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Widersprüche werden wohl bei der DRV nur noch abgelehnt

Ramona

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
303
Ort
Ortenau
Hallo an euch alle,

wie schon in meinem anderen Thema über die DRV, bei der es um meinen Freund geht und wir klagen mussten, sieht es jetzt nach einer weiteren Klage gegen die DRV aus.

Wir hatten - trotz dass mein Freund voriges Jahr eine Reha hatte - nochmals einen Antrag auf mediz. Reha - eine zum Abnehmen, da er es allein nicht schafft - gestellt.

Die Reha - das Abnehmen - wäre nötig, um seine Gelenke und WS zu entlasten. Laut Neurochirurg könnten sich seine Probleme mit dem Rücken bei Gewichtsverlust verringern.

Nun ja. Jedenfalls wurde der Antrag abgelehnt und unser Widerspruch auch.
Die DRV schreibt: Die bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen, Wirbelsäulen - und Gelenkleiden, Adipositas III.Grades, erfüllen nach erneuter ärztlicher Überprüfung diese Voraussetzung nicht."

Es gab aber keine erneute ärztliche Überprüfung. Wie kommen die darauf? :confused:
Sind etwa alle Ablehnungen schon vorgedruckt, dass jeder Antragsteller das selbe Ablehnungsschreiben erhält, ob Untersuchungen vorgenommen wurden oder nicht?
Wurde etwa ein GA nach Aktenlage gemacht?

Die Ablehnung erfolgte daraufhin, weil Leistungen innerhalb 4 Jahren nur erbracht werden dürfen, wenn gravierende gesundheitliche Störungen vorliegen.

Die tun so, als wäre er gesund

Kann man gegen die Aussage "nach erneuter ärztlicher Überprüfung" (die doch nicht stattfand) etwas unternehmen oder sollen wir gleich wieder klage einreichen gegen diesen Bescheid.

Ich glaube, unser System will das so. Alle Anträge werden abgelehnt, die Leute müssen klagen und nun wollen sie die Gesetze ändern, die Klage vor dem SG mit Kosten belegen, damit die Klageflut geringer wird.

Welcher arme Mensch kommt da noch zu seinem Recht?

Manchmal versteh ich die deutsche Rechtsprechung überhaupt nicht mehr....:mad:


L.G. Ramona
 
Hallo Ramona,

ja, es wird wohl auf eine erneute Klage hinaus laufen.
Ja, unser Rechtssystem scheint in den letzten Jahren etwas unter die Räder gekommen zu sein. Dies hat sicher mit Hartz4 und den Diskussionen um die sogenannten "Sozialschmarotzer" zu tun. Die Politik hat hier einen Prozess angestoßen (wie übrigens in vielen Bereichen z.B Jugendpolitik), dass erst die Mittel gestrichen werden und die Beschwerden dann mit untauglichen Maßnahmen behandelt werden. Das Geld der DRV ist für Kuren in den letzten Jahren sehr beschnitten worden. Das durch dieses Verhalten die Gesundheitskosten in den kommenden Jahren enorm steigen werden. Aber was soll es....ist ja ein anderer Topf.:mad: :mad:

Gruß von der Seenixe
 
HAllo seenixe,

was meinst du, sollten wir Akteneinsicht bei der BFA verlangen, um feststellen zu können, woher die BFA ihre neuen Kenntnisse zur Gesundheit meines Freundes nimmt?

Wie verhält es sich bei der BFA mit Akteneinsicht? Wohin muss ich die Akte schicken lassen oder muss mein Freund direkt bei der BFA Einsicht nehmen?

Vielleicht weißt du da mehr als wir (ich).

Danke im Voraus.

l.G. Ramona
 
Hallo Ramona,
SGB X § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) 1Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. 2Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. 2Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. 3Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. 4Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. 2Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. 2Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.

Also Akteneinsicht nehmen. Es ist wahrscheinlich notwendig, sich in eine Beratungsstelle der Rentenversicherung zu begeben.

Rufe einfach mal an, bei den für Dich zuständigen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

danke für die Auskünfte.

Wir werden uns drum kümmern.

Schönen Sonntag noch.

gruß Ramona
 
Reha

Hallo Ramona,

nicht böse sein, aber in der heutigen Zeit, wo man von der KK nicht einmal eine Brille bekommt geschweige guten Zahnersatz....bekommt man da eine Reha zum Abnehmen?

Ich würde diese Problem selber in Angriff nehmen, denn sollte dein Freund nach einer vielleicht erfolgreichen Abnehm-Reha wieder zuhause sein wird alles wieder wie vorher laufen...d.h. er wird auch schnellstens wieder zunehmen.

Das mit den Abnehmen (und ich habe damit auch meine Probleme) fängt im Kopf an. Man muß dazu bereit sein und seine Lebensweise ändern. Bestimmte Genussmittel ganz weg lassen, viel Wasser trinken und etwas Sport. Und wenn es so wichtig für seine WS ist sollte er dazu auch bereit sein, sonst...wie gesagt ist alles schnell wieder drauf.:rolleyes:
Es gibt sicher Physiotherapie die man nicht alleine zuhause machen kann, aber zum Abnehmen kann man sich doch überalle sehr viel Anregung holen.

Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach, dort gibt es oft gute Kurse.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

danke für deine Ratschläge wegen des Abnehmens.
Er hat da schon so oft versucht, abzunehmen und auch schon einige Kilo weg.
Im Fitnessstudio ist er auch Mitglied geworden. Nur schmerzt laufend etwas anderes - beim Rücken angefangen (laufend akut), zwei kaputten Knien (Arbeitsunfall vor 34 Jahren) bis hin zu Geschwüren am Allerwertesten. So kann er nicht regelmäßig trainieren.
Genussmittel - wie Alkohol in Form von Bier o.ä., nimmt er kaum zu sich.
Er hat ja auch noch Diabetis, nimmt einen Haufen Tabletten und muss deswegen aufpassen.

Bei ihm ist es auch eine psychologische Angelegenheit.
Weißt du, so lang er denkt, dass er krank ist (Krebs bekommt oder hat) wenn er abnimmt, und ihm dies kein professioneller Arzt ausredet, kann er nicht viel schlanker werden.
Ist halt'ne Kopfsache und deshalb wollte er eine Reha mit psychol. Betreuung. So etwas bekommen Bulemiekranke und Magersüchtige ja auch.:confused:
Würde eben etwas länger dauern....


Ist' ne gute Idee mal bei der KK nachzufragen.

Danke Kai.

Gruß Ramona
 
Hallo Ramona,

vielleicht hilft euch das Urteil ein wenig. Ich denke, es müsste von Ärzten ausdrücklich bescheinigt werden, dass eine Erwerbsminderung droht. Ihr habt euch sicher schon zum Thema Adipositas informiert und über die Risiken gelesen.

Reha mit massiver Adipositas Darin finde ich das folgende Argument des SG auch nicht schlecht: "Im übrigen sei es für die Versichertengemeinschaft erheblich kostenaufwendiger, wenn sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers in einer rentenberechtigenden Erwerbsminderung niederschlügen."

Bleibt dran
und viel Erfolg!

Cindy
 
Hallo cindy,

danke für den Link des Urteils. Werd gleich mal reinschaun.

L.G. Ramona
 
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