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Widerspruch beim Versorgungsamt

xwolf63x

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2009
Beiträge
135
Ort
irgendwo im Saarland
Hallo zusammen,

hab heute meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.

GdB 20 %. Bei der Feststellung wurde nach Aktenlage entschieden. Unterlagen der BG und behandelnde Ärzte?

Bei der Begründung wird die Versteifung der Wirbelsäule nach Bruch und Belastungseinschränkung des rechten Fußes bei Störung der Zehenbeweglichkeit berücksichtigt.

Meine Verletzung am rechten Knie und wird mit keinem Wort erwähnt.

Auch so kommen mit die 20% zu wenig vor.

Wie gehe ich weiter vor?
Wie lege ich am besten Widerspruch ein?
Reicht vorerst eine einfache Widerspruchserklärung oder muß ich direkt eine Begründung weshalb ich Widerspruch einlege formulieren?

Hab in diesen Sachen null Ahnung und hoffe auf eure Hilfe.

LG Xwolf63x
 
Hallo:),


um die Frist zu wahren Widerspruch einlegen mit dem Hinweis Begründung erfolgt später nach der Akteneinsicht die jetzt hiermit beantrage...
Die Akten können dann zu deiner Stadtverwaltung / Versicherungsamt geschickt werden. Von dort bekommst die die Benachrichtigung. Bitte den Anwesenden SB dir die Akte zu kopieren, evtl. gegen eine Gebühr. Vorteil du hast die gesamte Akte zuhause und kannst in Ruhe lesen und deine Begründung fertigen. Widerspruch mit Antrag auf Akteneinsicht ...Einschreiben mit Rückschein...damit du einen Beleg hast.
Viel Glück
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Buffy07,

erst mal danke für schnelle Antwort.

Nächste Frage vielleicht kannst du mir da auch weiterhelfen.
Kann ich den Widerspruch auch per Fax schicken?
Habe doch durch das Faxprotokoll auch eine Abschickbestätigung oder zählt die nicht?

Eine Bekannte meinte vor längerem mal, sie schicke alles per Fax dann hätte sie durch das Protokoll immer etwas in der Hand.


LG
xwolf63x
 
Hallo :),

kannst du auch per Fax schicken, aber hefte bloss das Sendeprotokoll an das Schreiben für deine Akte. Alles ist wichtig.
Gruß Buffy07
 
Widerpruch beim Verorgungsamt

Hallo Buff07,

werde ich machen.

Da ich ein böser Kontrollfreak bin habe ich sowieso alles doppelt und vierfach kopiert und in verschiedenen Ordnern schön übersichtlich abgeheftet.

LG xwolf63x
 
Hallo,

hier leider ein Rückschlag für alle Faxversender:

das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass das Faxprotokoll nicht ausreichend ist L 9 B 16/06 SO, da es für die Behörden keine Aufbewahrungsfrist für Faxprotokolle gibt. Wenn es der Behörde beliebt, das Schriftstück nebst Faxprotokoll auf dem Aktenweg "zufällig untergehen zu lassen" haben wir keine Beweise.

Das passt gerade zu einer Begebenheit, die mir zugetragen wurde: Ein Uhrenhändler wurde von der Polizei Franfkurt/M. bei einer Fahrzeugkontrolle überprüft. Die Polizei vermutete, dass es sich bei den zahlreichen Uhren, die er mit sich führte (kam gerade von einer Messe) um Hehlerware handelt und stellte die Uhren gegen Quittung sicher. Die Uhren sollten dann zwecks Überprüfung an den Herstellten gehen und wurden per Post versandt. Leider sind die Uhren dort leider nicht angekommen.

Der arme Mann ist durch sämtliche Instanzen gegangen und der BGH hat entschieden, dass die Polizei für den Schaden -Streitwert 90 TEUR- nicht aufkommen muss, da die Polizei nicht einmal die Seriennummern ordnungsgemäß verzeichnet hatte und somit der Wert der Uhren nicht mehr feststellbar ist.

Bei der Rechtsprechung kommt einen der Gedanke, dass der Staat in seiner gesamten Unfähigkeit immer und stets recht hat....
 
Hallo tamtam,


vielen Dank für den Hinweis. Wieder was dazugelernt.

Nicht zu fassen, auf was man alles achten muß.

LG
xwolf63x
 
Die Anwälte arbeiten immer mit "Vorab per Fax" wg. der Fristwahrung.
Über dem Adressaten vermerkt.
Anschließend Brief normal mit Post (bzw. Einschreiben/Rückschein wenn's wichtig ist) hinterher.
Funktioniert eigentlich immer gut !
 
Hallo,

ich habe meinen Widerspruch aktuell laufen mit leicht abgewandeltem Mustertext auf Seite 4 von diesem "Hilfe zur Selbsthilfe" pdf...

http://www.aras-net.de/hilfe/als_pdf/Paket%201%20Wspr%201.3.pdf


Das hat bisher ganz gut geklappt -achte aber darauf, daß die Unterlagen vom LVA dann auch vollständig sind (bei mir fehlten einige Seiten die ich nachfordern musste).

Schick den Widerspruch am besten mit Einschreiben Rückschein weg -ich würde hier nicht an der falschen Stelle sparen!

Für die eigentliche Begründung hast du dann etwas Zeit und kannst dich mit deinen Ärzten besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, blue

das, in deinem link erwähnte g.i.s schneider - hört sich aber gar nicht gut an.
und sooo billig ist es ja nun auch wieder nicht.

wenn es für ein gegengutachten wär , o.k.

mfg
pussi
 
..halt halt -ich habe nichts mit diesem GIS Schneider oder den ARAS Typen da gemacht -wär mir viel zu teuer :cool:... hab mich nur und ausschließlich am Text für den Widerspruch auf Seite 4 orientiert und das ganze selber gemacht... hat aber bisher gut geklappt... sollte nur eine kleine Formulierungshilfe sein.. ;)
 
hallo, blue..
so hab ich es auch verstanden.
mfg
pussi
 
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