Hallo,
bei dem VA läuft schon eine ganze Weile das Widerspruchsverfahren wegen erhöhung GdB. Hatte auf Grund der ganzen Orthopädischen Erkrankungen eine Erhöhung beantragt, diese wurde vom VA abgelehnt. Da ich vom VA einen GdB 30 hatte sollte dieser erhöht werden, habe eine Neufeststellung beantragt.
Das VA hat natürlich alle Befundberichte von der Ortho-Diagnosen zusammengezogen und nur insgesamt ein GdB 10 erhoben. Daraufhin bin ich in Widerspruch gegangen und auch Akteneinsicht verlangt. Die Akte die mir das VA zugesendet hatte war ein A4-Blatt, mehr war das nicht.
Nun habe ich meinen RA mit dem Widerspruch auf die Spur geschickt und er hat auch eine gute Begründung geschrieben, seither ist Still ruht der See seitens des VA.
Nun hat die BG im Rahmen der Anerkennung BK bei der DRV Unterlagen angefordert und die DRV hat diese auch gesendet, da war auch die Sozialmedizinische Stellungnahme bei. Auch habe ich einen neuen aktuellen Befundbericht von den Neurochirurgen, wo ich dort war. Sollte ich dem VA beide Schreiben( Sozialmedizinische Stellungnahme-DRV und Befundbericht Neurochirurgie) jetzt trotzdem noch zukommen lassen, obwohl der Widerspruch läuft?
Was meint Ihr?
Gruß Karl
bei dem VA läuft schon eine ganze Weile das Widerspruchsverfahren wegen erhöhung GdB. Hatte auf Grund der ganzen Orthopädischen Erkrankungen eine Erhöhung beantragt, diese wurde vom VA abgelehnt. Da ich vom VA einen GdB 30 hatte sollte dieser erhöht werden, habe eine Neufeststellung beantragt.
Das VA hat natürlich alle Befundberichte von der Ortho-Diagnosen zusammengezogen und nur insgesamt ein GdB 10 erhoben. Daraufhin bin ich in Widerspruch gegangen und auch Akteneinsicht verlangt. Die Akte die mir das VA zugesendet hatte war ein A4-Blatt, mehr war das nicht.
Nun habe ich meinen RA mit dem Widerspruch auf die Spur geschickt und er hat auch eine gute Begründung geschrieben, seither ist Still ruht der See seitens des VA.
Nun hat die BG im Rahmen der Anerkennung BK bei der DRV Unterlagen angefordert und die DRV hat diese auch gesendet, da war auch die Sozialmedizinische Stellungnahme bei. Auch habe ich einen neuen aktuellen Befundbericht von den Neurochirurgen, wo ich dort war. Sollte ich dem VA beide Schreiben( Sozialmedizinische Stellungnahme-DRV und Befundbericht Neurochirurgie) jetzt trotzdem noch zukommen lassen, obwohl der Widerspruch läuft?
Was meint Ihr?
Gruß Karl