Hallo Buffy 07, Pussi und Worst case,
Man, ich war erstaunt, daß sich hier über Nacht soviel getan hat.
Habe mir alles durchgelesen und bin nun zu der Erkenntnis gekommen, es hilft rechtmäßig nur die Klage.
Ein Gespräch mit dem Behördenleiter würde mich rechtlich nicht weiterbringen. Gegen den Widerspruchsbescheid hilft auch keine Beschwerde. Lt. Verwaltungsordnungsgesetz wäre eine Beschwerde nur erfolgreich, wenn die Anträge (1 Verschlechterungsantrag z.B. in Potsdam bearbeitet worden wäre und der Widerspruch in Cottbus). Da beide Anträge in einer Behörde bearbeitet wurden, geht das nicht.
Wollte die 2 Jahre, die das Sozialgericht in Potsdam braucht, verkürzen.
Ich bin Mitglied im VDK, werde den allerdings nicht in Anspruch nehmen, hatte den schon wegen dem Widerspruchsbegründungsschreiben nehmen wollen, die stehen da so unter Zeitdruck. Obwohl ich 30 Minuten Beratungszeit in Aussicht hatte, schaute der laufend auf die Uhr. Richtig zugehört hat er meiner Ansicht auch nicht. Und er wollte wasserfeste Diagnosen haben, da liegt das Problem. Habe zwar von meinen Ärzten "gute" Diagnosen und habe auch die Beschwerden umfangreich beschrieben, wo mich diese Beschwerden benachteiligen usw.
Er winkte gleich ab, das wird nichts bla bla.
Beim VDK müßte ich trotz Mitgliedschaft 164,-- Euro bei Klage bezahlen, bei meiner Rechtschutzvers. nur 100,-- Euro pro Verfahren.
Habe mir schon eine Anwältin empfehlen lassen, die ist komplett auf Schwerbehindertenrecht spezialisiert.
Ich bin ein Typ, der immer zu den Behörden geht, habe weder beim Finanzamt noch anderswo schlechte Erfahrungen machen müssen. Muß dazu sagen, ich bin selbst Beamtin in der Strafgerichtsbarkeit und juristisch vorbelastet. Allerdings nur im Strafrecht.
Gemoppt habe ich mich nie gefühlt, habe nur gute Erfahrungen gemacht.
Wie man einem Beamten gegenübertritt, habe ich weiß Gott genug gelernt.
Man muß ja nicht gleich den Dienstausweis fallen lassen (das macht z.B. mein Kollege immer, wenn er bei Behörden was will, finde ich total bescheuert, hilft ihm aber immer). Er hat z.B. 80+G, womit ich aber nicht andeuten will, das da nachgeholfen wurde!
Muß in 2 Wochen zur Radiojoddiagnostik, finden die da doch was, hat sich der Fall sowieso erledigt. Beim Auftreten eines zweiten Rezidivs nach der Heilungsbewährung ist der Grad der Behinderung d a u e r h a f t auf 100 GdB anzusetzen. Na das wärs doch, oder Galgenhumor
Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag,
Tilley
PS. Weiter darüber diskutieren kann man aber trotzdem noch, oder?