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Widerspruch gegen Abhilfebescheid vom Versorgungsamt....

G to the E

Neues Mitglied
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14 Feb. 2020
Beiträge
9
Hi ihr lieben.
Kurz zu meiner Person und meiner Geschichte.

Mein Name ist Gerrit. Ich hatte März 2018 einen Arbeitsunfall. Talusfraktur. Wurde mit 2 Schrauben fixiert. Sind immer noch drinne und sollen wohl drinne bleiben.

Reha, Physio volles Programm. Habe nach der Wiedereingliederung Mai 2019 angefangen zu arbeiten. (Eingeschränkt) Darf nicht mehr als 10kg Heben. Bücken - und kniehende arbeiten sind Tabu. (Attest vorhanden) Nach der Arbeit Taubheitsgefühl an der Fußsohle. Stechen an der Innenseite vom rechten Fuß plus Tarsaltunnelsyndrom.

Seit ca. 3 Monaten BEschwerden im rechten Knie und Becken. Der BG Arzt hat es nicht akzeptiert und meinte nur: ihre Beschwerden im Knie und Becken müssen Kassenärztlich behandelt werden. Bin momentan in Behandlung wegen Knie und Becken.

Habe Ende 2018 Antrag auf Behinderung gestellt. Wurde abgelehnt. Widerspruch eingelegt. Dann kam ein Schreiben wo drinne stand : das sie auf den Bescheid der BG warten — BG Gutachter MdE.
Das Gutachten von der BG hatte ich Juni 2019. Bevor ich den Bescheid der BG bekommen habe, wo drinne steht das sie mir „Vorläufige Rente“ geben mit 20% MdE, habe ich ein schreiben (Abhilfebescheid) vom Versorgungsamt bekommen mit 20% GdB. 2 Wochen später kam dann auch das Gutachten der BG.
In dem Gutachten des BG Arztes steht noch drinne, das er davon ausgeht das im dritten Jahr nach der Verletzung die MdE nur noch 10% betragen wird.

Alles mit meinem Anwalt besprochen. Er ist der Auffassung keinen Widerspruch gegen die BG zu erheben, weil dann ein unabhängiger Gutachter vielleicht bestätigen könnte ,das es wirklich nur 10% sind und damit die Rente wegfällt die ja momentan vorläufig ist. Aber vielleicht sind es 30 oder 40% die mir zustehen?!? Gegen den Arzt der meine Beschwerden im Knie und Becken nicht akzeptiert, hat er nichts gesagt.

Dann meinte mein Anwalt noch ich soll gegen den Abhilfebescheid Widerspruch einlegen und schreiben das ich nicht mit der 20% einverstanden bin.


Wie sind eure Erfahrungen? Habe hier im Forum viel gelesen. Bin bisschen verwirrt.

- Wie Formuliere ich es am besten gegen das Versorgungsamt? Soll ich denen das Gutachten zuschicken mit den 20% der BG? Gibt es da ein Gesetz wo drinne steht, das GdB 20 bis 30% mehr sein muss als MdE?!?! Habe sowas hier im Forum gelesen. Habe hier auch gelesen, das es nichts bringt alle seine Beschwerden aufzuzählen. Haben die nicht schon alles von mir durch die BG?? Oder gibt die BG nur die Prozente weiter? Bringt es etwas dem Amt für Versorgung die Unterlagen vom Orthopäden zu schicken obwohl der BG Arzt es nicht als Folge des Unfalls anzieht was ich RICHTIG krank finde.
Ich finde ich müsste mindestens 30% Behinderung kriegen und muss gleichgestellt werden. Ich bin sehr eingeschränkt auf der Arbeit und Privat. Allein wegen der Arbeit das man „Bisschen“ Sicherheit hat.

- Klagen gegen die BG wegen der 20%? Ich finde das ist sehr wenig. Würde aber auch nicht sagen, das ich 50% kriegen sollte. Sehe mich selber bei 30-40% aufgrund meiner Einschränkungen Privat und auf der Arbeit. Es wird ja jetzt schon schlimmer. Knie und Becken sind dazu gekommen.


Würde mich sehr über eure Einschätzungen und Erfahrungen freuen.

Vielen Dank im Vorraus.

Grüße

Gerrit.
 
