strategie hat auch ihr ende. das sollte bis dienstag machbar sein ;)


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS- Schaden,

es war unser eigener RA, der anrief. Ich habe davon erst am Nachmittag erfahren.
Mein Lebensgefährte vertraut leider dem RA.

Hallo Sekundant,

bin ganz deiner Meinung!
Was bringt unseren RA zu so einer Tat!
So kurz vor Fristablauf? Selbst das OLG hat Regeln.
Diese Woche wäre die 3 Fristverlängerung zu Ende. Die hätte man doch abwarten müssen!

Die Gegnerische sollte vor einem Jahr schon Abfindungssumme Vorlegen ( allein der Rentenschaden beläuft sich auf ca. 90 000€- runtergerechnet)!
Hat sie nicht geschafft! Null,nichts....

Männe ist einfach sauer auf mich, auf sich... keine Ahnung ob ich da noch was richten kann.

Danke und
LG
Aramis
 
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