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Widerspruch beim Versorgungsamt nutzlos

Tilley

Mitglied
Registriert seit
23 Dez. 2008
Beiträge
34
Ort
Randberlin
Hallöchen,
Habe wegen verschiedener Gesundheitsbeeinträchtigungen einen Verschlechterungsantrag gestellt, um von den bisherigen 30 GdB wegen SD-Krebs 1991 auf 50 GdB und somit Ausweis gestellt. Der Antrag wurde oberflächlich bearbeitet, falsche Ärzte angeschrieben, Gesundheitsstörungen falsch oder ungenügend im Bescheid aufgelistet.
Habe im Oktober Widerspruch eingelegt, eine sehr ausführliche Begründung geliefert und nochmals auf die falschen Ärzte und Gesundheitsstörungen aufmerksam gemacht.
Gestern kamm der Bescheid und was soll ich sagen, die gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Habe das Gefühl, die Widerspruchsbegründung wurde garnicht gelesen. Wieder falsche, unzureichende Gesundheitsstörungen, z.B. statt ausgeprägter Knorpelschäden II. Grades mit anhaltenden Reizerscheinungen, Meniskopathie II. Grades beidseits, Jägerhutpatelle (Mißbildung) und Bakerzysten (8cmx4cm) in den Kniekehlen, das entspräche gemäß der Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit 30 GdB. Was steht im Bescheid: Funktionsbehinderung des Knies (Bakerzyste) GdB: 0.
Ich könnte da bestimmt 5 weitere Beispiele nennen.
Mein Orthopäde hatte in seinem Gutachten auch auf die Fußdeformitäten durch Knochenverformungen durch die starke Osteoporose hingewiesen und daß ich aufgrund starker Statikprobleme sehr starke Einlagen tragen muß, die zusätzlich schmerzhaft sind (aber sonst könnte ich garnicht laufen und stehen). Er ging von 60 GdB und "G" aus, nur allein für die orthopädischen Sachen.
Nun muß ich klagen, bestimmt 2 Jahre warten, die Sozialgerichte sind wegen der Hartz IV-Sachen überlastet.
Kann man gegen den Widerspruchsbescheid eine Beschwerde machen wegen falscher Bearbeitung oder so?
Ich kann nicht 2 Jahren weiterhin meinen weiten Arbeitsweg (1,5h einfache Strecke) in öffentl. Verkehrsmitteln ohne Sitzplatzanspruch zurücklegen. Mit Auto geht nicht, die steifen starken Einlagen behindern das Feingefühl beim Bremsen und Gasgeben, meine Lendenwirbel sind in dieser itzposition auch nicht belastbar.
Ich bin verzweifelt.
Zum Arbeitsort ziehen geht auch nicht, mein Haus ist voll beliehen, den Preis würde ich beim Verkauf nie rausbekommen. Und eine Zweitwohnung am Arbeitsort ist finanziell nicht machbar.
Bin ja im VDK, das kostet mich ein Anwalt "nur" 164,-- beim Klageverfahren. Aber Termine sind auch dort zur Rarität geworden.
Wollte nun vorab paar Erfahrungen sammeln.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

PS. Ich bin nicht von einem Unfall betroffen, fand Euer Forum aber sehr informativ.

Tilley
 
@Tilley

Hallo Tilley,
Du verzweifelst an einem Schema F, das die Versorgungsämter Ihrer Arbeitsweise zu Grunde legen. Auch ich führe zum dritten Mal Klage gegen das V-Amt, weil mein Verschlimmerungsantrag ähnlich wie Deiner mit ähnlich offenen Fehlern abgebürstet wurde. Beim täglichen Pendelstrecke von 2 mal 100 km muss auch ich meist stehen, dabei schlafen mir oft die Beine ein, so dass ich Angst vor dem Fallen habe. Dazu kommt, dass ich kein Auto besitze. Bei meinen Widersprüchen/Klagen sind mir Formschreiben behilflich, die ich auf einer CD-ROM habe*. Du brauchst beim SG keinen Anwalt, auch der VDK ist verzichtbar. Du kannst selbst Klage erheben.