Hallo Gerrit,

herzlich willkommen hier im Forum. Zuerst zu Deiner Hauptfrage:
Hast Du weitere gesundheitliche Probleme, die nicht mit der Talusfraktur zusammen hängen?
Wenn da keine vorliegen, hast Du derzeit eine sehr gute Einschätzung einer GdB erhalten. Noch scheint das ganze nicht austherapiert zu sein. Deine Beschwerden im Bereich des Sprunggelenks können übrigens sehr wohl von den Schrauben herrühren. Lasse dies ruhig mal untersuchen. Es ist ein Fremdkörper....
Deine Beschwerden im Knie und Becken deuten eher auf falsche Belastung und Schonhaltung hin. Auch dies besprich mal mit Deinem Arzt und Physiotherapeuten. Diese Beschwerden sind schon vom Unfall und die BG zieht sich da gerne heraus.
Dein Hauptaugenmerk sollte derzeit nicht das Versorgungsamt sein, sondern die Behandlung durch die BG.

Ein Widerspruch gegen das Versorgungsamt ist kostenlos und natürlich kannst Du diesen Widerspruch einlegen. Erst dem Grunde nach verbunden mit einer Akteneinsicht. Dann schaust Du Dir die Akte an und begründest den Widerspruch mit den Auffälligkeiten, die Du bei der Akteneinsicht feststellst.
Vielleicht hast Du Glück - aber sicher keinen Anspruch auf eine höhere GdB - und der Sachbearbeiter gibt Dir die 30 % GdB. Dann mußt Du bei der Arge die Gleichstellung beantragen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gerrit,
wenn im Gutachten der BG deine Beschwerden in Becken und Knie nicht mit berücksichtigt wurden, kannst und solltest du die aber ja beim Versorgungsamt mit angeben. Du bekommst einen GdB ja nicht ausschließlich für die Beeinträchtigungen, die die BG dir mit dem MdE "bescheinigt".
Beim Antrag auch GdB kann man ja alle Krankheiten und dadurch entstandene Beeinträchtigungen mit angeben. Ob die immer mit einfliessen in die Gesamtberechnung kann man sicherlich erst sehen, wenn man die Akten einsieht, wie Seenixe es schon schreibt.

Liebe Grüße
daphne
 
Hallo Gerrit,
für eine Gleichstellung müssen mindestens 30 % GDB vorhanden sein, die Agentur für Arbeit macht die Gleichstellung ,will aber Information von Dir oder dem Betriebsrat ob deine Behinderung deinen Arbeitsplatz gefährden kann. Wenn Ja dann bekommst du die Gleichstellung , somit hast du bei deiner Firma das Anrecht auf einen Leidensgerechten Arbeitsplatz und einen besonderen Kündigungsschutz aber mehr nicht wie ein Schwerbehinderter Arbeitnehmer mit Ausweiß.

gruß **************
 
Nabend ihr lieben. Vielen Dank für eure Einschätzungen .

Da habe ich ein paar fragen zu.

Außer meiner Beschwerden am Fuß und mittlerweile Knie und Hüfte habe ich nichts. Aber wie kommst du darauf das es „ganz gut geschätzt wurde“?? Nach der Meinung des Bg- Arztes kann man mir nicht mehr helfen was den Fuß angeht. Physio wollte er mir nicht mehr aufschreiben obwohl der andere BG Arzt beim Gutachten Physio angeordnet hat.

Der BG Arzt ist ausgerastet und meinte, das die Schmerzen in Knie und Hüfte niemals von meinem Fuß kommen können und das es Kassenärztlich behandelt werden muss. Er meinet nur „stehen sie mal auf und gehen sie 5m. Ja sie haben doch ein ganz normales Gangbild“ Ich denke mir nur in den Moment :Was soll ich dazu sagen?

Schrauben wurden kontrolliert aber auch nur mit Mühe und Not. „Die können NIEMALS Ursache ihrer Schmerzen sein. Die können nicht verrutscht sein“ usw usw

Seenixe du sagst zwar das Hauptaugenmerk sollte bei der BG liegen aber für die bin ich schon durch. Wenn der BG Arzt keine anderen Beschwerden „akzeptiert „ sage ich mal, was soll ich noch da?! Wozu hingehen? Das ich Schmerzen an der Fußsohle habe, das nach der Arbeit meine Fußsohle Taub ist wissen die alle aber kriege keine Physio oder sonst was! Was kann die BG noch für mich machen? Ich glaube eine Rechtzeitige Akteneinsicht schaffe ich nicht. Die mache ich danach dann am besten oder was meint ihr? Wenn ich jetzt auf die AKten warte dann läuft meine Frist ab.

