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Widerspruch gescheitert? kein aG

karina13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Apr. 2009
Beiträge
277
Hallo Ihr Lieben,
oh manno, ich bin so was von sauer. Das war nun der x -te Anlauf, das Merkzeichen aG für meinen Mann zu erhalten.Heute kam nun ein Änderungsbescheid.
Man hat ihm jetzt 100 GdB, Merkzeichen G,B, RF zugeteilt und dies unbefristet. Vorher hatte er : 90 GdB, G und RF.Man hat auch gleich mitgeschrieben, dass er auch für Parkerleichterungen nicht die Bedingungen erfüllt.:mad:
Beim letzten Verfahren traf ihn ja die neue Bewertungsrichtlinie hinsichtlich seiner Kniegelenke. beide sind künstlich. Bewertung von 50 auf 30 reduziert, aber sein Gesamt GdB blieb , wie gnädig bei 90 und G. Nun kam noch sein Herzleiden ,KHK 2 Stents und Okt 2011 2 Bypässe erhalten und die Polyarthrose aller Gelenke ist schlechter geworden. Nun ist es bei uns so: Er muß auf die unteren Gliedmaßen allein 70 GdB haben und zusätzlich für das Herz 50 GdB. Einzelne Bewertungen hat man uns nicht mitgeteilt. Ich vermute nun mal, dass durch die Kniesache das aG sich erledigt hat und das Herz gar nur mit 40 Bewertet wurde. Ob ich das irgendwie einsehen kann?
Weiter kann ich folgendes im Bescheid nicht nachvollziehen.
Zitat:" die Prüfung Ihres Widerspruchs ergab, das wir ihm nicht abhelfen können und ihn damit gemäß §85 Abs 2 SGG dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als zuständige Behörde zur Erteilung des Widerspruchsbescheides vorlegen müssen."
Was heißt das jetzt? Ist nun Abhilfe oder Teilabhilfe erfolgt?
Weiter ist noch eine RHB angefügt:
" Dieser Bescheid wird gemäß § 86 SGG Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens. Sie erhalten zu gegebener Zeit einen weiteren Bescheid über den noch unerledigten Teil des Widerspruchs"
Also echt, steh ich jetzt auf dem Schlauch? Was kommt denn nun noch?
Sorry, ist echt viel geworden, aber bis auf das aG ist doch alles bewilligt. Und es steht doch schon drin, dass ich bzw er es nicht kriegt.
Und kann mir jemand von euch sagen, was ich nun mit dem "B" anfangen kann? Dass ich ihn begleite ist schon klar, aber welche Auswirkungen hat es sonst nochß
Danke fürs Lesen und eure Antworten.
LG Karina13
 
Hallo Ihr Lieben,
schade, dass es bisher keine Reaktionen auf meinen Beitrag gab.
Dachte, dass jemand weiß, wie ich noch argumentieren könnte. Und ob eine Klage Sinn machen würde
Na, vielleicht meldet sich doch noch jemand.
LG Karina13
 
Widerspruch VA

Hallo Karina,

ich kann mir sehr gut vorstellen wie sauer Ihr seid.

Wir kämpfen auch seit 2 Jahren um das aG.

Kaum waren 6 Monate nach der letzten Absage rum suchte ich mit meinem Mann das VA auf und stellte einen neuen Antrag aufs aG.
Ich stellte (sozusagen) meinen Mann vor.....kaputt und fertig, weil wir nicht am Gebäude parken konnten, nicht mehr in der Lage Antworten zu geben.
Ich fragte den SB ob er sich vorstellen könne wie ich (150cm) meinen Mann (198cm) halten sollte....oder ob er einen Tipp hätte wie ich ihn vor einem Sturz (im schlimmsten Fall auf die Strasse) bewahren sollte.
Und wenn er erst liegt....soll ich ihn liegen lassen und das Auto holen

Ich schilderte unsere Tage, Wochen und Monate......keine Spaziergänge, nicht mal eben in die Stadt (wer weiß ob wir einen Parkplatz bekommen?) Nicht einen Besuch auf einem Weihnachtsmarkt....Events fallen schon seit fast 6 Jahren total aus. Nur Arztbesuche.
Ich machte ihm klar, dass wir niemanden einen Behindertenparkplatz vor einer Oper, am Flughafen oder Bahnhof nehmen wollten.....nur 1x pro Woche möchte ich meinen Mann mit zum Wocheneinkauf mitnehmen...aber auch nur wenn es ihm an dem Tag gut geht....nur 1x pro Woche, damit er wenigstens etwas mehr als nur Fernsehen sieht und sich auch selber etwas aussuchen kann.
Dafür hätten wir gerne das aG und für die Arzt-Gutachter.-Krankenhausbesuche.
Mehr wollen wir nicht.

Ist das zuviel verlangt:confused:.....nehmen wir jemanden etwas weg damit:confused:

Ich hatte vor dem Besuch beim VA "Kreide gefressen", aber bei der Verabschiedung machte ich dem SB klar (natürlich freundlich) bei eine Ablehnung bleibt uns nur noch die Klage.

Noch haben wir keine Antwort.

