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Widerspruch beim Versorgungsamt nutzlos

hallo, buffy
hallo, worst_case

natürlich habe ich keine originale erhalten
aber
alles, was für den grad der behinderung relevant war, in kopie.
habe das meinem hausarzt unter die nase gehalten, da er ja auch vorher seinen senf dazu gegeben hat.

erst danach wusste ich, was fehlte.
du kannst die krankenhäuser usw. angeben.
es kommt immer auf die fragestellung des va an, um relevante auskünfte zu bekommen.

die sind auch etwas faul, gelinde gesagt.
es muss sich jeder selber intensivst drum kümmern, welche aussagefähigen befunde zum versorgungsamt gelangen.
mfg
pussi
 
Hallo Buffy 07, Pussi und Worst case,

Man, ich war erstaunt, daß sich hier über Nacht soviel getan hat.
Habe mir alles durchgelesen und bin nun zu der Erkenntnis gekommen, es hilft rechtmäßig nur die Klage.
Ein Gespräch mit dem Behördenleiter würde mich rechtlich nicht weiterbringen. Gegen den Widerspruchsbescheid hilft auch keine Beschwerde. Lt. Verwaltungsordnungsgesetz wäre eine Beschwerde nur erfolgreich, wenn die Anträge (1 Verschlechterungsantrag z.B. in Potsdam bearbeitet worden wäre und der Widerspruch in Cottbus). Da beide Anträge in einer Behörde bearbeitet wurden, geht das nicht.
Wollte die 2 Jahre, die das Sozialgericht in Potsdam braucht, verkürzen.
Ich bin Mitglied im VDK, werde den allerdings nicht in Anspruch nehmen, hatte den schon wegen dem Widerspruchsbegründungsschreiben nehmen wollen, die stehen da so unter Zeitdruck. Obwohl ich 30 Minuten Beratungszeit in Aussicht hatte, schaute der laufend auf die Uhr. Richtig zugehört hat er meiner Ansicht auch nicht. Und er wollte wasserfeste Diagnosen haben, da liegt das Problem. Habe zwar von meinen Ärzten "gute" Diagnosen und habe auch die Beschwerden umfangreich beschrieben, wo mich diese Beschwerden benachteiligen usw.
Er winkte gleich ab, das wird nichts bla bla.
Beim VDK müßte ich trotz Mitgliedschaft 164,-- Euro bei Klage bezahlen, bei meiner Rechtschutzvers. nur 100,-- Euro pro Verfahren.
Habe mir schon eine Anwältin empfehlen lassen, die ist komplett auf Schwerbehindertenrecht spezialisiert.
Ich bin ein Typ, der immer zu den Behörden geht, habe weder beim Finanzamt noch anderswo schlechte Erfahrungen machen müssen. Muß dazu sagen, ich bin selbst Beamtin in der Strafgerichtsbarkeit und juristisch vorbelastet. Allerdings nur im Strafrecht.
Gemoppt habe ich mich nie gefühlt, habe nur gute Erfahrungen gemacht.
Wie man einem Beamten gegenübertritt, habe ich weiß Gott genug gelernt.
Man muß ja nicht gleich den Dienstausweis fallen lassen (das macht z.B. mein Kollege immer, wenn er bei Behörden was will, finde ich total bescheuert, hilft ihm aber immer). Er hat z.B. 80+G, womit ich aber nicht andeuten will, das da nachgeholfen wurde!

Muß in 2 Wochen zur Radiojoddiagnostik, finden die da doch was, hat sich der Fall sowieso erledigt. Beim Auftreten eines zweiten Rezidivs nach der Heilungsbewährung ist der Grad der Behinderung d a u e r h a f t auf 100 GdB anzusetzen. Na das wärs doch, oder Galgenhumor

Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag,

Tilley

PS. Weiter darüber diskutieren kann man aber trotzdem noch, oder?
 
@an Alle,

ich hatte ja geschrieben das mir VA den GdB gekürzt und mir das Merkzeichen RF aberkannt hatte. Wie in den letzten Beiträgen geschrieben, wollte ich den Behördenleiter anschreiben und ihn bitten sich meine Akte, Stellungnahmen und Widerspruch einmal in Ruhe anzusehen und zu entscheiden ob der erlassene Bescheid so richtig ist. Einige hatten in den Beiträge davon abgeraten nach dem Motto>>> bringt nichts<<<
Ich habe es trotzdem getan und heute bekam ich Post vom Versorgungsamt nach 2 Wochen.
Ergebnis: Statt 80% habe ich 90% bekommen und das Merkzeichen RF und alles Unbefristet.
Also hat sich die ganze Mühe gelohnt und ich nehme meinen Widerspruch zurück.

