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Widerspruch auf teilweise erwerbsminderung abgelehnt

Birgit39

Nutzer
Registriert seit
28 Dez. 2008
Beiträge
2
Hallo
ich hatte vor 3 1/2 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Seitdem habe ich eine Gehbehinderung. Ich erhielt für 1 Jahr teilweise erwerbsminderungsrente. Nun wurde diese nicht verlängert. Mein Anwalt hat für mich Widerspruch eingelegt und dieser wurde nun auch abgelehnt. Auf Anraten meiner Ärzte und meines Anwalts wurde nun Klage vor dem Sozialgericht gegen diesen abgelehnten Bescheid eingereicht. Hat jemand Erfahrung wie lange so etwas dauert und wie die Chancen sind?

Birgit39
 
Hallo Brigit,

schön das Du uns gefunden hast.

Schreib uns doch einmal wie Deine Behinderungen sind.
Wenn Du "nur" eine Gehbehinderung hast und z.B. im Büro eine sitzende Tätigkeit hast, kannst Du Deinen Beruf vielleicht auch wieder ausüben.

Bei einer Teilerwerbsminderungsrente (solange Du nicht unter den Berufschutz fällst, und ich gehe davon aus das Du 39 Jahre;) bist) kannst Du auch auf andere Berufe/Tätigkeiten verwiesen werden.

Hast Du einen Schwerbehindertenausweis beantragt?

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo

ich habe bei dem Unfall eine offene Mehretagentrümmerfraktur des linken Beines mit OSP- und Kniebeteiligung davon getragen. Es wurde mehrfach Haut transplantiert. Kann weder lange stehen, laufen und auch sitzen. Werde jetzt im Januar zum 25.Mal operiert. Es muss wieder Knochen aus dem Beckenkamm in den Tibiakopf eingebracht werden. Ich arbeite als Verwaltungsangestellte und war direkt nach dem Unfall für 1 1/2 nicht arbeitsfähig. Nun nur noch mit 50 %. Der Gutachter der Rentenversicherung hat mich nun aber für voll arbeitsfähig gehalten. Zwei andere Ärzte haben dieses anders begutachtet. Ich nehme seit Jahren Schmerzmittel in hohen Dosen und bin deshalb auch nicht immer ganz auf der Reihe. Das mit meinem Alter stimmt ich bin jetzt 39 Jahre alt und war vorher voll berufstätig. Deshalb die Klage. Ich habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit GdB 50% G. Ich werde in Zukunft noch eine neues Kniegelenk brauchen obwohl noch nicht sicher ist ob dies bei den gebliebenen Schäden im Unterschenkel überhaupt halten wird und mein Sprunggelenk muss wahrscheinlich versteift werden.
 
AW: Widerspruch auf teilw. Erwerbsminderung abgelehnt

Hallo birgit39,

hat dein Anwalt vor dem Widerspruch bzw. jetzt bei Klageeinreichung vor dem Sozialgericht Akteneinsicht bei der DRV genommen. Dann müßte dort
genau nachzulesen sein, wie der Gutachter dein Restleistungsvermögen
erneut bewertet hat.

Wenn wie in deinem Fall aber auch eine rentenrelevante eingeschränkte
Gehfähigkeit (Wegeunfähigkeit) vorliegt, sieht die Sache etwas anders
aus. Dann muss von deiner Seite genau nachgewiesen werden, inwieweit
die Gehfähigkeit die rentenrelevante Wegeunfähigkeit auslöst. Diese ren-
tenrelevante Wegeunfähigkeit allein schon, kann eine volle erwerbsge-
minderte Rente auf Dauer auslösen. Wurdest Du auch neurologisch bzw.
neuro-chirurgisch begutachet?


Was schreiben die anderen Gutachter. Erwähnen Sie in ihren Gutachten
das Vorliegen einer eingeschränken Gehfähigkeit bzw. wie sieht deren
Votum für das Restleistungsvermögen aus.

Ich denke, in dem vorliegenden Fall war der Gang zum SG der Richtige.

Wenn Du weitere Info´s zur Wegeunfähikeit brauchst, schick mir eine PN.

Gruss
kbi1989
 
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