Die ein Monat Wiederspruchs Frist läuft nächste Woche ab, deswegen liegt mein Augenmerk erstmal da. Muss alle Gutachten die ich von meinem Fuß habe einreichen. Neurologen und BG. Die haben mir die 20% GdB ja jetzt nur gegeben weil die das wohl von der BG mitbekommen haben! Ich habe hier auch gelesen das einer alle Unterlagen die er neu bekommen hat einreicht hat. Bringt das etwas wenn ich das Gutachten der BG dort abgebe?


Daphane bringt es einfach etwas anzugeben oder muss man es schriftlich vom Arzt haben?! Der Arzt sagt mein Miniskus könnte durch sein. MRT Termin nächste Woche. ABer habe da noch nichts Schwarz auf weiss. Wie kann ich das am besten weitergeben?! Reicht es einfach aufzuschreiben?


************** meine Hauptaufgabe fällt weg. Mein Arbeitgeber hat genügend andere Arbeitsplätze die sie mir zur Verfügung stellen können, stellen sich aber an weil man DER ARBEIT NICHT MEHR NACHGEHEN KANN DIE IM VERTRAG steht.
Hatte schon 2 BEM Gespräche. Das Komische ist aber bei andere Kriegen einen Leidensgerechten Arbeitsplatz!
Kann der Arbeitgeber dann sagen XY hat 30% GdB du aber nur 20%. Gilt nicht gleiches Recht für alle??
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gerrit,

falls du Widerspruch einlegen willst,
dann solltest du fristwahrend Widerspruch
dagegen einlegen
und nicht abwarten bis die Frist dafür um ist.

Weshalb ist dein D-Arzt so sicher, dass deine Schrauben keine Ursachen sein können für deine Schmerzen - wie hat er dies festgestellt?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gerrit,
ja deine Firma braucht nach dem Arbeitsschutz Gesetz nur den berücksichtigen der eine Gleichstellung zu einem schwerbehinderten Vorweisen kann durch ein Dokument von Agentur für Arbeit.

**************
 
Guten Morgen.

Roland ich will nicht warten bis es abläuft. Gebe meine Unterlagen heute beim Amt für Versorung ab. Der BG Arzt hat sich die Bilder vom Röntgen (die 4 Wochnen nach der OP gemacht wurden) angeguckt und meinte das alles ok ist.

Danke ************** für den Hinweis. RIchtig Blöd von mir zu glauben das sie jeden gleich behandeln müssen.Natürlich machen sie sich die mühe nur bei Leuten die eine Gleichstellung haben. Naja dann muss ich wohl noch bisschen die Zähne zusammenbeißen und auf diesen Bescheid warten.

Nochmal zu dir Seenixe. Wie kommst du auf eine gute EInschätzung. Nach den Beurteilungskriterien müsste ich MINIMUM 30 haben. Ich habe Privat und auf der Arbeit sehr große Einschränkungen.

- Fußsohle wird Taub nach Belastung und schon während der Arbeit zieht und drückt es im Fuß.
- Wenn ich schwer hebe, fängt mein Fuß direkt an zu kribbeln. 1 bis 10 Schmerzskala eine 5 bis 6 . Muss an manchen Tagen Ibo 500 nehmen
- normales einkaufen gehen wo man bisschen unterwegs ist halte ich ohne Pausen nicht mehr aus
- Fußball, Joggen, geht garnicht mehr.
- Wenn ich mein Kind in den Arm nehme und zum Auto tragen will fängt es im Rücken, Fuß, Knie an zu ziehen. Mein Orthopäde meinte erst letztens zu mir das alles Miteinander zusammenhängt. Es kann bis zum Nacken hochgehen. Wenn der BG Arzt das hören würde wäre die Hölle los.
- auf der Arbeit kann ich meiner Hauptaufgabe nicht mehr nachkommen. Muss momentan eine andere Tätigkeit machen was aber auf die Dauer keine Lösung ist. Ich habe Schmerzen und muss manchmal Pausen einlegen was aber auch nur Toleriert wird weil ich meine Vorarbeiter sehr gut kenne. Der Chef bekommt das nicht mit.
- jetzt kommt da noch seit 2 - 3 Monaten mein Knie und Hüfte dazu genau auf der Seite wo mein Fuß gebrochen war und der BG Arzt will mir erklären, das es nicht vom Fuß kommt.


