Hallo, seit heute habe ich´s schwarz auf weiß-der Widerspruch wird zurückgewiesen.
Zitat: nach der im Rentenverfahren getroffenen soz.medizinischen Leistungsbeurteilung der DRV -Bund, können mit dem vorhanden Leistungsvermögen Tätigkeiten im Umfang von mind. 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5 Tage Wochen regelmäßig ausgeübt werden.
Sie sind daher in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des allgem. Arbeitsmarktes tätig zu sein. Zum allgem. Arbeitsmarkt zählen alle Tätigkeiten, die in größerer Anzahl vorhanden sind und die unter den üblichen Arbeitsbeding. verrichtet werden. Zitat Ende.
Da bin ich ja glatt auf wundersamer Weise geheilt. Von ganz allein.
Alle diese ganzen Gutachten der letzten Jahre, in denen hervorging, das ich eine fortgeschr. Athrose in Knie und Hüfte hab, mit Hühnerei großen Kalkablagerungen, wo es immer hiess, dass eher eine Verschlechterung eintritt, für die Katz.
Und auch meine ganzen Psychosen, haben sich über Nacht aufgelöst.
Meine Frage: die Kosten für das Widerspruchsverfahren werden ja nicht übernommen, da der Widerspruch nicht erfolgreich war.
Wenn ich jetzt vor dem SG klagen wollte, wie finanziere ich mir das?
Jemand ne Idee?
Gruss J.G.
Zitat: nach der im Rentenverfahren getroffenen soz.medizinischen Leistungsbeurteilung der DRV -Bund, können mit dem vorhanden Leistungsvermögen Tätigkeiten im Umfang von mind. 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5 Tage Wochen regelmäßig ausgeübt werden.
Sie sind daher in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des allgem. Arbeitsmarktes tätig zu sein. Zum allgem. Arbeitsmarkt zählen alle Tätigkeiten, die in größerer Anzahl vorhanden sind und die unter den üblichen Arbeitsbeding. verrichtet werden. Zitat Ende.
Da bin ich ja glatt auf wundersamer Weise geheilt. Von ganz allein.
Alle diese ganzen Gutachten der letzten Jahre, in denen hervorging, das ich eine fortgeschr. Athrose in Knie und Hüfte hab, mit Hühnerei großen Kalkablagerungen, wo es immer hiess, dass eher eine Verschlechterung eintritt, für die Katz.
Und auch meine ganzen Psychosen, haben sich über Nacht aufgelöst.
Meine Frage: die Kosten für das Widerspruchsverfahren werden ja nicht übernommen, da der Widerspruch nicht erfolgreich war.
Wenn ich jetzt vor dem SG klagen wollte, wie finanziere ich mir das?
Jemand ne Idee?
Gruss J.G.