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Wie Abfindung ablehnen?

Danke Chumana,

etwas verspätet, danke für deinen Rat!

Wir waren zur Urteilsverkündung im Gericht. Richter war bestürzt, weil wir nicht wußten,dass wir nicht persönlich anwesend sein müssen...
Na, ich glaube, dass "Urteil" über unseren Rechtsbeistand ist bei Gericht bestätigt wurde! Kein Schaden für uns- leider war das echte Urteil noch nicht fertig... nächste Woche.... hinweis hierauf erfolgte in der Woche danach .

Was, wenn wir unser RA überzeugen könnten, eine Verzögerungsrüge anzuleierern, dann haben wir den Richter auch noch gegen uns?
Z.Z. sind alle im Urlaub . Evtl. gibt es in 2-3 Wochen was Neues?

LG
Aramis
 
Hallo,

nach über 5 Jahren! Haben wir ein Urteil, es spricht deutlich für die Ansprüche meines Lebensgefährten! Unfall war 2010.
Nu müssen wir wieder warten- OLG oder Vollstrecken...und wie macht man dass?

Wie und wann kann ich das Urteil hier veröffentlichen?

LG Aramis
 
Hallo Aramis,

ich habe das LG angeschrieben und um Veröffentlichung gebeten, ein paar Wochen später war es in www.nrwe.de Online.


Du kannst es auch einscannen und hier unter "Datei einfügen" veröffentlichen, nur die Namen schwärzen.

Die Beklagte wird höchstwahrscheinlich Berufung einlegen und was meinst du mit Vollstrecken, wenn du jetzt vollstecken willst, musst du 110 oder 120% der Summe die dir zugesprochen wurde bei Gericht hinterlegen, genaues steht im Urteil. Da die Beklagte wahrscheinlich eine Versicherung ist, mach es aber keinen Sinn.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

ja, es geht um eine Versicherung, dann werden wir das LG anschreiben und hier veröffentlichen!

Und nee, wir halten durch, bis die Berufungsfrist abgelaufen ist ;-), nachdem selbst bei Gericht aufgefallen ist, dass die Gegnerisch alles ablehnt ohne Begründungen- dauert es wohl nur x Monate bis zur Zahlung!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

warte erst mal ab ob Berufung eingelegt wird, diese muss innerhalb eines Monats begründet werden, der Beklagte bekommt aber regelmäßig noch einen weiteren Monat Zeit.

Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, ist es die Aufgabe des Rechtsanwalt die nötigen Schritte einzuleiten, z.B. Frist setzen und Pfänden lassen.

MFG Marima
 
Hallo Aramis,

meine größten Gegner waren immer meine eigenen Anwälte, das Urteil vom LG Essen war ein Regress-Verfahren gegen meinen ersten RA, der hat eine Frist versäumt, 1. Klage verloren, Schaden ca. 250.000 €.

2. Klage: Hier habe ich behauptet, dass Morbus Bechterew erst 2007 vorlag. Ich habe alle Schreiben ans Gericht selber geschrieben. Hilfe bekam ich immer von der BLD-Kanzlei, dieses waren die RA der Versicherung, die haben in ihren Schreiben mich immer auf fehlenden Vortrag hingewiesen, selber Schuld. Entscheidend war aber ein Fachbuch 189 € über Berufsunfähigkeit, damit arbeiten Rechtsanwälte, Versicherungen und Richter. Klage vor dem LG Köln gewonnen, Berufung, OLG Vergleich, sonst hätte ich die Klage verloren, schon 2005 lag ein Morbus Bechterew vor, damit keine Gesundheitsverschlechterung, die Versicherung war nicht Zahlungspflichtig, dieses habe ich in der 3. Klage vor dem LG Essen bewiesen.

Das Urteil der 3. Klage vorm LG Essen hast du gelesen, der Beklagte RA hat Berufung eingelegt und mir 75.000 € angeboten, lächerlich, mir wurden 120.000 € zugesprochen. Entgegen den Rat meines RA habe ich ein Antwortschreiben (Anlage) geschrieben, ich habe ihn gebeten das Schreiben auch an die Haftpflichtversicherung zu schicken, er hat abgelehnt, er würde nichts direkt an den Beklagten schicken. Ich als Laie habe ihm erklärt, dass die Versicherung nicht die Beklagte ist, sondern der Regess-RA persönlich verklagt wurde. Warum habe ich darauf bestanden, der RA der Versicherung hat so viele Fehler gemacht, dass sollte die Versicherung wissen, diese musste schließlich dem Vergleich zustimmen. Dieses Antwortschreiben war eine schallende Ohrfeige für den Rechtsanwalt und den Beklagten, selber Rechtsanwalt.

