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Widerspruch - Rente gefährdet?

wurzlpurzl

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2007
Beiträge
687
Hallo,
nachdem ich mein Gutachten der Rentenversicherung nun gelesen habe, möchte ich Widerspruch einlegen. Das Guthaben gefährdet erstens meinen Prozess gegen die BG (LSG). Zweitens stimmt es vorne und hinten nicht. Da meine Rente auf 3 Jahre befristet ist, und nur wegen der Arbeitsmarktlage voll ist, ist es wichtig, dass es richtig gestellt wird. Denn bei einem erneutem Antrag werden ja wohl wie ich hier gelesen habe, keine neuen Berichte angefordert. Man wird sich bestimmt auf dieses Gutachten stützen. Demnach bin ich nur teilweise erwerbsunfähig und das würde besser werden, lt. Gutachter...
Nun habe ich aber Angst, dass meine Rente durch einen Widerspruch gefährdet ist. Kann das passieren Auch wenn ich meinen Arbeitsvertrag noch habe, packe ich die Arbeit nicht mehr. Auch so bin ich schon kurz vor dem totalen Zusammenbruch.
Wer hat Tips? Um die Widerspruchsfrist zu verlängern, werde ich erst mal die Zusendung der Akte beantragen. Nur ich habe bisher noch keinen Widerspruchsgrund genannt. Muss ihn bis morgen genannt haben. Hatte erst mal ohne Begründung einen Widerspruch eingelegt, da ich auf oberflächlichem Hinsehen Fehler im Versicherungsverlauf bemerkt habe. Bin bis jetzt allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu gekommen, mir das näher anzusehen. War schlichtweg überfordert. Daher habe ich auch jetzt erst das Gutachten gelesen, das mir schon seit ein paar Wochen vorliegt.
Für Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar!
 
Hallo wurzlpurzl,

wie Du weist, kannst Du gegen ein Gutachten kein Rechtsmittel also den
Widerspruch einlegen. Du kannst aber mit Stellungnahme gegen dieses
Gutachten der DRV vorgehen, indem Du daraufhinweist, dass der beauf-
tragte Gutachter aus einer anderen med. Stellungnahme zitiert hat, die
mit Du mit einem Weiterverwertungsverbot belegt hast, soweit ich das
richtig aus dem anderen Beitrag von Dir gelesen habe. Damit kannst Du
sogar einen Befangenheitsantrag stellen, da er wegen des Weiterver-
wertungsverbotes begründete Zweifel aufkommen lässt, dass er Dir gegen-
über "Voreingenommen" ist, also nicht unparteiisch sich verhalten hat.

Wenn Du aktenmässig nachweisen kannst, dass die benannten Diagnosen,
indem jetzt vorliegenden Gutachen nicht mit den Diagnosen der Akte über-
einstimmen, und der Gutachter u. U. über die Grenzen seines eigentlichen
med. Fachgebietes eine Beurteilung mit vorgenommen hat, dann konfron-
tiere ihn mit diesen fachfremden Diagnosen und stelle fest, inwieweit Sie
dem gestellten Gutachtenauftrag gerecht werden und ob Sie den neuesten
med. wissentschaftlichen Kenntnissen entsprechen. Desweiteren würde ich
auch dieses Gutachten - wenn es dem Gutachtenauftrag med. nicht ent-
sprechen sollte - mit einem weiteren Verwertungsverbot belegen.

Dieses von der DRV beauftragte Gutachten, kann Dir derzeit für die befris-
tete Zeitrente der DRV auf 3 Jahre hin, nicht gefährlich werden, denn bei
der gesetzl. Rente kommt es einzig und allein nur auf das Restleistungs-
vermögen an. Also, wenn Du vor Ablauf der 3 Jahre den Weitergewährungs
antrag stellst, muss auch dein Restleistungsvermögen neu beurteilt werden. Bis dorthin, kannst Du mit guter Begründung das mit Fehlern be-
haftete Gutachten, wieder aus der Akte haben. Nur Du musst dranbleiben.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kbi1989,
vielen Dank für deine Hilfe, hatte insgeheim damit gehofft; denn du hattest mir schon mal einen für mich wichtigen Hinweis gegeben.
Ich habe trotzdem noch Bedenken: das Restleistungsvermögen von 3-6 h ist zu hoch, die Rente bekomme ich nur wegen der Arbeitsmarktlage. Und dieses Restleistungsvermögen hat dieser Gutachter mit dem Gutachten bemessen. Ich habe die Rente ja ohne Widerspruch und ohne Prozess erhalten. Es ist also das einzige Gutachten. Wenn ich das anzweifle, müsste ein zweites Gutachten folgen, oder? Aber was, wenn der nächste Gutachter noch schlimmer ist und mir gar keine Rente gewährt? Denn die Rehas haben allesamt mir eine Erwerbsfähigkeit bescheinigt. Die vorletzte jedoch testierte, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.
Ausserdem möchte ich eine Volle Rente ohne Restleistungsvermögen. Es gibt Ärzte, die eine vollständige EU bestätigen, nur die wurden nicht gefragt.
 
