• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie Abfindung ablehnen?

Hallo Ihr,

jetzt teilt die Großkanzlei der Gegnerischen KFZ-Haftpflicht mit, dass die Versicherung nur mit Komplettabfindung arbeitet?!
Wo finde ich diese "Versicherungsbestimmung" in den AGB`s ( die habe ich vorliegen).

Frage: können wir unabhängig von der eingereichten Klage Beschwerde bei der BaFin einreichen?

Wir haben den Hinweisbeschluß- Gegnerische akzeptiert ihn nicht! Schreiben werden unkommentiert vom Gericht weitergeleitet-

Natürlich werden wir jetzt mit Spannung die Urteile zu Reiserücktritt etc. verfolgen, weil die wichtiger sind als das Recht für (100% unschuldiger Unfallopfer) sorry für den Sarkasmus!

Bitte durchhalten!

LG
Aramis
 
Liebe Aramis,

es ist ganz einfach mit der Abfindung:

01
Unter seltenen Umständen kann ein GESCHÄDIGTER statt regelmäßiger Zahlungen einen Abfindung verlangen (§ 843 Abs. 3 BGB). Dazu muss ein "wichtiger Grund" vorliegen, da sind die Hürden hoch.

02
Niemals aber kann der Schädiger eine Abfindungslösung verlangen. Er hat einfach kein Recht darauf.

03
Auf dem Verkehrsgerichtstag 2019 in Goslar haben sich die Versicherungsanwälte heftig gewehrt dagegen, die Hürden für Geschädigte auf Abfindung abzusenken. Besonders "nett" war ein Beitrag von RA Höher (er ist die Nr. 3 bei BLD), der hat betont, dass über Abfindungen doch sowieso "immer auf gleicher Augenhöhe" verhandelt wird.

Man hörte es und staunte.

04
Wie kommt es aber dann, dass es viele Urteile gibt, in denen man (so oder so ähnlich) liest?

"Das Schmerzensgeld mußte erhöhte werden, weil sich die Beklagte jahrelang grundlos gegen Einsichten versperrt hat, die sich ihr aufgedrängt haben. Sie hat Zahlungen davon abhängig machen wollen, dass sich der Kläger mit einer Abfindung zufrieden gibt....."

04
Es gibt Anzeichen dafür, dass zunehmend behauptet wird, man bereite eine Abfindungslösung vor, ohne, dass etwas dafür geschieht. Nun, so, wie die Abfindungen häufig vorgeschlagen werden, ist das m.E. in der Regel kein Schaden: Es ist sehr selten, dass solche Angebote wirklich attraktiv sind.


ISLÄNDER
 
Hallo Aramis,

es ist ein netter Versuch von der HPV.

Die AGBs brauchst Du nicht, Du bist nicht Versicherungsnehmer ;) - somit hast Du auch keinen Vertrag mit der Versicherung.

Ja, manchmal wird man schon wuselig.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi Kasandra,

nein wir sind nicht mehr dort versichert, doch die AGB `s der KFZ-Versicherung aus der Unfallzeit liegen uns noch vor- die hätten auch für von uns verursachte Unfälle gegolten. Sowas hätten wir nie unterschrieben!

Aber ich verstehe was du meinst!
LG
Aramis
 
Hallo,

Urteilsverkündung verschoben! Klar , ich kann ja weiter ständig Urlaub einreichen- jeder Arbeitgeber freut **grr** sich darüber- war die vergangenen Jahre echt nervig- ich war immer erpressbar ( von meinem EX-Arbeitgeber)! Ey , Gutachter, Anwalt (gegnerische , wie eigene), Temine verschieben, als vollschicht arbeitende in 3, 4 Schichten wird man schon mürbe- ! Ich habe nach über 10 Jahren den " sicheren " Job gekündigt!

Dank Covid habe ich einen Arbeitgeber, der meinen Einsatz würdigt! Einen Arbeitgeber, der sich selbst genug mit KFZ-Haftpflichtversicherungen und deren Zahlungsmoral herumschlagen muß.... etc.
Welch ein Segen!

Nur mal so ;-)))
LG
Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aramis,
Das tut mir so leid für dich und ich wünsche dir weiter die Nerven das durchzuhalten. Gehört ja wohl auch zu einer Art Verzögerungstaktik, um uns UO mürbe zu machen. Aber du schaffst das.
Lg Frau vom Deel
 
Hallo,

möchte hier über meinen Fall betreffend Abfindung
informieren.

Nach Unfall 2010 gab es nach einigen Jahren ein Urteil gegen die gegnerische Versicherung.

Im Jahre 2017 habe ich auf weiteres Schmerzensgeld, die Verletzung an der Halswirbelsäule und einen Verdienstentgang geklagt.
Die HWS Verletzung ist weiter nicht unfallkausal, dazu habe ich auch keinen Anspruch auf weiteres
Schmerzensgeld.
Lediglich der Verdienstausfall (Grund ist Arbeitsplatzverlust, berufliche Reha, damaligen Beruf kann ich nicht mehr ausüben) wurde anerkannt, aber noch etwas heruntergerechnet.

Die Verhandlung war vor einigen Tagen, und im Nachhinein gingen meine Gedanken dorthin, das ich annehme, das das Gericht das so verdreht, das ich mit dem Vergleich betreffend des Verfahrens seit 2017 eben auch dies als Abfindung annehme.

Es wurde in der Verhandlung ausdrücklich erwähnt, das die Anerkennung der Zahlung des Verdienstausfalles (welcher etwas gekürzt wurde)
sich rein auf das derzeitige Verfahren bezieht.

Es wurde mir nicht nahegelegt, das ich mit diesem Vergleich mit der gegnerischen Versicherung komplett abschließe.

Vielleicht hat hierzu jemand eine Meinung?

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

manchmal werden auch Vergleiche nur für bestimmte Teilbereiche geschlossen, sodass andere Teilbereiche des Schadenersatzes ausgeklammert sind und weiter in einem anderen Verfahren verhandelt werden können.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

für mich war das so, das eben ein Verdienstausfall anerkannt wurde, und ich den Betrag akzeptierte.

Und das sich diese Zahlung rein um das derzeitige
Verfahren dreht, und somit alles weitere aufrecht bleibt.

Ich befürchte, das es so gedreht wird, das ich mit diesem Betrag komplett den Fall abschließe, was absolut nicht im meinem Interesse ist.

Auf alles was anders kommt, als das sich der Vergleich rein auf dieses Verfahren bezieht, wurde ich nicht hingewiesen.

Vielen Dank!

Grüsse

Hrc4Life
 
Liebe Aramies,

bitte Deinen Anwalt um die Erhebung einer Verzögerungsrüge. Das eröffnet Die den Anspruch auf Entschädigung aus überlangem Gerichtsverfahren.
Wichtig ist, dass in der Verzögerungsrüge Gründe dargelegt werden, warum das Gericht gerade Dein Verfahren bevorzugt bearbeiten muss.

Deine Verzögerungsrüge muss das Gericht als Warnung und Aufforderung verstehen.

Bekommt Dein Anwalt eine geeignete Verzögerungsrüge hin, hast Du binnen kurzer Zeit das ersehnte Urteil im Briefkasten und binnen 6 Monaten kannst Du auf Entschädigung aus überlanger Verfahrensdauer klagen.

Mit besten Grüssen
Chumana
 
Top