hallo christiane17,
Meine Meinung:
hinsichtlich deinen wiederholten Antragstellungen
glaube ich mal gelesen zu haben, dass die dann einfach über die wiederholten Anträge nicht mehr entscheiden.
Falls du dann Untätigkeitsklage einreichst, musst du damit rechnen, dass die Untätigkeit nicht bestätigt wird, weil zum Beispiel über die Anträge nicht entschieden werden muss.
Also ein langer Rechtsweg und Verschleppung droht.
Lg. Rolandi
Meine Meinung:
hinsichtlich deinen wiederholten Antragstellungen
glaube ich mal gelesen zu haben, dass die dann einfach über die wiederholten Anträge nicht mehr entscheiden.
Falls du dann Untätigkeitsklage einreichst, musst du damit rechnen, dass die Untätigkeit nicht bestätigt wird, weil zum Beispiel über die Anträge nicht entschieden werden muss.
Also ein langer Rechtsweg und Verschleppung droht.
Lg. Rolandi