Hallo zusammen,
bitte um eure Erfahrungen bzw. und Meinungen hierzu:
Frage 1:
mir fällt auf, dass die Behörden über eingereichte Widersprüche willkürlich entscheiden:
Wenn die Behörde meint, dass der Bescheid angeblich kein Verwaltungsakt ist
wird einerseits dennoch per Widerspruchsbescheid entschieden und der Klageweg ist zulässig.
In anderen Fällen
wird eine Untätigkeitsklage eingereicht und die Behörde entscheidet dennoch nicht - da wird vor Gericht behauptet weil es angeblich kein Verwaltungsakt ist.
In Ergebnis: unterschiedliche willkürliche Handhabung.
Was kann man tun, wenn man es gerichtlich überprüfen will.
2 Frage:
Darf das Gericht im Rahmen einer Untätigkeitsklage unter Entscheidungsgründen darüber schon urteilen, ob der Bescheid, wogegen man Widerspruch eingelegt hat, ein Verwaltungsakt ist oder nicht, um die Untätigkeitsklage abzuweisen?
Die willkürliche Hanhabung kann ich nicht verstehen.
Über jede Meinung, Erfahrung, Tipp würde ich mich freuen.
Lg. Rolandi
bitte um eure Erfahrungen bzw. und Meinungen hierzu:
Frage 1:
mir fällt auf, dass die Behörden über eingereichte Widersprüche willkürlich entscheiden:
Wenn die Behörde meint, dass der Bescheid angeblich kein Verwaltungsakt ist
wird einerseits dennoch per Widerspruchsbescheid entschieden und der Klageweg ist zulässig.
In anderen Fällen
wird eine Untätigkeitsklage eingereicht und die Behörde entscheidet dennoch nicht - da wird vor Gericht behauptet weil es angeblich kein Verwaltungsakt ist.
In Ergebnis: unterschiedliche willkürliche Handhabung.
Was kann man tun, wenn man es gerichtlich überprüfen will.
2 Frage:
Darf das Gericht im Rahmen einer Untätigkeitsklage unter Entscheidungsgründen darüber schon urteilen, ob der Bescheid, wogegen man Widerspruch eingelegt hat, ein Verwaltungsakt ist oder nicht, um die Untätigkeitsklage abzuweisen?
Die willkürliche Hanhabung kann ich nicht verstehen.
Über jede Meinung, Erfahrung, Tipp würde ich mich freuen.
Lg. Rolandi