Ich bewundere Deinen Kampfgeist, da Du sicher z.B. mit dem hoffentlich besiegten Krebsleiden, Rückenschmerzen und Deinen Füßen solche Strapazen auf Dich nimmst um zur Arbeit zu gelangen. Aber an den Versorgungsämtern musst Du zu allerletzt verzweifeln, die können/dürfen vermutlich nicht anders: Zermürbungstechniken ausfeilen, auf Zeit spielen, Fakten ignorieren.

*Wenn Du magst, kannst Du mit Privatnachricht weitere Formulierungshilfen von mir bekommen.

Nicht verzagen.
Worst_Case
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Worst-Case,

Danke erstmal für Deinen Zuspruch.
Ob der Krebs nun endgültig besiegt ist, weiß ich nicht. Seit der Erkrankung damals (ich war 17) ist mein gesamtes Leben nur ein Funktionieren.
In zwei Wochen muß ich ins Krankenhaus, der Verdacht auf Rezidiv ist da.
Wenn dem so ist, habe ich dauerhaften Anspruch auf 100 GdB, denn beim 2. Rezidiv wird es keine Heilungsbewährung mehr geben. Galgenhumor.
Ich habe mir sogar die Kommentare für den Begutachtungsrelevanten Teil der Anhaltspunkte für die Gutachterliche Tätigkeit besorgt, da sind Fallbeispiele und Urteile bezüglich GdB drin, sowie Beschlüsse des Sachverständigenbeirats. Habe mich bei meiner Widerspruchsbegründung zum Teil auch darauf bezogen und zitiert. Trotzdem wurde nicht mal annähernd darauf eingegangen.

Ich wäre sehr dankbar, wenn Du mir per Pin noch weitere Tipps geben könntest.

Danke und liebe Grüße
Tilley
 
Wünsche Dir aber kein Rezidiv!

Hallo Tilley,

ich wünsche Dir alle Kraft und dass Du den Aufenthalt mit einem rezidivlosen Entlassungsbericht hinter Dich bringst!
Herzlich gern kann ich Dir Word-Dateien zumailen, die Dir als Textbausteine im Federkrieg gute Dienste leisten können.
Habe mein Postfach seit gestern wieder mal geöffnet, obwohl ich es wegen anderweitiger zeitl. Überlastung zu lassen wollte.

Dass Du seit Deiner Jugend viel Zeit wegen Deiner Leiden verloren hast, wo andere in die Disco gehen konnten usw., ist entsetzlich. Und das mit dem "Funktionieren" kenne ich aus eigener Erfahrung. Da hilft es z.B. mir oft, "Inseln" des Genießens und der Ruhe aufzusuchen.

Habe mir vom VDK auch ein Taschenbuch ähnliches Heft mit GdB-relevantem Inhalt zukommen lassen. Vielleicht kann ich Dir da etwas heraus kopieren, als PDF-Datei zumailen.

Schreibe mich also gern an.
Worst_Case
 
Lieber Worst-Cake,

Danke für Deine lieben Zeilen und für Deine Hilfe, ich werde sie demnächst bei der Ausarbeitung meiner Klage oder Ähnlichem in Anspruch nehmen.

Bis dahin, alles Gute

Tilley
 
"Schlechtester Kuchen?"

Hallo Tilley,
danke für Dein Vertrauen, habe Deine eMailadresse erhalten und ins Adressbuch gespeichert. Jetzt musste ich laut lachen, auch wenn es offtopic sei: Du hast mich gerade "umfirmiert". Mein Benutzername lautet "Worst_Case", der bedeutet soviel wie Super-GAU: http://de.wikipedia.org/wiki/Worst_Case
Nun machst Du aus mir einen "übelsten Kuchen", mit abgelaufenem Verfallsdatum?:D.
Na Danke!
Worst_Case
 
Hallo Worst Case,

Das tut mir leid, wollte keinen alten Kuchen aus Dir machen!

Kann es sein, daß man hier im Postfach nur 2 Nachrichten speichern kann?
Zeigt es jedenfalls an.

