stinababy
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
habe mal wieder neue Probleme.
Nachdem mein Mann Anfang Januar die volle Erwerbaminderungsrente von der DRV ( befristet bis 30.06.2009 ), bewilligt bekam, hat er sofort einen Antag auf weiterzahlung der Rente gestellt.
Er musste daraufhin zweimal zu einem verschiedenen Gutachter und heute kam der Bescheid, eine weiterzahlung der Rente wird abgelehnt.
Er könnte wieder dem allgemeinen Arbeitsmarkt mind. 6 Stunden zur Verfügung stehen.
Ich habe darauf hin den Berufshelfer der BG darüber informiert, dieser meinte das hätte keine rechtliche Grundlage, denn so schnell kann keine Wunderheilung geschehen sein und die gesundh. Probleme haben sich ja auch nicht gebessert. Da wir im VDK sind meinte er, wir sollen den Wiederspruch darüber laufen lassen
Meine Frage dazu, wir waren zweimal wegen vers. Fragen beim VDK und sind nicht unbedingt davon begeistert, macht es denn Sinn den Wiederspruch wirklich über den VDK zu stellen, ich meine hat man da wohl eher Chancen das dem Wiederspruch stattgegeben wird, oder kann man das auch alleine tun, ohne Nachteile zu haben?
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß von stinababy
habe mal wieder neue Probleme.
Nachdem mein Mann Anfang Januar die volle Erwerbaminderungsrente von der DRV ( befristet bis 30.06.2009 ), bewilligt bekam, hat er sofort einen Antag auf weiterzahlung der Rente gestellt.
Er musste daraufhin zweimal zu einem verschiedenen Gutachter und heute kam der Bescheid, eine weiterzahlung der Rente wird abgelehnt.
Er könnte wieder dem allgemeinen Arbeitsmarkt mind. 6 Stunden zur Verfügung stehen.
Ich habe darauf hin den Berufshelfer der BG darüber informiert, dieser meinte das hätte keine rechtliche Grundlage, denn so schnell kann keine Wunderheilung geschehen sein und die gesundh. Probleme haben sich ja auch nicht gebessert. Da wir im VDK sind meinte er, wir sollen den Wiederspruch darüber laufen lassen
Meine Frage dazu, wir waren zweimal wegen vers. Fragen beim VDK und sind nicht unbedingt davon begeistert, macht es denn Sinn den Wiederspruch wirklich über den VDK zu stellen, ich meine hat man da wohl eher Chancen das dem Wiederspruch stattgegeben wird, oder kann man das auch alleine tun, ohne Nachteile zu haben?
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß von stinababy