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Widerspruch BGHW

Olaf111

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Nov. 2019
Beiträge
3
Hallo zusammen,


im Mai 2002 bin ich auf Arbeit Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls geworden mit drei Durchschüssen im rechten Oberschenkel sowie einem Riss des Trommelfells durch einen Schlag mit dem Kolben des Revolvers ans Ohr. Ich habe nach dem Unfall anfangs, auch aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, eine Therapie abgelehnt, im Jahr 2007 aber auf Grund von Beschwerden (Ängsten) doch Hilfe gesucht und mich an die zuständige Berufsgenossenschaft gewandt. Diese bat mich, mich in psychiatrische Behandlung zu begeben, was ich auch tat. Das daraufhin erstellte Gutachten wurde von der BG durch eine Stellungnahme eines Arztrs, der mich nie gesehen hat, angezweifelt, vor dem Sozialgericht habe ich verloren.

Der Täter ist zwischenzeitlich auf freiem Fuß. Im letzten Jahr hatte ich einen Zusammenbruch (auch durch Begegnung mit dem Täter verursacht), bin seit März letzten Jahres krankgeschrieben und auch in psychiatrischer Behandlung....(neuerlich wurde ein mittelschweres Trauma diagnostiziert).

Bei der BG habe ich eine Rente sowie eine Reha beantragt, dies wurde mit Verweis auf das Urteil des Sozialgerichtes aus 2007 bzw 2008 abgelehnt... Meine Beschwerden sollen in keinem kausalen Zusammenhang mit dem damaligen Unfallereignis stehen.

Nach Ende des Bezuges von Krankengeld bekomme ich nunmehr ALG1, das Arbeitsamt sieht mich auf Grund der vorliegenden Arztberichte momentan als nicht arbeitsfähig an und bittet darum, eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen....
 
Hallo Olaf, willkommen in Forum.

Deine Situation ist grausam.
Hast du dich schon mit OEG (Opferentschädigungsgesetz) beschäftigt?

LG
 
Hallo Olaf,

bitte stelle sofort den den OEG Antrag.
Du kannst Dich dafür an den Weißen Ring oder an einen Sozialverband wie den SOvD oder VDK wenden oder diesen auf der HP Deines zuständigen Landesamts selber laden.

die sind zwar nicht die schnellsten aber Leistungen werden ab Tag des Antrages rückwirkend gezahlt.

Bei Fragen oder Problemen sind wir hier für Dich da.
Keine Zeit verschwenden.

gruss

boign
 
Lieben Dank für die Antwort... OEG Antrag ist gestellt...
 
Hey

Muss mal kurz etwas erfragen.
Ein Raub ist doch kein Unfall?

Der Täter muss doch für alle Schäden die dir entstehen aufkommen?

Mfg
 
Hallo Pfong,

ein Überfall, der während der Arbeitszeit stattfindet, gilt als Arbeitsunfall.
Bei verbleibenden Schäden prüft die BG wie bei allen anderen Arbeitsunfällen, ob sie anerkannt werden.
Soweit mein unvollständiges Wissen.
Bei Anerkennung wird vermutlich die Regressabteilung der BG tätig.

Wenn du in die Suchmaschine deines Computers
Überfall Arbeit BG
eingibst, findest du viele Informationen zu dem Thema.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Olalf111,
kannst Du evtl. noch mehr Infos bzgl. der BGHW geben. Auch per persönlicher Nachricht an user06 möglich.

BGHW welche Regionaldirektion ist zuständig?
welcher Gutachter hat dein Gutachten gemacht?
welcher Beratungsarzt ist daraufhin tätig geworden?
wieviel Tage/Wochen nach dem Gutachten wurde die beratungsärztliche Stellungnahme von der BGHW in Auftrag gegeben?

Evtl. kann dann Beantwortung ein weiterer Abgleich mit so ähnlich gelagerten Fällen (liegen hier Einige vor) vorgenommen werden.
( BGHW - gleiche Berater; mit gleichen Textbausteinen; ect. )

Grüße user06
 
BGHW Mannheim... Dr. Stevens Tübingen und Dr. Kropp aus Damp
 
BGHW Mannheim ist die Hauptverwaltung/bzw. Direktion. Deine Sachbearbeitung ist wo ? (Regionaldirektion ...... )
Verstehe ich es richtig: Dr. Stevens (allseits bekannter) Gutachter und Dr. Kropp der Beratungsarzt.
Frage doch mal selbst bei der BGHW nach ob Dr. Stevens einen Beratungsarztvertrag hält, gehalten hatte (bis wann) oder mit den Rechtsvorgängerinnen einen hielt; ( Rechtsvorgänger: BG E und GroLa)
Ist in deiner Akte der Beratungsarztvertrag; das Anforderungsschreiben an Dr. Kropp( zur Abgabe der Stellungnahme) und die Rechnung der beratungsärztlichen Stellungnahme?
Wenn nicht da solltest du diese Unterlagen bei der BGHW anfordern.

Man ließt viele aus den Unterlagen heraus....
Grüße user06
 
Hallo Olaf111,
ich kann dir noch eine Tip geben:
es ist dir ja die Praxisadresse des Beratungsarztes Dr. Kropp bekannt. Mit den Daten kann du somit bei der hierfür zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen ob und ggfl. wann Hr.Dr.med. Kropp seine Zulassung zurück gegeben hat. ( vmtl. mit 67 Jahren ..)
Wer keine kassenärztliche Zulassung mehr hält - wird auch keine Weiterbildungsmassnahmen mehr bei der Ärztekammer nachweisen müssen.
Ist also für Abrechnungen nicht mehr nötig.
Meine persönliche Meinung: wer sich als Arzt nicht weiterbildet - verbleibt am älteren Stand der Wissenschaft.
Grüße user06
 
Hallo Olaf

Hast du folgende Unterlagen:
- Gutachten von Stevens?
- Beratungsärztliche Stellungnahme von Kropp?
- Beratungsarztvertrag?
- Fragen an den Beratungsarzt?

(Oder habe ich dich missverstanden und Kropp war Gutachter und Stevens der Beratungsarzt?)

Hast du die Namen (einzeln) hier in die Suche eingegeben?
Welche konkreten Fragen bestehen?

LG
 
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