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Widerspruchsverfahren

Raphael34

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Dez. 2012
Beiträge
113
Hallo,

ein Bekannter von mir hatte vor 3 jahren einen Wegeunfall und vor 2 Jahren beim VA einen Antrag auf Feststellung der GDB gebeten(er hat starke körperliche Beeinträchtigungen).Nach kurzer Zeit kam auch ein Bescheid,dass man auf das Gutachter der BG warte.Dagegen hat er Einspruch erwidert mit der Begründung das GDB und MDE völlig verschiedene Sachen sind.Seitdem hat sich nichts getan.

Zur Begutachtung bei der BG hat er nun einen Termim beim Gutachter seiner Wahl.
Doch bis die MDE feststeht vergeht ja auch noch Zeit.

Wie kann er den Festellungsbescheid vom VA beschleunigen?Soll er Klage erheben gegen das VA?Dienstaufsichtsbeschwerde oder wie soll er vorgehen?
 
Hallo.

Ich bin auch so ein Fall das die warten bis die Behandlung von der BG ab geschlossen wird und ab gewartet wurde.Wie sollen die das feststellen wenn über die Bg schon Aufträge für Gutachten vorliegen.Was du machen kannst ist erstmal alles andere bewerten zu lassen und nach der ersten Diagnose die Feststellung zu beantragen.Aber um den GdB festzustellen muß die Krankheit mindestens 6 Monate vorliegen und die Einschränkungen auf Dauer sein.
Soll jetzt die Feststellung zur Unfallrente von der BG gemacht werden dann würde ich abwarten dauert nicht lange wenn das VG ein gestellt wurde.
Du kannst die mal anmahnen und schicke denen immer die neuen Berichte zu die über deine Einschränkungen was aussagen.Hatte ich auch gemacht und der Wiederspruch war vom August 2010 bis März 20123 dort und dann wurde endlich entschieden.


Aber bei mir war es ein kommplizierter Fall es kam nicht nur das von der BG zu tragen sondern auch einige Körperlichen Beschwerden die sich durchs Trauma verschlimmerten und ich noch ein chronisches Schmerzsyndrom bekam wo keiner wußte vom Trauma oder nicht.Dann letztes Jahr noch ne OP und abwarten was für die Beurteilung wichtig war.
Wenn den Wiederspruchsverfahren nicht entsprochen wird zu deiner Zufriedenheit mußt du klagen oder mach es wie ich warte erstmal ab bis neue Entscheidungen festgestellt sind und mache den Verschlimmerungsantrag das geht schneller wie klagen.

Schreibe die an woran das liegen könnte meist braucht man dort nicht zum Gutachten wenn die die neuen Einschränkungen haben.Mache mal den Jammerlappen mit fertig dort schreibst du deine Beeinträchtigungen rein wann und wie der Schmerz ist was du nicht mehr machen kannst grad auch privat also kannst kaum wegen der Schmerzen weg gehen usw.


Und das schicke mit hin denn beim VA werden keine Diagnosen festgestellt zur GdB sondern die Einschränkungen Privat und Arbeitsmäßig,deshalb ist es nicht schlimm ab zu warten wenn es deine Haubtbeschwerden aus den BG Fall sind.


LG SONJA
 
Hallo Raphael und Soni1956,

das ist totaler Quatsch, dass das VA abwartet was im GA von der BG steht.

Es sind zwei ganz unterschiedliche Organisationen und das VA MUSS EIGENSTÄNDIG ermitteln.

Also, dem VA eine Frist setzen.

Wenn der Antrag bereits seit 2 Jahren läuft, setze ein Schreiben auf mit einer 2 wöchigen Frist und schreibe auch gleich rein, wenn bis dato kein Bescheid vom VA vorliegt, dann wirst Du Untätigkeitsklage beim SG einreichen.

Mach denen mal Feuer unter dem .......

