ferrari1410
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- 9 Mai 2013
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Hallo
Habe hier einige Fragen zu der GdB.
Ich habe zur Zeit einen GdB von 40 % und eine Gleichstellung über das Arbeitsamt.
Bei den Erkrankungen handelt es sich um Unfallschäden, aus einem Arbeitsunfall, als eine BK 2108 die immer noch vor dem Gericht liegen, und nicht abschliesend geklärt sind.
Ich habe für die Bandscheibenschäden der HWS, sowie Spinalkanalstenose, und Wurzelreizug, als auch für die LWS schäden einen GdB von 20 % bekommen.
Weitere 20 bekam ich dann für Schulter, Knie und Ellenboge.
Für die Depressionen ebenfalls einen GdB von 20 %.
In 2015 habe ich erneut einen Verschlechterungsantrag gestell, das die Depressionen laut Arzt nun Mittelgradiger Natur sind.
Der Arzt sagte mir in 2015, das ich nun einen GdB von 30 % dafür bekommen sollte.
Der Verschlechterungsantrag wurde abgelehnt, und auf den neuen Befund kam keine Stellungnahme.
Ich hatte diesen ja gleich mit beigelegt.
Nun habe ich nach Recherschen gesehen, das die mittelgradige Depression in der Tad mit 30 % bewertet wird.
Da sich dies nun in 2017 verschlimmert haben, legte ich einen neuen Verschlechterungsantrag in 2018 vor.
Auch die LWS und HWS bereiten mir immer noch Probleme.
am 31.12.2017 durfte ich im Krankenhaus feiern, in der Notfallambulanz.
Mir ist es wieder wie schon so oft seit 2012 in den Rücken gefahren.
Mein Behandelnder Artz, hatte noch Röntgenaufnahmen gefertigt, und eine schwere Arthrose in der rechten Schulter, Arthrose beider Kniegelenke festgestellt,
und gemeint das ich einen neuen Antrag stellen sollte, und diesmal auch klagen.
Der neue Antrag wurde wieder abgelehnt.
Ich und mein Arzt, hatte mehrere Diagnosen neu angegeben, als auch den neuen Befund des Psychologen.
Im Ablehnungsschreiben stand nur etwas von Knie links, und das ich dafür keine 10 % bekomme.
Der Rest wurde garnicht aufgeführt.
Ich habe dann alles dem VdK übergeben, und darauf hingewiesen das ich schon 2015 für die mittelgradigen Depressionen nicht die 30% bekommen habe.
Ebenfalls gab ich dem Rechtsanwalt des VdK mehrere Urteile, aus der die 30 % hervorgingen, und die Gerichte bei 30 +20+20 50 % gaben.
Jetzt schrieb mir der Anwalt vom VdK, das das LSG Stuttgart bei 30+20+20 keine 50 mehr geben würde.
Wie kann dies sein? Die Urteile waren von verschiedenen LSG Gerichten, und eines sogar vom BSG ?
Mein Behandelnder Arzt, bei dem ich letzte Woche nochmals war, hatte sich extrem über die Ablehnung aufgeregt, und auch eine Beschwerde an das Versorgungsamt
geschrieben.
Nun bei dem was ich seit 7 Jahren mit der BG mit mache, würde es mich nicht wundern wenn wieder Abgelehnt wird.
Mit dem SG Karlsruhe habe ich ja von daher schon 3 negative Entscheidungen in Sachen BG hinter mir.
Weis einer hier Bescheid, wie es sich mit Depressionen verhält?
Ebenfalls finde ich die 20 % für HWS und LWS für zu wenig.
Ich hatte aus anderen Urteilen herausgelesen das wenn beiden Segmente mittelgradiger Natur sind, zwichen 30 - 40 % zu geben sind.
Habe hier einige Fragen zu der GdB.
Ich habe zur Zeit einen GdB von 40 % und eine Gleichstellung über das Arbeitsamt.
Bei den Erkrankungen handelt es sich um Unfallschäden, aus einem Arbeitsunfall, als eine BK 2108 die immer noch vor dem Gericht liegen, und nicht abschliesend geklärt sind.
Ich habe für die Bandscheibenschäden der HWS, sowie Spinalkanalstenose, und Wurzelreizug, als auch für die LWS schäden einen GdB von 20 % bekommen.
Weitere 20 bekam ich dann für Schulter, Knie und Ellenboge.
Für die Depressionen ebenfalls einen GdB von 20 %.
In 2015 habe ich erneut einen Verschlechterungsantrag gestell, das die Depressionen laut Arzt nun Mittelgradiger Natur sind.
Der Arzt sagte mir in 2015, das ich nun einen GdB von 30 % dafür bekommen sollte.
Der Verschlechterungsantrag wurde abgelehnt, und auf den neuen Befund kam keine Stellungnahme.
Ich hatte diesen ja gleich mit beigelegt.
Nun habe ich nach Recherschen gesehen, das die mittelgradige Depression in der Tad mit 30 % bewertet wird.
Da sich dies nun in 2017 verschlimmert haben, legte ich einen neuen Verschlechterungsantrag in 2018 vor.
Auch die LWS und HWS bereiten mir immer noch Probleme.
am 31.12.2017 durfte ich im Krankenhaus feiern, in der Notfallambulanz.
Mir ist es wieder wie schon so oft seit 2012 in den Rücken gefahren.
Mein Behandelnder Artz, hatte noch Röntgenaufnahmen gefertigt, und eine schwere Arthrose in der rechten Schulter, Arthrose beider Kniegelenke festgestellt,
und gemeint das ich einen neuen Antrag stellen sollte, und diesmal auch klagen.
Der neue Antrag wurde wieder abgelehnt.
Ich und mein Arzt, hatte mehrere Diagnosen neu angegeben, als auch den neuen Befund des Psychologen.
Im Ablehnungsschreiben stand nur etwas von Knie links, und das ich dafür keine 10 % bekomme.
Der Rest wurde garnicht aufgeführt.
Ich habe dann alles dem VdK übergeben, und darauf hingewiesen das ich schon 2015 für die mittelgradigen Depressionen nicht die 30% bekommen habe.
Ebenfalls gab ich dem Rechtsanwalt des VdK mehrere Urteile, aus der die 30 % hervorgingen, und die Gerichte bei 30 +20+20 50 % gaben.
Jetzt schrieb mir der Anwalt vom VdK, das das LSG Stuttgart bei 30+20+20 keine 50 mehr geben würde.
Wie kann dies sein? Die Urteile waren von verschiedenen LSG Gerichten, und eines sogar vom BSG ?
Mein Behandelnder Arzt, bei dem ich letzte Woche nochmals war, hatte sich extrem über die Ablehnung aufgeregt, und auch eine Beschwerde an das Versorgungsamt
geschrieben.
Nun bei dem was ich seit 7 Jahren mit der BG mit mache, würde es mich nicht wundern wenn wieder Abgelehnt wird.
Mit dem SG Karlsruhe habe ich ja von daher schon 3 negative Entscheidungen in Sachen BG hinter mir.
Weis einer hier Bescheid, wie es sich mit Depressionen verhält?
Ebenfalls finde ich die 20 % für HWS und LWS für zu wenig.
Ich hatte aus anderen Urteilen herausgelesen das wenn beiden Segmente mittelgradiger Natur sind, zwichen 30 - 40 % zu geben sind.