Hallo wurzelpurzel :)

mit dem letzten Satz hast Du ja schon genau die Begründung Deines Widerspruchs geliefert.

Es gibt Ärzte, die eine vollständige EU bestätigen, nur die wurden nicht gefragt.

Mit diesem Satz gibst Du die Ermittlung an die RV Bund wieder zurück und teilst Ihnen genau so wie Du uns im Forum mitgeteilt hast ... Deine persönliche Situation mit Überforderung und Behandlung in der Schweiz ... mit.

Dann behälst Du Dir rechtliche Schritte gegen den Gutachter vor, der für Deine jetzige gesundheitliche Situation mitverantwortlich ist.

Gutes Gelingen und fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: manchmal tut es gut, sich auch auf *heiteren* Seiten aufzuhalten ... oder einfach mal in die freie Natur gehen und den Wind um die Nase pusten lassen ...
 
Vielen Dank, Fliedertiger. Ich weiss nicht, was ich ohne das Unfallopferforum machen würde! Alleine schaffe ich es nicht.
 
Hallo wurzlpurzl,

deine zeitlich auf drei Jahre befristete Rente ist derzeit nicht gefährdet,
auch nicht wegen dem Gutachten. Wie ich Dir ja schon geschrieben ha-
be, kannst Du gegen dieses Gutachten keinen Widerspruch einlegen,
weil es keinen Verwaltungsakt darstellt.

Gegen die Gutachten wird mit einer Stellungnahme angegangen, die aber
substantiiert begründet sein sollte. D. h. mit dieser Stellungnahme, wer-
den die durch den Gutachter falsch festgestellten Diagnosen und damit
auch die falschen Schlussfolgerungen in der Festlegung des Restleistungs-
vermögens angegriffen. Wie Du das machen kannst, habe ich ja schon in
dem gestrigen Beitrag geschrieben. Es obliegt aber dem jeweiligen Leis-
tungsträger, wessen Votum sie letztendlich folgen.

Um aber wegen der Einschätzung des Restleistungsvermögens und damit
der Weitergewährung deiner zeitlich befristeten Rente auch verfahrens-
rechtlich entgegentreten zu können, bedarf es eines weiteren berufs-
kundlichen Sachverständigengutachten.

Ärzte insbesondere die beauftragten med. Sachverständigen werden im
Rahmen des Gutachtenauftrages immer mit der Frage konfrontiert, wie Sie
das Restleistungsvermögen (d. h. aufgrund der med. u. etwaigen psycho-
genen Beeinträchtigungen) einschätzen könnten. Damit sind aber i.d.R.
diese Ärzte überfordert, weil sie keine Ahnung von dem jeweiligen Berufs-
bild und von den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes haben.
Damit sind ihre Prognosen über die Abgabe und Festlegung des Restleis-
tungsvermögens qualitativ angreifbar, weil Sie die vorgenannten Kriterien
für die Ausübung eines Berufes oder die allgemeine Arbeitsmarktlage nicht
richtig einordnen können.

Diese Aufgabe obliegt den spezialisierten berufskundlichen Sachverständi-
gen, die i.d.R. mit dem darliegenden Krankheitsbild und den vorgenannten
Funktionsbeeinträchtigungen, dann abwägen, ob das vom med. Sachver-
ständigen festgelegte Restleistungsvermögen ausreichend ist, oder nicht.

