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Widerspruch beim Versorgungsamt nutzlos

Höhle des Löwen

Hallo,
tu "was Du nicht lassen kannst", geh in die Höhle des Löwen und wecke ihn bei seinem Büroschlaf! Aber erwarte nicht, dass er Mitgefühl für Dein Hinken und Leiden aufbringen wird. Außer abweisendes Benehmen wirst Du nichts vorfinden. Ich hatte mal vor Jahren dort für mein Elternhaus einen Schwerbeschädigtenausweis abzuholen. Nee, was fühlte die Dame vom Amt sich da biestig hochgeschaukelt. Sie wollte den Ausweis (er war noch gar nicht fertiggestellt) am liebsten gar nicht herausrücken. Wenn Du den Abteilungsleiter interviewst, sorge für Zeugen oder eine Aufzeichnung oder am besten für eine von ihm gegengezeichnete Gesprächsnotiz.

Diese Behörde will geschickt von draußen angegangen sein!

Gute Nacht!
Worst_Case
 
Hallo Worst Case,

Ich war im Sommer bereits schon mal mit einer Begleitperson in den Amt, um Akteneinsicht zu nehmen. Habe da nur angenehmes Auftreten der Mitarbeiter erfahren.
Aber ich werde mich nochmal schlau machen, wie man das am Besten regeln kann. Und mich mit meinem Arzt beraten. Kann ja schon mal Klage anmelden, zurückziehen kann man die immer noch.

LG, Tilley
 
Zuletzt bearbeitet:
Klage

Hallo Tilley,
ja tu das, erhebe Klage, zunächst zur Fristwahrung. Begründung folgt im weiteren (Ein-)Schreiben. Dass bei Euch in Brandenburg andere Umgangsformen herrschen, ist erfreulich.
Gruß
Worst_Case
 
Hallo Worst Case,

Ich verabschiede mich für heute, mir tut schon alles weh vom Sitzen.

Schönen Abend noch.

Gruß, Tilley
 
Hallo Tilley,

für die Einreichung der Klage bist du an Fristen gebunden, 1 Monat nach Eingang des Widerspruchsbescheides.
Auch ich werde den Behördenleiter des Versorgungsamtes persönlich anschreiben. Ich habe im Juli 2008 Widerspruch eingelegt und auch in dieser Phase werden alle Arztberichte und Stellungnahmen meiner Ärzte ignoriet und negiert. Jedesmal wenn ich ein Schreiben abgeschickt habe, kommt nach ca. 3 Wochen ein neues Schreiben der SB, der med. GA des Amtes sieht das anders. Sie haben 4 Wochen Zeit sich dazu zu äußern oder der Widerspruch geht zur Widerspruchsbehörde. So geht das seit Juli.
Ich habe mit dem chirg. Chefarzt der mich seit 20 Jahren behandelt gesprochen und der hat einen gesalzen Bericht an das VA geschickt. Denkste, wieder sie haben 4 Wochen....
Da der Behördenleiter auch med. Laie ist werde ich ihm, haargenau zitieren was der Leiter der Chirugie mir und meiner beh. Ärztin gesagt hat. Sollte er der gleichen Meinung sein wie seine SB, ist das Schreiben immerhin Bestandteil der Akte und es kann nicht gesagt werden,das haben wir nicht gewusst.
Ich habe eine Erkrankung bei der jede weitere OP lebensbedrohlich ist, daher habe ich auf den Rat der Ärzte gehört und versuche einigermaßen damit umzugehen. Immer in enger Absprache mit meiner Ärztin und dem KH.
Das Versorgunsamt sagt jetzt, da keine OP erfolgt ist eine Besserung eingetreten und Kürzung der % und Wegnahme von Merkzeichen. Die ignorieren die von Ärzten testierte Lebensgefahr:eek:.