Ich wünsche Euch viel Glück, dass es endlich mal klappt....als hätte man sonst keine Sorgen.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Karina13, mit diesen GdB müsstet Ihr eigentlich beim Ordnungsamt Eurer Stadt eine Parkerleichterung "aG light" beantragen können. Diese gilt bundesweit und hat als Bedingung ein GdB von 80 plus G und B. Das müsste doch bei Euch gegeben sein. Damit darf zwar nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden aber z.B. Im Parkverbot bis zu 3 1/2 Stunden etc. Eine ausführliche Aufstellung der Parkmöglichkeiten erfolgt mit Erteilung dieser Parkerleichterung. Ruft beim Ordnungsamt an oder googelt bei Eurer Stadt unter "aG light" geht eigentlich schnell und unbürokratisch! Viel Glück Uelli
 
Hallo Uelli,

wir haben dieses aG "light" auch beantragt (90% G+B) und haben es mit exakt dem gleichen Text wie das normale aG abgelehnt bekommen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin, welche Behörde hat das abgelehnt? Grüße Uelli
 
Ich nochmal, das aG- light wurde eingeführt um Menschen, die nicht unter das aG fallen eine Parkerleichterung zukommen zulassen, deswegen kann sie wenn die Voraussetzungen gegeben sind eigentlich nicht abgelehnt werden. Deswegen gibt es ja die Vorgaben. Das einzige, was ich mir vorstellen kann, dass es am Bundesland liegt, ich wohne in NRW. Der dazu gehörende Paragraph der StVO ist 46 Abs.1 Nr.11. Hartnäckig bleiben! Uelli
 
Hallo Uelli,
also, meinem Mann hat man gleich in den Bescheid geschrieben, das er auch nicht! für die Parkerleichterungen , also ligth aG in Frage kommt. Es war ein Teilabhilfebescheid, indem man im von 90 auf 100 GdB hochstufte und das Merkzeichen B erteilt. Der Widerspruchsbescheid wird noch erstellt.
Erst dann kann er beim SG klagen. Aber ob es sich lohnt?Wir wohnen in Sachsen. Oder gehen wir einfach zum OA?
Für den § vielen Dank. Werde ich mir dann durchlesen.
LGKarina13
 
Hallo Karina13, ich meine mich zu erinnern, dass ich beim Ordnungsamt lediglich eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises vorlegen musste, in der ja der GdB und die Merkzeichen aufgeführt sind. Der Bescheid des Sozialamtes spielte keine Rolle. Ich hatte beim Ordnungsamt angerufen und um einen Antrag gebeten, der mir umgehend zugeschickt wurde. Ich habe den Antrag ausgefüllt und mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Ordnungsamt zurückgeschickt und erhielt ca. 11 Tage später die Ausnahmegenehmigung. Ich hoffe ich erinnere mich richtig an den Ablauf und würde es an Ihrer Stelle versuchen. Ich weiß noch, dass sich der GdB von 80 auf die Funktionsbeeinträchtigungen der unteren Gliedmaßen beziehen musste, was aber so explizit nicht im eigentlichen Ausweis aufgeführt ist. Und das Ordnungsamt will ja nicht den Bescheid sehen ( geht sie ja auch nichts an) sondern nur die Kopie des Ausweises. Inwieweit das OA mit dem Sozialamt Rücksprache hält weiß ich allerdings nicht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche viel Erfolg! Uelli
 
Hallo Uelli,

wir haben den Antrag beim OA abgegeben, diese haben ihn wohl ans VA geschickt und dann kam die Ablehnung mit Schreiben vom VA über das OA an uns --> Ablehnung:mad:.

Mit ganz genau den gleichen Textbausteinen wie die Ablehnung des aG.

Ich habe 1/2 Jahr gewartet und wieder das aG eingereicht....bis jetzt große Stille:mad:.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,
genau das meinte ich ja. ich brauch gar nicht erst zum OA gehen. Die fordern die Stellungnahme des VA ein und es wird prompt die nächste Ablehnung. Ich muß ehrlich gestehen, eigentlich ,wollten wir aG in Verbindung mit B, weil ja die normalen Parklücken so eng sind und ich jedes Mal rumgehen muß, um meinem Mann die Autotür zu öffnen und ihm beim Aussteigen helfen. Nun geben die das B einzeln, was sich mir nicht erschließt. Wir können damit erst mal momentan nichts anfangen, weil wir den ÖNV gar nicht nutzen könne. Bushaltestelle 1 km weg, der nächste Bahnhof 13 km weg. Also müssen wir mit dem Auto fahren und den Rollator mitführen. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Aber wenn ich das von deinem Mann lese, der noch schlechter als mein Mann gestellt ist und ebenfalls kein aG erhält, dann kann ich den Kampf schon fast aufgeben.
LG Karina13
 
Hallo Karina,

gib den Kampf nicht auf....immer....und immer....und immer wieder einen Antrag stellen.

Sobald wir unsere Klage mit der PUV durch haben, reiche ich Klage beim SG ein und werde weiter um das aG kämpfen.

Ich bin auch der Meinung, dass ein B schon vieles aussagt...eben das der Schwerbehinderte nur in Begleitung unterwegs sein kann, dazu ein G....das er Gehbehindert ist.
Und zum Spaß sind wir ganz sicher auch nicht mehr unterwegs.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
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