Aufgrund meiner festgestellten Erfahrungen insbesondere in den Prozessen
meiner Frau, haben die berufskundlichen Sachverständigen - es waren je-
weils zwei von einander unabhängige - das Votum der med. Sachverstän-
digen auf den Kopf gestellt, sodass die zunächst befristete volle EM-Rente
auf Zeit vom Leistungsträger zunächst bewilligt, vom LSG dann in eine
Dauerrente umgewandelt worden ist, weil die qualitative Beurteilung des
Restleistungsvermögens durch den berufskundlichen Sachverständigen ent
scheidungserheblich in der Abwägung der vorliegenden Erkrankung und der
damit einhergehenden Funktionsbeeinträchtigung war. Und eben diese
Abwägung - des vorliegenden Krankheitsbildes und der einhergehenden
Funktionsbehinderung - in eine quantitative (zeitliche) Beurteilung zur Aus-
übung einer erwerbsmässigen Tätigkeit - kann der Neurologe nicht qualita-
tiv beurteilen, ganz einfach, weil ihm dafür die dazu notwendige Sach- u.
Fachkunde zur Ausübung eines Berufes und was die Anforderung des all-
gemeinen Arbeitsmarktes in Bezug auf Leistung wie schon vorgenannt
fehlt.

Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag dazu beitragen, dass das bevor-
stehende Weihnachtsfest auch für Dich etwas sorgenfreier wird. Also
nochmals, das neurologische Gutachten kommt erst dann zum tragen,
wenn der Weitergewährungsantrag von Dir gestellt wird. Und dann mel-
dest Du dich wieder.

Dir und deiner Familie ein "frohes Weihnachtsfest".

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Volle EU Rente unbefristet! Widerspruch durch

Hallo liebe Unfallopfergemeinde,
mein Widerspruch ist durch. Habe mehr erreicht als ich wollte: volle Rente unbefristet. Ohne den Nebensatz Arbeismarkt. Es steht noch der Satz mit den parallelen Renten, dass ich auch noch auf die bisherige Anspruch hätte. Auch wenn sich die meisten darüber gefreut hätten, ohne Klage nur durch Widerspruch eine volle Rente auf Dauer zu bekommen, so war ich doch sehr bekümmert. Denn aufgrund der Befristung der Rente und meiner Schwerbehinderung habe ich noch meinen Arbeitsvertrag und eine monatliche freiwillige Zahlung. Muss mich noch erkundigen, auch wegen der Anmerkung des Anspruches auf die andere Rente, ob ich das nun meinem Arbeitgeber melden muss. Wahrscheinlich führt kein Weg dran vorbei, aber ich würde halt gerne wissen, wie sich das mit der Anmerkung der anderen Rente verhält. Die DRV konnte mir nichts sagen. Ausserdem steht im Rentenbescheid, dass sie immer wieder untersuchen werden, ob die EU noch besteht. D.h. man hat keine Garantie.
Im übrigen hat der Widerspruch mir 11 Euro mehr Rente gebracht. Sie haben einen Fehler entdeckt, den ich nicht gemerkt hatte. Aber die anderen Kritikpunkte haben sie nicht verbessert. Nun muss ich erst mal den ganzen Versicherungsverlauf (innerstaatlich und zwischenstaatlich, also doppelt) kontrollieren. Da bin ich momentan überfordert. Aber 6 Monate Krankengeld fehlt, das habe ich schon gesehen. Und noch was mit England...
Wenn man sich nicht wehrt, hat man schon verloren. Aber es kostet alles sooooo viel Kraft, die ich nicht habe!
Wünsche euch auch viel Glück bei euren Widersprüchen
 
Hallo wurzlpurz,

Glückwunsch zu Deinem positiven vorgerichtlichen Bescheid.

Damit hast Du eine große Hürde überwunden und hasst jetzt auch mal den Kopf frei für Persönliche und Private Dinge. Zumindest vermisse ich das immer öfters!

Denke aber bitte daran die Beeinträchtigungen kontinuierlich durch Arztbesuche und Atteste weiterhin bestätigen zu lassen…….

Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo Moglerfreund,
leider habe ich dadurch noch nicht den Kopf frei. Das hätte ich mir auch gewünscht. Ich habe ja noch andere Baustellen, so z.B. die Klage gegen die BG am LSG. Und mit der gegnerischen Haftpflicht hat der Streit noch gar nicht richtig begonnen. Dann weiss ich auch noch nicht, ob ich die Entscheidung bzgl. der Fristverletzung meinerseits bei der PUV einfach so hinnehmen kann.
Das mit den kontinuierlichen Befunden weiss ich, und zugegebenermassen liegt das mir auch schwer im Magen. Denn die Ärzte, denen ich das vermutlich alles zu verdanken habe, gibt es in einigen Jahren nicht mehr. So z.B. auch Dr. Binz. Die anderen Ärzte sagen ja, ich hätte nichts....da gehts um viel Geld. Umso sensationeller ist der Bescheid. Hätte ich nicht erwartet.
 
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