Einen schönen Abend
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, tilley

ich kann das ganze nicht verstehen.
fordere die akteneinsicht.
gehe nicht persönlich hin.
du hast dann zuhause genug zeit, zu studieren, worauf sich die bewertung bezieht.
du kannst mir nicht glauben machen, dass du soviel kenntnis und übersicht hast, wenn du persönlich erscheinst. auch wenn ich jetz bei dir ins fettnäpfchen trete.
lege formal widerspruch ein, lass die akten kommen und dann wirst du weitersehen.
selbst wenn du klage einreichst, musst du doch vorher wissen, was beurteilt wurde.
schritt für schritt - müssen wir alle machen.
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

Tilley hatte Widerspruch eingereicht und dieser wurde abgelehnt. Jetzt geht nur noch klagen.
Hast du sicher überlesen.

L G Buffy07
 
hallo, buffy07

habe ich eigentlich nicht überlesen.
sie schrieb, dass sie vorort akteneinsicht genommen hat und freundlichst behandelt wurde.
was sagt das aus?
hat sie wirklich die kenntnisse, im einlullungsverfahren die akten beurteilen zu können?
weisst du, wieviele widersprüche ich eingelegt hatte?
bis zur akteneinsicht- dann war aber schluss mit lustig!
bevor du klagst, schöpfe erst deine mittel aus.

falls ich doch etwas missverstanden haben sollte, weise mich bt. nochmals darauf hin.
mfg
schönes we
pussi
 
Hallo Pussi,

ja du hast Recht, dass man alle Mittel ausschöpfen soll. Aber für die Einreichung der Klage, hat sie nur 1 Monat nach Eingang des Widerspruchs Zeit.
Für die Klage würde ich auf jeden Fall mir die Akte zu meiner Stadtverwaltung schicken lassen und in Ruhe lesen und dem anwesenden SB bitten die entsprechenden Kopie zu machen ( ich bekam die kostenlos) manche nehmen 10 cent pro Kopie.
In meinem Widerspruchsverfahren sehe ich das mittlerweile so, das es hier nur darum geht nach dem Motto>>> die kann ran bringen was sie will, wir lassen die auflaufen<<< Aber ich bin Zäh....
Die versuchen mich regelrecht zu mobben:eek:. Diskriminierung.

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, buffy07

das waren doch meine worte!
aber vom va braucht sie die akten nicht an irgend eine unabhängige institution senden lassen.

die akten nach hause kommen lassen, durchsehen, kopieren, alles wichtige unter den arm klemmen und zum hausarzt.
er ist eigentlich der wichtigste part, da er ja letztlich die überweisungengen ausstellt und die befunde erhält.
sonst wäre seine arbeit infrage gestellt.

besser so?
pussi
 
Hallo Pussi,

das wäre mir Neu, das deine Akte nach Hause geschickt wird. Wenn dann nur in Begleitung einer Amtsperson.
Selbst das Lesen der Akte bei meiner Stadtverwaltung erfolgte unter Aufsicht. Nach dem Verwaltungsverfahrensrecht darf die Akteneinsicht nicht alleine durchgeführt werden. Die Akte könnte ja manipuliert werden.

Hattest du deine Akte unbeaufsichtigt zuhause
Das darf nicht sein.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Akteneinsicht

Hallo Tilley und Pussi,
ganz so einfach (Zitat)"die akten nach hause kommen lassen, durchsehen, kopieren, alles wichtige unter den arm klemmen" geht das bei der Akteneinsicht nicht, die Verwaltungsakte wird die Behörde nie als Original in Privathaushalte senden, so dass Du sie dann "durchsehen, kopieren,..." kannst. Sie wird die Originalakte vor Ort zur Einsicht bereithalten, oder wenn Du nicht wegefähig bist, sie Dir auch an eine x-beliebige wohnortnähere Verwaltung übermitteln, oder halt dem Anwalt. Was sie Dir direkt zusenden mag, das ist der Aktenauszug in Kopieform. Aber ich vermute, dass dies gerade auch so gemeint war. Solch einen Vorgang hatte ich im Sommer, als ich die Versorgungsakte vom Versorgungsamt zu meiner wohnungsnahen Bezirksverwaltungsstelle übermittelt "unter Aufsicht":D durchgesehen, Kopien bestellt und bezahlt und den Akt der Akteneinsicht quittiert hatte. So "einfach" ist das.
Gruß
Worst_Case
 
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