Ob ein Vergleich zustande gekommen ist, später.

MFG Marima
 

Anhänge

  • Antwort 29.04.pdf
    171.4 KB · Aufrufe: 31
Hallo Marima,

wie Dein Beispiel zeigt, kann man die Schriftsätze der Gegenseite hervorragend als Fehlerkorrektur der eigenen Schriftsätze nutzen. Alle Achtung, wie Du damit umgegangen bist und es genutzt hast.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

danke RekoBär, nach Abzinsung und Sterbewahrscheinlichkeit für Zahlungen für die Zukunft dürfte es der schlechteste Vergleich sein, den je eine Versicherung geschlossen hat.

Obwohl ich alles erreicht habe was ich wollte, hat meine RSV noch über 40.000 € durch den Versicherungsbetrug durch den Regress-Anwalt bezahlen müsse. Er hatte ursprünglich Leistungen ab 2001 verlangt, obwohl ich erst 2005 einen Leistungantrag gestellt hatte, dadurch hat sich der Streitwert und sein Honorar erhöht und alles weitere. Da mir leider kein Schaden entstanden ist, konnte ich ihn nicht anzeigen.

Auch mein zweiter RA hat Geld aus dem
Kostenfestsetzungsantrag unterschlagen, leider hat er es in Raten an die RSV zurückgezahlt.

Ach so, der Vergleich ist erst zustandegekommen nachdem sich die Anwälte bestellt haben, Verfahrensgebühr und Vergleichs
gebühr, mein Anwalt war noch sauer, er wollte auch noch die Terminsgebühr, er hat nie ein Wort geschrieben, gesagt oder zu irgendwas dazu beigetragen. Etwas hat er aber gelernt, man kann auch einen Schriftsatz eine Woche vor dem Gerichttermin vorab per Fax senden, er gilt dann noch als rechtzeitig zugestellt.

MFG Marima
 

Anhänge

  • Vergleich RA Graser (1).pdf
    129 KB · Aufrufe: 18
Hallo,

nach Urteil des LG, hat die Gegnerische mal <fristgerecht>
Berufung eingelegt- Begründung folgt ( oder auch nicht, unser RA solle sich noch nicht beim OLG melden).
Uns ist klar, dass die Gegnerische weiter Zeit schinden will und fieberhaft nach " Fehlern" im Urteil sucht!
Ich finde genug Fehler im Urteil ( wo wir Grund hätten zu Klagen!)
Aber, dass muß unser Anwalt umsetzten -tat er bisher nicht - er erklärt auch nicht warum und wieso er einiges nicht weiterleitet/ weitergeleitet hat!

Tipps?

VG
Aramis
 
Hallo Aramis,

wie erwartet hat die Versicherung erst mal Berufung eingelegt.

Als nächstes wird die Versicherung eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die Berufungsbegründung beantragen und bekommen.

Dann wird die Versicherung dir einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, der wird bei 60 - 70 % aus dem Urteil liegen.

Dann hast du die Möglichkeit ein Gegenangebot abzugeben oder einen Vergleich ausschließen, wenn du dann 90 % verlangst, wird die Versicherung schreiben, dass währe zu viel und 80 % anbieten.

Ein Vergleich ist sofort fällig, im deutschen Recht ist sofort 14 Tage.

Sollte ein Vergleich Zustandekommen werden sich die Anwälte bei Gericht bestellen und noch die volle Verfahrensgebühr und die Vergleichsgebühr einstreichen. Du hast dann bei einem Vergleich von z.B. 80 %, 20 % aller Verfahrenskosten LG und OLG zu tragen.

Sollte kein Vergleich zustande kommen, kann es sein das die Versicherung die Berufung zurückzieht, eher unwahrscheinlich.

Sollte die Versicherung bei der Berufung bleiben, hast du die Möglichkeit eine Anschlussberufung ZPO § 524 einzulegen.

"Eine Anschlussberufung bezeichnet im deutschen Recht eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsbehelf der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene Entscheidung zu seinen Gunsten zu ändern."

MFG Marima
 
Hallo Marima,

siehste, dazu brauch ich das Forum!
Solche Vorbereitung auf`s Schlimmste hätten wir uns von unserem Anwalt gewünscht!

Nein, dann warten wir lieber auf die OLG Entscheidung! Oder dann auch noch BGH.... weiter!

Vielen Dank!

LG
Aramis
 
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