Hallo zusammen !
Ich habe mal eine Frage zum Widerspruchsverfahren. Nach einer Ablehnung der Anerkennung einer Berufskrankheit 2101 habe ich im August letzten Jahres Widerspruch eingelegt.
Nach mehrmaliger telefonischer Nachfrage bekam ich nun gestern (10 ! Monate nach dem Widerspruch) ein Schreiben, es solle ein arbeitsmedizinisches Gutachten nach Aktenlage erstellt werden, ein Gutachter wurde vorgeschlagen. Ist ein solches Vorgehen üblich ?
Die Ablehnung erfolgte damals, weil aus der persönlichen ärztlichen Begutachtung (vom Juli 2007) gefolgert wurde, dass " eine Erkrankung der Sehnenscheiden nicht vorliegt". Allerdings habe ich nächste Woche eine Hand-OP, bei der Sehnenscheidenentzündung und Karpaltunnel-Syndrom behandelt werden, d.h. dort wird man dann die vom Chirurgen diagnostizierten Sehnenscheidenveränderungen tatsächlich sehen - wie aber könnte dies ein "Gutachter nach Aktenlage" ?
Was soll ich tun Eine Idee wäre es dem vorgesehenen Gutachter den OP-Bericht/eine Stellungnahme des Operateurs zu übersenden ? Aber im Grunde kann man sich diesen Gutachter dann doch auch sparen, oder ?
Vielen Dank für alle Antworten,
Anja
Ich habe mal eine Frage zum Widerspruchsverfahren. Nach einer Ablehnung der Anerkennung einer Berufskrankheit 2101 habe ich im August letzten Jahres Widerspruch eingelegt.
Nach mehrmaliger telefonischer Nachfrage bekam ich nun gestern (10 ! Monate nach dem Widerspruch) ein Schreiben, es solle ein arbeitsmedizinisches Gutachten nach Aktenlage erstellt werden, ein Gutachter wurde vorgeschlagen. Ist ein solches Vorgehen üblich ?
Die Ablehnung erfolgte damals, weil aus der persönlichen ärztlichen Begutachtung (vom Juli 2007) gefolgert wurde, dass " eine Erkrankung der Sehnenscheiden nicht vorliegt". Allerdings habe ich nächste Woche eine Hand-OP, bei der Sehnenscheidenentzündung und Karpaltunnel-Syndrom behandelt werden, d.h. dort wird man dann die vom Chirurgen diagnostizierten Sehnenscheidenveränderungen tatsächlich sehen - wie aber könnte dies ein "Gutachter nach Aktenlage" ?
Was soll ich tun Eine Idee wäre es dem vorgesehenen Gutachter den OP-Bericht/eine Stellungnahme des Operateurs zu übersenden ? Aber im Grunde kann man sich diesen Gutachter dann doch auch sparen, oder ?
Vielen Dank für alle Antworten,
Anja