Grüße

Gerrit
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Gerrit,

hast Du schon mal daran gedacht, den D-Arzt zu wechseln?
Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes ist ja richtig, aber erwarte Dir nicht zu viel davon. Nach den vielen Jahren mit meinen eigenen Verletzungen und hier im Forum kann ich Dir nur raten in Bezug auf die BG weiterzumachen. Schau Dir die Voraussetzungen für eine MdE von 30 % an. Verlust des Fußes im Sprunggelenk mit Erhaltung der Ferse ergibt 30 % oder Versteifung des Fußgelenks mit Spitzfuß ergibt 30%....
Schau Dir die Einstufungen in den MdE-Erfahrungswerten an.
Definiere bitte Deine Einschränkungen auch gegenüber dem Versorgungsamt genau. Diagnosen sind eher wirklich nicht geeignet, eine Änderung der GdB zu erhalten. Es gibt auch keinen Automatismus, das eine GdB höher sein muß als die MdE.
Konzentriere Dich wirklich auf die BG. Es ist Taktik der BG alles von sich weg zuschieben. Sie haben auch die Möglichkeit, Dich bei der Gestaltung Deines Arbeitsplatzes zu helfen. Sei es mit Hilfsmitteln oder auch mit Umschulungsmaßnahmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe.

Das mit der Taktik der BG konnte ich mir schon denken. Wenn es nach der BG geht werde ich wieder Fit. Ich hoffe es selber ja auch aber momentan sieht es nicht danach aus.

ICh Wechsel den Arzt auch Definitiv. Zu dem BG Arzt werde ich nicht mehr gehen.

Die Frage die ich mir stelle ist einfach: Warum zahlt mir die BG keine Umschulung in meiner jetzigen Firma? Genug stellen dafür gibt es. Ja die BG würde mir eine Umschullung zahlen in einem ANDEREN BERUF. Ich möchte aber gerne meinen Arbeitgeber nicht wechseln. Die haben genug andere Plätze die sie sie mir anbieten könnten, machen es aber nicht weil ich keine 30% GdB bzw. Gleichstellung habe.

Ein anderer Kollege genau die selbe Verletzung. Talusfraktur.30% gekriegt GdB. Macht gerade eine Umschulung intern. Davor hat er einen Bürojob gekriegt bis seine Umschulung angefangen hat.
Macht da jetzt der Arbeitgeber mit weil er Gleichstellung hat oder konnte er das mit der BG aushandeln das sie ihn eine Umschulung zahlen?!?!Der „Kollege“ ist nicht sehr Kooperativ und gibt keine Auskünfte.

Es war einmal das Thema bei einem BEM Gespräch das ich vielleicht meine Arbeit in dem Bereich nicht mehr fortsetzen kann. Daraufhin der BG Betreuer und die Personalabteilung „ja wenn sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können die in ihrem Vertrag steht, sieht es schlecht aus für sie“. Häää??Eine Umschulung in einen anderen Beruf aber nicht Intern? Bei anderen Kollegen geht das doch?!?!?!

Kann man per Gericht die BG „Zwingen“ in meiner jetzigen Firma eine Umschulung zu zahlen?


Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gerrit,

nein, mit dem zwingen wird es schwierig. Jedenfalls zur Umschulung im gleichen Betrieb. Da aber schon ein BEM gelaufen ist, scheint Ihr aber einen Betriebsrat usw. zu haben. Auch eine Schwerbehindertenvertretung? Nimm die mit ins Boot. Sprich mit Ihnen darüber. DIe BG hat genügend finanzielle Mittel um eine Umschulung auch im eigenen Betrieb durchzuführen. Vielleicht auch das Stichwort Ungleichbehandlung einbringen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gerrit,
ich habe bei meinem Antrag ans Versorgungsamt eine Art Tagesablauf mitgeschickt. Wie ein Tagebuch über eine Woche. Darin hatte ich beschrieben, wann jeweils mein Handicap mich wie einschränkt. Dadurch konnte ich detailierter beschreiben, warum und wobei ich eingeschränkt bin. Das bezieht sich ja nicht nur auf die Arbeit, sondern auf den ganzen Tagesablauf. Ich weiß allerdings nicht, ob das bei einem Widerspruch auch noch Sinn macht? Bei mir war der Antrag direkt gut durchgegangen.

Und ich kann Seenixe nur beipflichten: Such dir einen anderen D-Arzt. Ich hatte am Anfang auch einen, der war sogar Spezialist auf dem Gebiet, das mich betraf. Und im Grunde hat er nur nach "Schema F" gearbeitet. Das hat er allerdings gut gemacht. Aber nachdem ich dann zu einem anderen gewechselt bin, ist noch mal so viel mehr an Behandlungsmethoden dazu bekommen, dass ich richtig große Fortschritte gemacht habe.

Es lohnt sich, sich da mal umzuhören und mehr oder weniger "frisch" bei einem anderen Arzt anzufangen, der dann ja auch ganz neu alles betrachtet.

daphne
 
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