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Widerspruchsverfahren

@beutlers , @HWS-Schaden , @KoratCat ,

zunächst Euch mal ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und Euer Brainstorming. Oh ja, und man kann es wirklich als Sturm bezeichnen.

Natürlich wurde dem Schreiben des Beratungsarztes bereits Wiedersprochen. Ärgern tut es einen aber halt dann doch, ja, und man hinterfrägt schon ganz genau, was überhaupt rechtens ist.

Ihr seid mir hinsichtlich rechtlichen Angelegenheiten alle bei weitem Voraus - gerade deshalb sind für mich alle Anregungen sehr wertvoll.

Der Anhang von Beutlers geht definitiv an den Anwalt, denn in meinen Augen (und auch gem. den Aussagen in dem Schreiben) hätte dieser Beratungsarzt die Daten nicht erhalten dürfen. Dann werden wir mit dem Anwalt beratschlagen, wie wir hier weiter vorgehen.

Inwieweit das etwas an dem Verfahren an und für sich ändert ist erst mal dahin gestellt.

Wenn es etwas neues gibt, werde ich auf jeden Fall berichten.
 
Hallo KoraCat,

genau diese Kritisiere ich von der Beklagten. Das Sozialgerichtliche Verfahren im Sinn des SGB statt findend. Das Sozialverwaltungsverfahren auch rechtlich einen anderen Hintergrund hat, als das im Zivilrecht. Hier handelt die Beklagte in Ihrer Aufgabe als öffentliche Behörde und nach dem Gesetz steht wie oben von mir ausgeführt Nach SGB 1 § 2 abs. 2 (2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden. Das Gilt für die gesetzliche Sozialversicherungen!

Die Beklagte hier die BG rein im Interesse der Leistungsabwehr und der Arbeitgeberfinanzierten Beiträge Ihrer Mitglieder handelt. Sie verkennt dabei Ihren Gesetzlichen Auftrag und Ihre Pflichtgemäße Aufgabenerfüllung völlig.

Es ist nicht der Sinn und Zeck der gesetzlichen Unfallversicherung, die Leistungsabwehr zu forcieren. Und genau dieses Verhalten der Beklagten die ständige Leistungsverweigerungshaltung steht in keinem Sozialgesetzbuch. Das Sozialgesetzbuch eine völlig andere Auslegung hat, wie ich oben angeführt habe. Das die BG das nur tut, um Ihre Kosten auf die Allgemeinfinanzierten Sozialversicherungsträger abzuwälzen und damit Ihre eigenen Mitgliedsbeiträge zu senken ist im Grunde Betrug an den anderen Sozialleistungsträger. Das ganze System was dahinter agiert ist so krank.

Eine Rentenversicherung, eine Arbeitslosenversicherung, eine Krankenversicherung agiert keinesfalls in gleicher Art und Weise. In der Regel wird es dort mit wenigen Ausnahmen keine weitere Instanzen nach einem Gerichtlichen Urteil gg die Versicherung geben. Weil die Gerichte das Verwaltungsverfahren ersetzen, an dem der Sozialleistungsträger dann gebunden ist. Nur die BG´n führen seit ca 45 Jahren eine andere Schiene, vor ca 45 Jahren prallten Sie damit in einem Bericht, das Sie Ihre Versicherungsleistungen um so und soviel Prozent verringern konnten.

Vielleicht stoße ich nochmal auf den Artikel, dann füge ich Ihn hier im Forum ein. Anbetracht der Statistiken, auch im Vergleich zu Anderen Ländern zeigt ja schon deutliche Unterschiede.

Leider verkennen die Sozialgerichte "fast" ausschließlich die Originäre Aufgabe, die Fehler im Verwaltungshandeln werden gar nicht erst aufgegriffen, sondern negiert. Das LSG führt das mittlerweile fort. Das heißt nur wer bis zum BSG vielleicht dann noch rückt und die Kraft hat, hat überhaupt noch eine Chance vielleicht recht für recht zu bekommen. Vereinzelnd mag es noch Richter geben, so wie die bei Dir, aber die meisten guten Richter sind wohl nach den fast 45 Jahren auch schon im Ruhestand oder kurz davor.

Entweder es macht mal einen Knall und die anderen Sozialversicherungsträger wehren sich mal, oder wir können die gesetzliche Unfallversicherung abschaffen.

lg beutlers
 
Hallo

Es führt zu weit, die Diskussion zu dieser Aussage
Eine Rentenversicherung, eine Arbeitslosenversicherung, eine Krankenversicherung agiert keinesfalls in gleicher Art und Weise. In der Regel wird es dort mit wenigen Ausnahmen keine weitere Instanzen nach einem Gerichtlichen Urteil gg die Versicherung geben.
in diesem Thread zu führen. Ich stimme der Aussage nicht zu, meine Beobachtungen und Erfahrungen decken sich nicht damit.

LG

Nachtrag, um Missverständnisse zu vermeiden: ich wollte damit sagen, dass auch andere als die BG ihre Leistungen teils bis zur letzten Instanz verweigern und mit harten Bandagen kämpfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur für's Protokoll: Ich stimme aus eigener Erfahrung der Aussage @beutlers in jedem einzelnen Punkt zu.

Das System DGUV funktioniert nur in Punkto Erstversorgung halbwegs.

So lange die Kosten nicht zu hoch sind...
 
Bitte an @,

macht zu dem Thema einen eigenständigen Tweet auf.
Am besten unterteilt - also übersichtlich.
Danke
 
Hallo @bava

Entschuldige den inhaltlichen Schlenker, ich wollte nicht ablenken von deinem Thema.
Also zurück zu deiner Thematik.

LG
 
Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten
Und genau darauf berufen sie sich: das "pflichtgemäße Ermessen", nach dem sie verpflichtet sind unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Und da kommen die Richter ins Spiel, die müssen nach Prüfung entscheiden, was berechtigt oder unberechtigt ist. Zu jener Prüfung dürfen die Parteien ihre Sichtweisen vortragen, so abwegig die auch seien. Dass es dabei mitunter recht "unsauber" zugeht, muss in Kauf genommen werden. Maßgebend ist hauptsächlich, wie die Richter entscheiden.
 
Vereinzelnd mag es noch Richter geben, so wie die bei Dir
Da denke ich eher, dass es an meinem Umgang mit den Richtern liegt. Als mir z.B. die Berichterstatterin vom letzten LSG-Verfahren - vielleicht wegen Überforderung - schrieb, meine Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg und der Senat beabsichtige, sie mit Gerichtsbescheid zurückzuweisen, und dies mit m. E. völlig schwachsinnigen "Argumenten" begründete, habe ich mir verkniffen, ihr zu erklären, dass ihre Sichtweise völlig daneben ist. Vielmehr habe ich mich bedankt, dass ihre Worte mir ein guter Denkanstoß gewesen seien, ich die Sache jetzt klarer sähe - und ihr mit anderen Worten das Selbe wie x-mal zuvor noch einmal erläutert. Das hat geholfen!
 
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