Hallo zusammen,
im Mai 2002 bin ich auf Arbeit Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls geworden mit drei Durchschüssen im rechten Oberschenkel sowie einem Riss des Trommelfells durch einen Schlag mit dem Kolben des Revolvers ans Ohr. Ich habe nach dem Unfall anfangs, auch aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, eine Therapie abgelehnt, im Jahr 2007 aber auf Grund von Beschwerden (Ängsten) doch Hilfe gesucht und mich an die zuständige Berufsgenossenschaft gewandt. Diese bat mich, mich in psychiatrische Behandlung zu begeben, was ich auch tat. Das daraufhin erstellte Gutachten wurde von der BG durch eine Stellungnahme eines Arztrs, der mich nie gesehen hat, angezweifelt, vor dem Sozialgericht habe ich verloren.
Der Täter ist zwischenzeitlich auf freiem Fuß. Im letzten Jahr hatte ich einen Zusammenbruch (auch durch Begegnung mit dem Täter verursacht), bin seit März letzten Jahres krankgeschrieben und auch in psychiatrischer Behandlung....(neuerlich wurde ein mittelschweres Trauma diagnostiziert).
Bei der BG habe ich eine Rente sowie eine Reha beantragt, dies wurde mit Verweis auf das Urteil des Sozialgerichtes aus 2007 bzw 2008 abgelehnt... Meine Beschwerden sollen in keinem kausalen Zusammenhang mit dem damaligen Unfallereignis stehen.
Nach Ende des Bezuges von Krankengeld bekomme ich nunmehr ALG1, das Arbeitsamt sieht mich auf Grund der vorliegenden Arztberichte momentan als nicht arbeitsfähig an und bittet darum, eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen....
im Mai 2002 bin ich auf Arbeit Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls geworden mit drei Durchschüssen im rechten Oberschenkel sowie einem Riss des Trommelfells durch einen Schlag mit dem Kolben des Revolvers ans Ohr. Ich habe nach dem Unfall anfangs, auch aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, eine Therapie abgelehnt, im Jahr 2007 aber auf Grund von Beschwerden (Ängsten) doch Hilfe gesucht und mich an die zuständige Berufsgenossenschaft gewandt. Diese bat mich, mich in psychiatrische Behandlung zu begeben, was ich auch tat. Das daraufhin erstellte Gutachten wurde von der BG durch eine Stellungnahme eines Arztrs, der mich nie gesehen hat, angezweifelt, vor dem Sozialgericht habe ich verloren.
Der Täter ist zwischenzeitlich auf freiem Fuß. Im letzten Jahr hatte ich einen Zusammenbruch (auch durch Begegnung mit dem Täter verursacht), bin seit März letzten Jahres krankgeschrieben und auch in psychiatrischer Behandlung....(neuerlich wurde ein mittelschweres Trauma diagnostiziert).
Bei der BG habe ich eine Rente sowie eine Reha beantragt, dies wurde mit Verweis auf das Urteil des Sozialgerichtes aus 2007 bzw 2008 abgelehnt... Meine Beschwerden sollen in keinem kausalen Zusammenhang mit dem damaligen Unfallereignis stehen.
Nach Ende des Bezuges von Krankengeld bekomme ich nunmehr ALG1, das Arbeitsamt sieht mich auf Grund der vorliegenden Arztberichte momentan als nicht arbeitsfähig an und bittet darum, eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen....