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Widerspruch Versorgungsamt

hella

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2014
Beiträge
423
Hallo,
ich muss für meinen Sohn einen Widerspruch schreiben, da das Versorgungsamt das H streichen will. Waren heute nochmal beim Neuropsychiater, der klar sagte, der Junge braucht das Merkzeichen H. Meine Fragen:
1. Darf ich den Widerspruch ohne Begründung schreiben und für diese erst Akteneinsicht erbitten?
2. Nach welchen Paragrafen bitte ich um Akteneinsicht?

Ich will das erst einmal ohne Anwalt machen.
Danke für schnelle Hilfe
 
Hallo Hella,

ist ja toll was Euer Neuropsychater sagt.!!!! Aber er soll es mal für Euch schreiben! Dies fügst Du dann dem Widerspruch zu!
Nur so kann es laufen!!

Akteneinsicht kannst Du doch jederzeit nehmen, fahre zum VA, lass dir die Akte vorlegen, fotographiere mit Kamera oder Handy die relevanten Seiten ab oder lass Dir diese für ca. 10 Cent pro Seite kopieren.

Das alles geht formlos und auch ohne Ankündigung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,
du scheibst formlos deinen Widerspruch und teilst mit, das der begründete Widerspruch nachgereicht wird.
Du kannst Unterlagen verlangen, auf Grund welcher Tatsachen das H entzogen werden soll. Wie Kasandra schreibt muss es eine Akte geben, wo der Grund für die Entscheidung steht, wie man zu dieser Einschätzung kommt. Nur weil ein Sesselp mal Wind ablassen muss, kann eine solche Entscheidung nicht gefällt werden. Da müssen Gründe/Erkenntnisse dazu vorhanden (oder auch nicht) sein.

VG
 
Hallo hella,

so habe ich es geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Feststellungsbescheid vom ..........,

Widerspruch
ein.

Des Weiteren beantrage ich,

Akteneinsicht
in die betreffenden Verwaltungsakten. Eine Begründung wird in der Angelegenheit nachgereicht. Diese erfolgt nach gewährter Akteneinsicht.

Viel Erfolg
 
Danke für Eure guten Antworten. Gibt es einen Praragrafen, nachdem ich Akteneinsicht verlange? Klingt immer besser.
@Kassandra: Der Neuropsychiater hatte ein entsprechendes Gutachten geschrieben und legt sich generell für seine Patienten sehr ins Zeug. Hat er alles gemacht. Der ist DER Spezialist in Deutschland für diese Erkrankung. Trotzdem wird das H aberkannt.
LG
 
hallo hella,

deinen widerspruch erst einmal ohne begründung einzulegen ist sogar sinnvoll, meist sogar nötig. denn was würdest du begründen wollen, was du sachlich-inhaltlich nicht kennst. also erst den widerspruch mit dem hinweis, dass begründung folgt, nachdem einsicht in die relevanten akten genommen wurde.

für die akteneinsicht einen paragrafen anzugeben, ist eigentlich nicht nötig, auch wenn es erst mal aus deiner sicht "besser" ausschaut. bei mehr oder weniger offenkundigen regelungen, von denen vorausgesetzt werden kann, dass sie bekannt sein müssen, und das ist hier sicher der fall, werden kaum §§ benannt, auch weil man versehentlich auch mal "daneben" liegen kann (vor allem, wenn es konkurrierende gleichartige bestimmungen gibt; es ist ja keine prüfungsaufgabe, die eine benennung der rechtl grundlagen abverlangt).
du kannst dich auf § 25 SGB 10 - Akteneinsicht durch Beteiligte - berufen, aber es ist nicht notwendig. anders sähe es aus, wenn es um auslegungsansichten ginge und man dabei auf den wortlaut zurückgreift.


gruss

Sekundant
 
Hallo,
wie lange hat man für die Begründung des Widerspruch Zeit?
4 Wochen ab erhalt der
akte?
 
Hallo,
das kommt sowohl auf den Aktenumfang und auch den Sachverhalt an. Wenn Du dem Grunde nach Widerspruch eingelegt hast und Akteneinsicht beantragst, kommt es ja auch auf den Zeitpunkt der Akteneinsicht an.
Man kann da eine konkrete Frist nicht festlegen. Das Verfahren ruht zumindest, bis Du deinen Widerspruch begründest. Die Behörde meldet sich sonst schon und fragt nach der ausstehenden Begründung und setzt Fristen.

Gruß von der Seenixe
 
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