Hallo an euch alle,
wie schon in meinem anderen Thema über die DRV, bei der es um meinen Freund geht und wir klagen mussten, sieht es jetzt nach einer weiteren Klage gegen die DRV aus.
Wir hatten - trotz dass mein Freund voriges Jahr eine Reha hatte - nochmals einen Antrag auf mediz. Reha - eine zum Abnehmen, da er es allein nicht schafft - gestellt.
Die Reha - das Abnehmen - wäre nötig, um seine Gelenke und WS zu entlasten. Laut Neurochirurg könnten sich seine Probleme mit dem Rücken bei Gewichtsverlust verringern.
Nun ja. Jedenfalls wurde der Antrag abgelehnt und unser Widerspruch auch.
Die DRV schreibt: Die bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen, Wirbelsäulen - und Gelenkleiden, Adipositas III.Grades, erfüllen nach erneuter ärztlicher Überprüfung diese Voraussetzung nicht."
Es gab aber keine erneute ärztliche Überprüfung. Wie kommen die darauf?
Sind etwa alle Ablehnungen schon vorgedruckt, dass jeder Antragsteller das selbe Ablehnungsschreiben erhält, ob Untersuchungen vorgenommen wurden oder nicht?
Wurde etwa ein GA nach Aktenlage gemacht?
Die Ablehnung erfolgte daraufhin, weil Leistungen innerhalb 4 Jahren nur erbracht werden dürfen, wenn gravierende gesundheitliche Störungen vorliegen.
Die tun so, als wäre er gesund
Kann man gegen die Aussage "nach erneuter ärztlicher Überprüfung" (die doch nicht stattfand) etwas unternehmen oder sollen wir gleich wieder klage einreichen gegen diesen Bescheid.
Ich glaube, unser System will das so. Alle Anträge werden abgelehnt, die Leute müssen klagen und nun wollen sie die Gesetze ändern, die Klage vor dem SG mit Kosten belegen, damit die Klageflut geringer wird.
Welcher arme Mensch kommt da noch zu seinem Recht?
Manchmal versteh ich die deutsche Rechtsprechung überhaupt nicht mehr....
L.G. Ramona
wie schon in meinem anderen Thema über die DRV, bei der es um meinen Freund geht und wir klagen mussten, sieht es jetzt nach einer weiteren Klage gegen die DRV aus.
Wir hatten - trotz dass mein Freund voriges Jahr eine Reha hatte - nochmals einen Antrag auf mediz. Reha - eine zum Abnehmen, da er es allein nicht schafft - gestellt.
Die Reha - das Abnehmen - wäre nötig, um seine Gelenke und WS zu entlasten. Laut Neurochirurg könnten sich seine Probleme mit dem Rücken bei Gewichtsverlust verringern.
Nun ja. Jedenfalls wurde der Antrag abgelehnt und unser Widerspruch auch.
Die DRV schreibt: Die bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen, Wirbelsäulen - und Gelenkleiden, Adipositas III.Grades, erfüllen nach erneuter ärztlicher Überprüfung diese Voraussetzung nicht."
Es gab aber keine erneute ärztliche Überprüfung. Wie kommen die darauf?
Sind etwa alle Ablehnungen schon vorgedruckt, dass jeder Antragsteller das selbe Ablehnungsschreiben erhält, ob Untersuchungen vorgenommen wurden oder nicht?
Wurde etwa ein GA nach Aktenlage gemacht?
Die Ablehnung erfolgte daraufhin, weil Leistungen innerhalb 4 Jahren nur erbracht werden dürfen, wenn gravierende gesundheitliche Störungen vorliegen.
Die tun so, als wäre er gesund
Kann man gegen die Aussage "nach erneuter ärztlicher Überprüfung" (die doch nicht stattfand) etwas unternehmen oder sollen wir gleich wieder klage einreichen gegen diesen Bescheid.
Ich glaube, unser System will das so. Alle Anträge werden abgelehnt, die Leute müssen klagen und nun wollen sie die Gesetze ändern, die Klage vor dem SG mit Kosten belegen, damit die Klageflut geringer wird.
Welcher arme Mensch kommt da noch zu seinem Recht?
Manchmal versteh ich die deutsche Rechtsprechung überhaupt nicht mehr....
L.G. Ramona