Aramis
Erfahrenes Mitglied
Hallo Ihr,
jetzt teilt die Großkanzlei der Gegnerischen KFZ-Haftpflicht mit, dass die Versicherung nur mit Komplettabfindung arbeitet?!
Wo finde ich diese "Versicherungsbestimmung" in den AGB`s ( die habe ich vorliegen).
Frage: können wir unabhängig von der eingereichten Klage Beschwerde bei der BaFin einreichen?
Wir haben den Hinweisbeschluß- Gegnerische akzeptiert ihn nicht! Schreiben werden unkommentiert vom Gericht weitergeleitet-
Natürlich werden wir jetzt mit Spannung die Urteile zu Reiserücktritt etc. verfolgen, weil die wichtiger sind als das Recht für (100% unschuldiger Unfallopfer) sorry für den Sarkasmus!
Bitte durchhalten!
LG
Aramis
jetzt teilt die Großkanzlei der Gegnerischen KFZ-Haftpflicht mit, dass die Versicherung nur mit Komplettabfindung arbeitet?!
Wo finde ich diese "Versicherungsbestimmung" in den AGB`s ( die habe ich vorliegen).
Frage: können wir unabhängig von der eingereichten Klage Beschwerde bei der BaFin einreichen?
Wir haben den Hinweisbeschluß- Gegnerische akzeptiert ihn nicht! Schreiben werden unkommentiert vom Gericht weitergeleitet-
Natürlich werden wir jetzt mit Spannung die Urteile zu Reiserücktritt etc. verfolgen, weil die wichtiger sind als das Recht für (100% unschuldiger Unfallopfer) sorry für den Sarkasmus!
Bitte durchhalten!
LG
Aramis