LG, Tilley
 
Postfach wächst mit Deinen Beiträgen

Hallo Tilley,
wir müssen aufpassen, dass wir beim Thema bleiben... Die Postfächer wachsen m.E. mit quillender Beiträgeanzahl.
Du bist ja schließlich hier noch "Freshman":p, verstehst Du?
LG
Worst_Case
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tilley,

besteht nicht die Möglichkeit, sich inzwischen bevor es zu einer Klage kommt sich an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung zu wenden!
Man kann ja eine Klage abschicken wenn sich vorher schon etwas tut kann man die Klage ja jederzeit zurücknehmen! Aber dies wird Dir der VDK bestimmt schon?
Es besteht auch die Möglichkeit einer Petition an den Landtag bzw.an den Bundestag.
Wenn die von Dir genannten Gründe eine entsprechende Beurteilung verhindern (Der Antrag wurde oberflächlich bearbeitet, falsche Ärzte angeschrieben, Gesundheitsstörungen falsch oder ungenügend im Bescheid aufgelistet.
Habe im Oktober Widerspruch eingelegt, eine sehr ausführliche Begründung geliefert und nochmals auf die falschen Ärzte und Gesundheitsstörungen aufmerksam gemacht.)

Wobei eine Petition an den Landtag selten positiv beantwortet wird - zumindest in den CDU .. Ländern!

VG Joachim
 
Hallo Joachim,

Danke für Deine Zeilen. An sowas ähnliches habe ich auch schon gedacht.
Wollte den Behördenleiter des Versorgungsamtes anschreiben.
Bevor ich das tue, wollte ich aber mit dem Sachbearbeiter, der den Widerspruch ausgearbeitet hat, telefonieren. Es ist ja ersichtlich, daß kein Arzt daran mitgewirkt hat. Ich hatte extra aufgrund der vielseitigen Beeinträchtigungen um eine amtsärztliche Untersuchung gebeten, nicht nur nach Aktenlage. Darauf ist man nicht eingegangen.
Die Ämter in den verschiedenen Bundesländern haben auch sehr unterschiedliche Bearbeitungskriterien.
Mir ist ein Fall aus dem Bekanntenkreis zu Ohren gekommen, da rennt ein Schwerbehinderter (80 GdB + G) beim Marathon mit und fährt große Radtouren. Wieso ein G?

Werde dann auch noch persönlich Akteneinsicht nehmen, um zu sehen, wie man zu diesem Ergebnis gekommen ist.

LG, Heike
 
Hallo Tilley,
war derweil in einem anderen Forum, "Krebs-Kompass", und habe mich über Dein Leiden SD-Krebs etwas informiert, um Dich hier nicht "auszufragen". Um so mehr freut es mich, dass Du mit Deinem Ding einen guten "Workflow" hast und es sehr aktiv angehst: Richtig! Akteneinsicht ist das A und O des Widerspruch-/Klageeinlegens. Den Behördenleiter anzuschreiben halte ich für Tintenverschwendung, ich habe in meinen Unterlagen solch eine "Behördenleiterantwort". Es sind leere Phrasen, sinnfrei. Lasse Deine Energie und Beschwerdepunkte lieber in den Widerspruch/in die Klage einfließen.
Gruß
Worst_Case
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Worst Case,

Ich hatte eigentlich vor, am Dienstag direkt dort zum Abteilungsleiter zu hinken , um mich vor Ort zu informieren, wieso seine Mitarbeiter trotz meiner Einwände in der Widerspruchsbegründung, entgegen der "Anhaltspunkte" immer noch die ungenauen Beeinträchtigungen auflisten. In den Anhaltspunkten wird ausdrücklich geschrieben, daß die Funktionsbeeinträchtigung genau zu betiteln ist, also nicht nur Schilddrüsenerkrankung., Fehlen der Schilddrüse.
Oder Klimakterium, da kann man nicht erkennen, daß dieses durch ein Op verursacht wurde, also Folge eine ärztl. Eingriffs usw.
Diese allgemeinen Bezeichnungen sollten vermieden werden.
Ja, es ist ein Kampf gegen die Windmühlen.
Ich behalte es mir noch vor, die Bundesbeauftragte beim BMAS oder das Integrationsamt anzuschreiben. Habe viel Zeit, da ich ja nur zu Hause bin aufgrund der versch. Beeinträchtigungen. Arbeit, Computer, Schlafen, Arbeit.

LG, Tilley
 
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