Hallo Ihr Lieben,
oh manno, ich bin so was von sauer. Das war nun der x -te Anlauf, das Merkzeichen aG für meinen Mann zu erhalten.Heute kam nun ein Änderungsbescheid.
Man hat ihm jetzt 100 GdB, Merkzeichen G,B, RF zugeteilt und dies unbefristet. Vorher hatte er : 90 GdB, G und RF.Man hat auch gleich mitgeschrieben, dass er auch für Parkerleichterungen nicht die Bedingungen erfüllt.
Beim letzten Verfahren traf ihn ja die neue Bewertungsrichtlinie hinsichtlich seiner Kniegelenke. beide sind künstlich. Bewertung von 50 auf 30 reduziert, aber sein Gesamt GdB blieb , wie gnädig bei 90 und G. Nun kam noch sein Herzleiden ,KHK 2 Stents und Okt 2011 2 Bypässe erhalten und die Polyarthrose aller Gelenke ist schlechter geworden. Nun ist es bei uns so: Er muß auf die unteren Gliedmaßen allein 70 GdB haben und zusätzlich für das Herz 50 GdB. Einzelne Bewertungen hat man uns nicht mitgeteilt. Ich vermute nun mal, dass durch die Kniesache das aG sich erledigt hat und das Herz gar nur mit 40 Bewertet wurde. Ob ich das irgendwie einsehen kann?
Weiter kann ich folgendes im Bescheid nicht nachvollziehen.
Zitat:" die Prüfung Ihres Widerspruchs ergab, das wir ihm nicht abhelfen können und ihn damit gemäß §85 Abs 2 SGG dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als zuständige Behörde zur Erteilung des Widerspruchsbescheides vorlegen müssen."
Was heißt das jetzt? Ist nun Abhilfe oder Teilabhilfe erfolgt?
Weiter ist noch eine RHB angefügt:
" Dieser Bescheid wird gemäß § 86 SGG Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens. Sie erhalten zu gegebener Zeit einen weiteren Bescheid über den noch unerledigten Teil des Widerspruchs"
Also echt, steh ich jetzt auf dem Schlauch? Was kommt denn nun noch?
Sorry, ist echt viel geworden, aber bis auf das aG ist doch alles bewilligt. Und es steht doch schon drin, dass ich bzw er es nicht kriegt.
Und kann mir jemand von euch sagen, was ich nun mit dem "B" anfangen kann? Dass ich ihn begleite ist schon klar, aber welche Auswirkungen hat es sonst nochß
Danke fürs Lesen und eure Antworten.
LG Karina13
oh manno, ich bin so was von sauer. Das war nun der x -te Anlauf, das Merkzeichen aG für meinen Mann zu erhalten.Heute kam nun ein Änderungsbescheid.
Man hat ihm jetzt 100 GdB, Merkzeichen G,B, RF zugeteilt und dies unbefristet. Vorher hatte er : 90 GdB, G und RF.Man hat auch gleich mitgeschrieben, dass er auch für Parkerleichterungen nicht die Bedingungen erfüllt.
Beim letzten Verfahren traf ihn ja die neue Bewertungsrichtlinie hinsichtlich seiner Kniegelenke. beide sind künstlich. Bewertung von 50 auf 30 reduziert, aber sein Gesamt GdB blieb , wie gnädig bei 90 und G. Nun kam noch sein Herzleiden ,KHK 2 Stents und Okt 2011 2 Bypässe erhalten und die Polyarthrose aller Gelenke ist schlechter geworden. Nun ist es bei uns so: Er muß auf die unteren Gliedmaßen allein 70 GdB haben und zusätzlich für das Herz 50 GdB. Einzelne Bewertungen hat man uns nicht mitgeteilt. Ich vermute nun mal, dass durch die Kniesache das aG sich erledigt hat und das Herz gar nur mit 40 Bewertet wurde. Ob ich das irgendwie einsehen kann?
Weiter kann ich folgendes im Bescheid nicht nachvollziehen.
Zitat:" die Prüfung Ihres Widerspruchs ergab, das wir ihm nicht abhelfen können und ihn damit gemäß §85 Abs 2 SGG dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als zuständige Behörde zur Erteilung des Widerspruchsbescheides vorlegen müssen."
Was heißt das jetzt? Ist nun Abhilfe oder Teilabhilfe erfolgt?
Weiter ist noch eine RHB angefügt:
" Dieser Bescheid wird gemäß § 86 SGG Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens. Sie erhalten zu gegebener Zeit einen weiteren Bescheid über den noch unerledigten Teil des Widerspruchs"
Also echt, steh ich jetzt auf dem Schlauch? Was kommt denn nun noch?
Sorry, ist echt viel geworden, aber bis auf das aG ist doch alles bewilligt. Und es steht doch schon drin, dass ich bzw er es nicht kriegt.
Und kann mir jemand von euch sagen, was ich nun mit dem "B" anfangen kann? Dass ich ihn begleite ist schon klar, aber welche Auswirkungen hat es sonst nochß
Danke fürs Lesen und eure Antworten.
LG Karina13