Es gibt auch noch gute Tage in dem ganzen Chaos.:)
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Buffy,

herzlichen Glückwunsch ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Buffy,

Na dann mal herzlichen Glückwunsch, wenn man das in diesem Zusammenhang über so nennen mag.
Aber es hat doch was gebracht.
Ich bin nun aus dem Krankenhaus raus, Anzeichen einer Metastase sind da, weiterhin Lungenemphysem und jetzt wird Rheuma (Vaskulitis) abgeklärt.
War vor 3 Wochen bei einer Anwältin, sie verfaßt gerade die Klageschrift.
Da nun aber 3 Diagnosen hinzugekommen sind, werde ich mich nochmal beraten mit ihr, ob nicht ein neuer Verschlechterungsantrag besser wäre. Zumal ja die Rheumaerkrankung und die anderen Sachen bereits länger bestehen. Da könnte rückdatiert werden, also mindestens zurück zur letzten Antragstellung im alten Jahr. Und die zusätzl. urlaubstage und Steuererleichterungen für 2008 wären noch zu gewähren.
Aber ich kümmer mich jetzt erstmal um andere Sachen; meine Gesundung.

LG, Tilley
 
Hallo Tilley,

Danke für die Glückwünsche, wenn man es so nennen darf. Ich wollte damit auch nur aufzeigen, dass manchmal auch der ganz einfache Weg etwas bringen kann. Mann soll sich nur nicht unterkriegen lassen.:)
Auch wenn es im ersten Augenblick nicht so scheint. Ich habe den Behördenleiter höflich und sachlich fair gebeten sich einmal in Ruhe meine Akten anzusehen. Habe dann detailliert erklärt womit ich nicht einverstanden bin und das ich nicht mehr bereit bin eine Stellungnahme zuschreiben. Seit der Einlegung des Widerspruchs habe ich 6 Stellungnahmen geschrieben. Jedesmal kam die Aufforderung, die eingereicht Unterlagen reichen dem med. GA nicht, sie haben 4 Wochen Zeit eine neue Stellungnahme zu senden, wenn nicht geht die Akte zur Widerspruchsbehörde. Das ging 1 Jahr so. Jetzt kam der Abhilfebescheid und der Widerspruch ist nicht mehr nötig.
Vielleicht jetzt deine Anwältin ein Schreiben auf, als Nachtrag zum ersten Antrag mit der Erweiterung/ Verschlimmerung an den Leiter des VA und einer entsprechenden Erklärung. Sollte das nicht gehen, stellst du einfach einen Verschlimmerungsantrag neu. Das geht ohne Probleme.

Ich wünsche dir viell Glück und eine weitere gute Besserung:):)

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Buffy,

Danke für Deine Zeilen.
Da hast Du wirklich Glück gehabt, vielleicht ist das zuständige Versorgungsamt auch besser organisiert.
Mir wurde vor dem Widerspruchsbescheid nur 1x die Gelegenheit gegeben, alles zu begründen. Aber es wurde, auch nach Ansicht der Anwältin, nur teilweise berücksichtigt und nicht die angebenen Ärzte angeschrieben. Auf mein Hinweisen darauf wurde nur mit den Schultern geuckt.
Der "Aktenbearbeiter" war auch "nur" ein Allgemeinmediziner. Aufgrund mehrerer Speziellen Krankheiten, die unbedingt ein Facharzt begutachten sollte (2 x überst. Krebserkrankung mit Hinweis auf 3. Rezidiv) u.a. hatte ich gebeten, von einem Amtsarzt begutachtet zu werden. Es wurde meinem Wunsch nicht nachgegangen und alles komplett als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Gespräch mit dem Behördenleiter nach erteiltem Widerspruchsbescheid hebt diesen Bescheid nicht auf, hätte in jedem Fall nur noch die Klage.
Nun warte ich mal ab.

Ich wünsche Dir alles Gute.

LG, Tilley
 
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