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Widerspruch Versorgungsamt

ferrari1410

Mitglied
Registriert seit
9 Mai 2013
Beiträge
87
Hallo
Habe hier einige Fragen zu der GdB.
Ich habe zur Zeit einen GdB von 40 % und eine Gleichstellung über das Arbeitsamt.
Bei den Erkrankungen handelt es sich um Unfallschäden, aus einem Arbeitsunfall, als eine BK 2108 die immer noch vor dem Gericht liegen, und nicht abschliesend geklärt sind.
Ich habe für die Bandscheibenschäden der HWS, sowie Spinalkanalstenose, und Wurzelreizug, als auch für die LWS schäden einen GdB von 20 % bekommen.
Weitere 20 bekam ich dann für Schulter, Knie und Ellenboge.
Für die Depressionen ebenfalls einen GdB von 20 %.
In 2015 habe ich erneut einen Verschlechterungsantrag gestell, das die Depressionen laut Arzt nun Mittelgradiger Natur sind.
Der Arzt sagte mir in 2015, das ich nun einen GdB von 30 % dafür bekommen sollte.
Der Verschlechterungsantrag wurde abgelehnt, und auf den neuen Befund kam keine Stellungnahme.
Ich hatte diesen ja gleich mit beigelegt.
Nun habe ich nach Recherschen gesehen, das die mittelgradige Depression in der Tad mit 30 % bewertet wird.
Da sich dies nun in 2017 verschlimmert haben, legte ich einen neuen Verschlechterungsantrag in 2018 vor.
Auch die LWS und HWS bereiten mir immer noch Probleme.
am 31.12.2017 durfte ich im Krankenhaus feiern, in der Notfallambulanz.
Mir ist es wieder wie schon so oft seit 2012 in den Rücken gefahren.
Mein Behandelnder Artz, hatte noch Röntgenaufnahmen gefertigt, und eine schwere Arthrose in der rechten Schulter, Arthrose beider Kniegelenke festgestellt,
und gemeint das ich einen neuen Antrag stellen sollte, und diesmal auch klagen.
Der neue Antrag wurde wieder abgelehnt.
Ich und mein Arzt, hatte mehrere Diagnosen neu angegeben, als auch den neuen Befund des Psychologen.
Im Ablehnungsschreiben stand nur etwas von Knie links, und das ich dafür keine 10 % bekomme.
Der Rest wurde garnicht aufgeführt.
Ich habe dann alles dem VdK übergeben, und darauf hingewiesen das ich schon 2015 für die mittelgradigen Depressionen nicht die 30% bekommen habe.
Ebenfalls gab ich dem Rechtsanwalt des VdK mehrere Urteile, aus der die 30 % hervorgingen, und die Gerichte bei 30 +20+20 50 % gaben.
Jetzt schrieb mir der Anwalt vom VdK, das das LSG Stuttgart bei 30+20+20 keine 50 mehr geben würde.
Wie kann dies sein? Die Urteile waren von verschiedenen LSG Gerichten, und eines sogar vom BSG ?
Mein Behandelnder Arzt, bei dem ich letzte Woche nochmals war, hatte sich extrem über die Ablehnung aufgeregt, und auch eine Beschwerde an das Versorgungsamt
geschrieben.
Nun bei dem was ich seit 7 Jahren mit der BG mit mache, würde es mich nicht wundern wenn wieder Abgelehnt wird.
Mit dem SG Karlsruhe habe ich ja von daher schon 3 negative Entscheidungen in Sachen BG hinter mir.
Weis einer hier Bescheid, wie es sich mit Depressionen verhält?
Ebenfalls finde ich die 20 % für HWS und LWS für zu wenig.
Ich hatte aus anderen Urteilen herausgelesen das wenn beiden Segmente mittelgradiger Natur sind, zwichen 30 - 40 % zu geben sind.
 
hallo ferrari,

du schreibst vom Arbeitsunfall und von BK
- Frage an Dich:
handelt es sich bei dir sowohl um einen vergangen Arbeitsunfall als auch überdies um eine Berufskrankheit?

Wann wurde Verletztengeld eingestellt?

Welche Bescheide hast du von der Berufsgenossenschaft zu Letzt erhalten?

Welche Mde hast du von der BG erhalten?

Welche Gutachten liegen vor - und von welchen Kostenträger?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi.
Es geht bei mir um eine BK 2108, und um Unfallfolgen aus einem Arbeitsunfall.
Hier laufen nach 7 Jahren immer noch die Verhandlungen.
Ist von befangenen Gutachtern, und Richter alles dabei. Rechtsbeugung inbegriffen.
Verletzengeld oder Unfallrente bekomme ich deshalb nicht, da die Verfahren nicht abgeschlossen sind.
Eine meiner zwei Nichtzulassungsklagen vor dem BSG wurde letzte Woche abgelehnt.
Auf die zweite habe ich vom BSG noch keine Antwort
 
Hallo ferrari,

du schreibst es ist im Klageverfahren, also existieren welche Bescheide von deiner Berufsgenossenschaft.

Gegen die Bescheide wogegen du klagst - ist dir nichts anerkannt worden in diesen Bescheiden von der BG dort?

Lg. Rolandi
 
Hallo Ferrari,

ein Orthopäde sagte zu mir: "Haben Sie die Möglichkeit einen Wohnsitz in einem anderen Bundesland zu melden?" ich hielt das Anfangs für einen Scherz, ich werde eines besseren belehrt!

Zu mir, vor meinem Unfall 40% GdB aus LWS und Herz (Bekommt man nicht umsonst) dann Unfall mit über 35 Frakturen im Oberkörper Distraktionsverletzung der BWS und was habe ich bekommen? Tata 40% GdB Wiederspruch, abgelehnt dann vor das SG und von Arzt zu Arzt saubere Diagnosen eingeholt und eingereicht

Der Chefarzt einer Ws Chirurgie in Stuttgart schreib: "Gangataxie, bei z.N. Contusio Spinalis nach Mottorradunfall mit Schädigung der Afferenzbahnen". Ein Jahr Später bestätigung durch die Neurologie : " Gangataxie, bei V.a. Contusio Spinalis nach Motorradunfall."

Das Versorgungsamt lässt über das Sg mitteilen das die Gangataxie mangels nicht fassbarer Ursache nicht bewertet werden kann! Mein Rechtsanwalt hat mit einem freundlichen hinweis reagiert nun abwarten!

Blos nicht aufgeben Ferrari!


MfG


GSXR
 
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