Lasst Euch nicht auf den Arm nehmen. Worauf wollt Ihr denn noch warten? Euere Untätigkeit dem VA mal Paroli zu bieten verzögert für Euch nur alles Weitere.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

es ist nicht ganz richtig, was Du schreibst. Die BG-Prozente dienen dem Versorgungsamt als Grundlage für die Beurteilung. Das Versorgungsamt muss die MdE-Festsetzung als GdB komplett übernehmen. Zusätzlich kannst Du dann noch weitere unfallunabhängige Einschränkungen/Beschwerden mit angeben, die in die Bewertung der GdB mit einbezogen werden müssen. Das heißt, dass die GdB höher sein kann als die MdE. Es ist auf jeden Fall sinnvoller, nicht voreilig zu drängen, da das Versorgungsamt nur das beurteilen kann, was ihnen schwarz auf weiß vorliegt. Da man die von der BG erhaltenen medizinischen Unterlagen (wenn man überhaupt welche erhalten hat) nicht an Dritte weitergeben darf, hat man ja nichts in der Hand. Ohne BG-Gutachten wird die GdB bereits als zu niedrig angesetzt, vielleicht sogar komplett abgelehnt. Es bleibt dann nur der Widerspruch und danach der Weg zum Sozialgericht. Aber auch da braucht man handfeste Beweise.

Frohe Weihnachten und liebe Grüße
Claudia
 
Hallo Claudia,

so ganz gehe ich mit Deiner Antwort nicht konform.

Man kann selber beim VA alle Unterlagen einreichen.

Auch das VA ist verpflichtet zur Amtsermittlung. Diese sollte man einfordern, denn genau wie Du schreibst, ist die Anlehnung an die privaten Probleme zu beachten. Dieses geschieht aber nicht, wenn das VA die Prozente der BG übernimmt. Dann ist man immer zu gering bewertet.

Außerdem ist zu bedenken, dass z. B. die körpl. Beeinträchtigung bei den Antragsstellern schon seit 2 Jahren besteht.
Somit können diese seit 2 Jahren z. B. keine Steuerfreibeträge bei der Lohnsteuer berücksichtigen oder sonstige Merkzeichen.

Das VA kann auch GA veranlassen und dies hätte in den letzten 2 Jahren auch schon geschehen können.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

könntest Du mir bitte helfen für solch ein Schreiben oder wie formuliert mein Bekannter das Schreiben?


Danke
 
Hallo Raphael,

ungefähr so:

Betreff: Antrag auf GdB / GdS vom xx.xx.201x

Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.xxxx habe ich den o. g. Antrag gestellt.

Für die Bearbeitungszeit gelten für erwebstätige Personen die in §§ 69 und 14 SGB IX benannten Fristen.
Die Frist für die Feststellung der Schwerbehinderung beträgt höchstens drei Wochen.
Im gleichen Zug verweise ich auf SGB I, § 17, Absatz 1 + 2.
Sollte bis zum (hier nun 14 Tage einsetzen), kein Bescheid von Ihnen erteilt werden, dann reiche ich nach § 88 SGG Untätigkeitsklage am zuständigen SG ein.

MfG

Per Post mit Einschreiben-Rückschein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ich kann nur aus unserer Erfahrung schreiben. Die MdE der BG wurde vom Versorgungsamt komplett übernommen. Bevor dies beim Versorgungsamt nicht vorlag haben diese eine GdB von 30% gewährt, was völliger Blödsinn war. Die Unterlagen bzw. die Gutachten der BG dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Auch nicht, wenn es um seine eigenen Interessen geht. Es gibt da einen Paragraphen für, den ich auswendig nicht kenne, jedoch bei allen medizinischen Unterlagen von der BG an den Versicherten mitgeschickt wird. Dort steht sinngemäß, dass der Arzt/Gutachter bei Missachtung sein Honorar dem Versicherten in Rechnung stellen darf bzw. auch eine Strafe in Betracht gezogen werden kann, wenn die Unterlagen an Dritte weitergegeben werden. Zumindest haben wir dieses Schreiben immer bei den Unterlagen gehabt.
Rückblickend ist es nicht sinnvoll, vorab beim Versorgungsamt zu drängen. Ohne Vorlage des Rentenbescheides mit Festsetzung der MdE von der BG wird der GdB definitiv geringer ausfallen. Dann bleibt nur das Widerspruchsverfahren bzw. danach die Klage vor Sozialgericht. Diese Wege könnte man sich aber sparen, wenn man den Rentenbescheid abwartet. Dringen sollte man, wenn überhaupt (davon bin ich persönlich aber nicht überzeugt), meines Erachtens die BG zur Veranlassung des Rentenbescheides. Manchmal ist es jedoch ratsamer, sich in Geduld zu üben.
LG
Claudia
 
Hallo.


