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Widerspruchsverfahren

Hallo Seenixe,

danke noch mal für Deine Zusammenfassung. Evtl. ist es jetzt verständlicher was ich geschrieben habe.

Abgesehen von den sich äußernden "Glücksfällen" musste ich auch die Erfahrung machen, dass sich das VA bei mir nur nach der BG richtet und alle weiteren Schäden nicht berücksichtigt sowie auch nicht die Schäden, welche in das private Leben außerhalb der Arbeit eingreifen.

Also, dies ist auch eine Warnung an alle. Ich kann nur davon abraten auf die BG zu warten. Die meisten User hier haben sich leider - ohne es zu Wissen, - ohne es zu ahnen - schon ein Eigentor geschossen.

Und etwas wieder zu korrigeren ist sehr schwer bzw. endet im Klageverfahren für Jahre.

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Dich, Raphael 34,

das Verfahren ist mit 18 Monaten ohne eigene Aktivität des Versorgugnsamtes ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dazu verstößt es gegen Art. 19 Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat (Beschluss 1 BvR 352/00) gesagt:J länger sisch das Verfahren zieht, desto mehr muss es beschelunigt werden,denn der Begriff des "sozialen Rechtsstaates" bedeutet auch, dass einem in verrtretbarer Zeit (vertretbarer!) Recht wird.

Ich würde zu allererst Akteneinsicht dort nehmen, um genau zu sehen, was in der Behörde geschehen ist. Sollte dort ständig bei deer BG nachgefragt worden sein, ist das keine Erfüllung des Rechtssaatsgebotes.

Ich würde dann dem Dienststellenleiter schreiben, mich darüber beschweren, dass nach 18 Monate alle, aber auch alle Ansprüche darauf, dass man auch mal Geduld haben muss erschöpft sind. er möge bitte einen konkreten Plan vorlegen,welche Schritte wann durchgeführt werden. Gleichzeitig würde ich daraum bitten, nicht -wie so oft- etwas von Krankheit, Mutterschutzausfällen, Personalmangel zu schreiben, weil das nach 18 Monaten nicht mehr interessiert: Nach 18 Moanten muss der Vertreter das Problem bewältigen, und, auch das würde ich geltend machen: jetzt ist nicht der geheiligte Feierabend dieses Mitarbeiters im Vordergrund, sondern der Schwerbehinderte, dessen Rechten die Behörde nicht gerecht wird. Teile mit, dass Du Antwort innerhalb von 2 Wochen in Händen halten willst, andernfalls Du Untätigkeitslage erhebst.
Hilfreich ist oft der Hinweis auf Schadensersatzpflichten. Denn: Wie soll der Schwerbehinderte zu seinem Steuerfreibetrag kommen, wenn die Behörde die Schwerbehinderung nicht festhält?

Es gibt Büromenschen, die erleben die Welt nur noch als Fall oder Akte. Dass draußen vor dem Fenster z.B. Not und bedrängnis sind, muss man diesen Leuten leider erst erklären.

ISLÄNDER
 
Vielen Dank Euch allen!

Ich habe im Auftrag meines Bekannten Kasandras Musterschreiben als Vorlage genommen und nochmal darauf hingewiesen das GdB/MDE 2 unterschiedliche Kriterien sind. Desweiteren habe ich Sie gebeten mir die Kontaktdaten der Dienstaufsichtsstelle zu übersenden für eventuell einer Beschwerde.

Wenn das VA nun nicht wie erwünscht reagiert,dann soll er zum Sozialgericht und Strafanzeige wegen Untätigkeit stellen?

Gruß Raphael
 
Hallo Raphael,

nicht Strafanzeige wegen Untätigkeit, sondern bein SG "UNTÄTIGKEITSKLAGE" einreichen.

Wir wären froh, wenn wir die Möglichkeiten von Strafanzeigen hätten....



Viele Grüße

Kasandra
 
Nabend,

mein Kumpel hat nun vom VA einen Bescheid.MDE durch die BG hatte er 25%.Vom VA gab es 20%,da nur in 10er Schritten berücksichtigt wird.

Letztes Jahr hatte er das BG Gutachten zum VA geschickt.Kommt mir vor als wenn Sie die % abgerundet übernommen haben.

Soll er erneut Widerspruch gegen die 20% Gdb einlegen oder gleich Klage beim SG einreichen?
 
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