moni68
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt den § gegoogelt habe, lese ich, daß es sich um eine "Kann-Vorschrift" handelt. Der Stadt/Gemeinde bleibt also ein Ermessensspielraum !
Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich solche Sachen gehandhabt werden.
Und ganz nebenbei finde ich es unbegreiflich, wie man solch eine Entscheidung beim Versorgungsamt treffen kann ! Was hilft einem das "B" in solch einer Lage ? Ts, ts, ts ! Da bleibt wohl wirklich nur, zu klagen und dann "live" vor Gericht darzustellen, wie schlecht es um die Gesundheit und das Ein- und Aussteigen aus dem Auto gestellt ist und somit das "aG" und der dazugehörige Parkausweis nötig und berechtig ist ! Wie Kai-Uwin schon schrieb Ihr nehmt doch niemandem was weg !
Ich wünsche Euch viel Glück und Durchhaltevermögen !
Gruß,
moni68
nachdem ich jetzt den § gegoogelt habe, lese ich, daß es sich um eine "Kann-Vorschrift" handelt. Der Stadt/Gemeinde bleibt also ein Ermessensspielraum !
Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich solche Sachen gehandhabt werden.
Und ganz nebenbei finde ich es unbegreiflich, wie man solch eine Entscheidung beim Versorgungsamt treffen kann ! Was hilft einem das "B" in solch einer Lage ? Ts, ts, ts ! Da bleibt wohl wirklich nur, zu klagen und dann "live" vor Gericht darzustellen, wie schlecht es um die Gesundheit und das Ein- und Aussteigen aus dem Auto gestellt ist und somit das "aG" und der dazugehörige Parkausweis nötig und berechtig ist ! Wie Kai-Uwin schon schrieb Ihr nehmt doch niemandem was weg !
Ich wünsche Euch viel Glück und Durchhaltevermögen !
Gruß,
moni68