Nachdem ich beim Gutachter wegen der UR über der BG war wurde der Gutachter nach 6 Wochen angeschrieben um das Gutachten fertig zu machen.Nun liegt es seid Oktober dort bis entschieden wird.Der Rentenausschuß kommt dort nur einmal im Monat zusammen.In der Zeit wo die BG noch nicht entschieden hat kann man aufs Gutachten reagieren.Ich habe beim ersten Gutachten auf die fehlerhaften Aussagen hingewiesen und die korrigiert.Ob die das beachtet haben weiß ich nicht.
Bei mir habt das VA das Gutachten der BG mit meiner Genehmigung erhalten u8nd es wurde immer noch 30% für die PTBS gegeben allerdings mit Schmerzstöhrung.Für die BSV wurde nur das operierte genommen weil es wieder den Nerv bedrängt die anderen Anschnitte wurden nicht berücksichtigt 20%.
Für das Knie gabs noch 30% vor der OP nur 20 allerdings mit Funktuionsstöhrung.
Das G wurde nicht anerkannt trotz Rollator gehen wurde an genommen das es nicht mehr notig war.Da kam aber schon die Beinschwäche durch und das rechte Kniearthrose.Zusätzlich noch Handarthrose mit Fingergelenken.
Ich denke damit werde ich die Verschlimmerung beantragen das soll schneller gehen wenn man die neuesten Berichte mitschickt.
Aber gegen die 50% zu klagen dauert viel zu lange dann lieber erstmal annehmen und später Verschlimmerung beantragen.


Ich denke das sich bei dir auch einiges verschlechtert hat und überprüft wird und das nach längerrer Zeit alles nochmal mit einander verglichen Wird.


LG SONJA
 
Hallo Kasandra,

was Claudia1970 schreibt stimmt,so war es auch in meinem Fall.Das Versorgungsamt holte sich erst Informationen von der BG und übernahm die MDE zur Bildung der gesamt GdB in meinem Fall.

gruß **************
 
Hallo **************,

Natürlich kann ein Versorgungsamt die MdE der BG zur Grundlage Ihrer Berechnungen der GdB nehmen. Wenn aber 6 Monate nach einem Unfall ein entsprechender Antrag an das Versorgungsamt gestellt wird, dann kann sich das versorgungsamt nicht zurück ziehen und sagen, ich warte mal ab, was die BG so feststellt und dann gebe ich meine GdB. Das Versorgungsamt hat Fristen einzuhalten, hat andere Bewertungsgrundsätze und Bedingungen und ist entsprechend seiner gesetzlichen Vorgaben nicht berechtigt, darauf zu warten, bis die BG irgendwann was feststellt. Es kann ja sein, dass die BG erst nach Aufhebung des Verletztengeldes nach z.Bsp. 2 Jahren einen Auftrag zur Feststellung der MdE erteilt. dann würde immer noch eine Zeit vergehen, bis da die MdE festgestellt ist ( Gutachten, Rentenausschuss usw.). Sagen wir also noch ein mal 6 Monate drauf. Dies würde bedeuten, dass das Versorgungsamt 2 Jahre nichts tut außer warten....
Zum Anderen hat das Versorgungsamt weitere Einschränkungen zu berücksichtigen, die die BG überhaupt nicht in ihre Betrachtung und Bewertung einbezieht, da Unfallunabhängigkeit vorhanden ist.

Verstehst Du nun, weshalb Kasandra so ihren Beitrag geschrieben hat?

Rechtlich sind es zwei völlig von einander unabhängige Verfahren, wo zugegebenen Maßen gerne das Versorgungsamt "faul" bleibt.

Gruß von der Seenixe
 
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