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Widerspruch oder nicht

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

ich habe eben vom Versorgungsamt meine Schwerbehinderung mit 70% und einem "G" bekommen.

Ich hatte Widerspruch gegen 50% ohne Merkzeichen eingelegt.

Ich denke damit kann ich zufrieden sein...oder?

Ich hätte gerne noch den Buchstaben "B", weil ich ohne meine Frau (außer 30m zum Bauernhof;)) überhaupt nicht weg kann.

Ist dieser Buchstabe "B" sinnvoll? Soll ich jetzt erst einmal "Ruhe geben" und später das "B" anfordern?

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai Uwe ...

erst einmal Glückwunsch zu dem Erfolg ... 70 GdB und Merkzeichen G ...

ist in der heutigen Zeit echt eine Rarirätit ... und ich weiß daß Du wesentlich lieber mit 50 und ohne Merkzeichen auskommen würdest ...

Deine Idee ist super klasse, Du schlägst damit zwei Fliegen mit einer Klappe ... Du kannst sofort nach Erhalt des Ausweises beim Finanzamt den Freibetrag eintragen lassen ... Steuerermäßigung ist ja nicht zu verachten und dann aufgrund des Tips von Jens, das aG beim Straßenverkehrsamt beantragen ...

Solange Du die 70 GdB hast sind die gültig bis ein Gericht entschieden hat ... und die Chanchen auf Merkzeichen B stehen doch gar nicht schlecht ...

Also Begründungen sammeln und dann neuen Antrag stellen .... ach so erst Ruhe bewahren und mitnehmen was mitzunehmen ist ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertiger,

ich habe nicht:eek: verstanden wie Du das meinst:

... und ich weiß daß Du wesentlich lieber mit 50 und ohne Merkzeichen auskommen würdest ...

Solange Du die 70 GdB hast sind die gültig bis ein Gericht entschieden hat ...

Steuerermäßigung bekommt höchsten meine Frau, wir sind gemeinsam veranlagt und sie ist selbständig, ich arbeite ja schon seit dem Unfall nicht mehr.
Du würdest also auch jetzt keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid machen, sondern später "B" anmelden?

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Fliedertiger,

einen Schwerbehindertenausweis gewinnt man nicht im Lotto! Deinen gegenüber Kai-Uwe ausgesprochenen Glückwunsch zur Behinderung mit „70 GdB und Merkzeichen G ist in der heutigen Zeit echt eine Rarität“ empfinde ich als ausgesprochen unpassend.

Merkzeichen aG wird ebenfalls beim Versorgungsamt beantragt und nicht beim Straßenverkehrsamt.

Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt. Welches Gericht sollte das anders entscheiden, aus welchem Grund und auf wessen Antrag?



Hallo Kai Uwe,

ich stand vor kurzem vor der gleichen Überlegung: Ich hatte mit GdB 100 gerechnet und Merkzeichen G, aG und B beantragt. Bewilligt wurde mir GdB 90 und Merkzeichen G. Dann habe ich mir die Voraussetzungen für aG und B durchgelesen und bin dankbar, nicht diese Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen.

www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A3
www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=209
www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm

Mit GdB 70 wirst Du kaum das Merkzeichen B erhalten.
Wenn Du meinst, die Voraussetzungen für Merkzeichen B zu erfüllen, würde ist fristgemäß Widerspruch einlegen. Zu einem späteren Zeitpunkt wirst Du eine Verschlimmerung nachweisen müssen.

Gruß
Luise
 
Hallo Kai-Uwe,

70 % und g, hast Du das auf Dauer oder befristet erhalten?

Wir haben zwar zur Zeit 100 g, ag und B erhalten, aber eben nur befristet.

Einen entsprechenden Verlängerungsantrag werden wir aber dieses Jahr noch stellen.

Das B heißt ja wohl, ständige Betreuung, die dann auch bei Zugfahren um-sonst mitfahren darf, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

Da wir meist mit dem Auto unterwegs sind, haben wir das noch gar nicht benutzt.

Das ag haben wir wahrscheinlich nur bekommen, weil Wegstrecken länger als 30 m einfach nicht drin sind, auch heute noch nicht. Vielleicht solltest Du da einmal drauf hinweisen.

Viel Glück Euch beiden

Reikja
 
Guten Morgen Luise und Reickja,

ich habe bei mir keine Befristung gefunden, wo sollte das stehen?

Bei "B" habe ich an Begleitung gedacht, nicht an Betreuung. Ohne Begleitung kann ich höchsten etwas zufuß laufen, nur kurze Strecken. Aber zB Auto und Bahn/Bus nur mit meiner Frau....ich stolper schnell und es kann sein das ich ganz plötzlich nicht mehr weiter kann.

Vielleicht sollte ich mich wirklich damit zufrieden geben ich hab noch genug andere "Kriegsfelder"

Danke für Eure Antworten
Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai Uwe,

wenn Du diese Hilfe benötigst, würde ich das amt nochmal anschreiben, mit enstsprechender Begründung, allerdings würde ich nicht die Wohnsituation in den Vordergrund stellen sondern wirklich die die medizinischen Aspekte hervorheben.

Viel Glück

Reikja
 
Hallo Kai-Uwe,
"fordere" doch einfach mal Deine Sachbearbeiter beim Versorgungsamt; denn sie sind verpflichtet Dir alle Möglichkeiten zu schildern und auch wie Du es erreichst.
Es geht heute nicht mehr, wir lehnen ab, wg. §§ XY und der Bürger hat zu schweigen, sie müssen Dir das erläutern und wenn Du Probleme hast, müssen sie Dir den Ausweg zeigen. Das Versorgungsamt ist eine Behörde für den Bürger, es ist ein Dienstleister, der behinderten Menschen das Leben erleichtern soll, leider muss man sie ab und zu darauf hinweisen.
Lasst Euch doch nicht immer abweisen; denn so eine Behörde soll, muss Alternativen aufweisen, denn Du bist deren Boss und wenn Du ein Problem hast sollen sie es lösen. Wir sind nicht mehr bei Preussens.
Der behinderte Mensch ist "hilflos", zur Unterstützung wurde das Versorgungsamt (oder wie es bei uns jetzt heisst "Soziale Belange") geschaffen.
Alle Deine Probleme sollen und müssen sie lösen und so lange es verständlich und einsehbar ist, sollten und müssten sie es tun.
Wenn einer mit seinem Rollstuhl nicht die 3 Stufen seines Eigenheims schafft, wird die Rame finanziert etc.
Entschuldigt, ich kann mich schlecht in die "mechanisch" Verletzten reindenken, da ich andere Probleme habe, aber unsere Auseinandersetzungen mit Ämtern und Versicherungen sind die gleichen.
Ich fordere nur mehr Mut und Selbstbewustsein, wir sind keine Bittsteller, wir sind Rechteinhaber, Bürger, die die "Schnarchnasen" und §§-Reiter bezahlen. Der eine mehr, der andere weniger, aber trotzdem sind sie für uns, und nicht wir für sie da.
Also Kopf hoch,
das Leben ist Kampf, sieh zu das Du Sieger bleibst
 
Hallo Luise,

ich habe erst das Schreiben vom Versorgungsamt, den Ausweis habe ich heute beantragt.

Werde dann sehen wie lange die 70% gültig sind.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

was ist das für ein Schreiben vom Versorgungsamt?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise :)

wenn Du das Eingangsposting von Kai-Uwe genauso pingelig gelesen hättest wie meine Antwort, dann bräuchtest Du jetzt keine Frage stellen.

Ich möchte gar nicht wissen, welcher Teufel Dich reitet ... ich finds einfach nur schade ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
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