• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Widerklage in sozialrechtlichen Verfahren unzulässig?

Hallo,
nach rechtsanwaltlicher Rücksprache ist die Anschlussberufung definitiv unzulässig wegen fehlender Zuständigkeit.
Jetzt ist folglich der Richter gefragt diese zurückzuweisen.
Solange sie nicht zurückgewiesen wurde bleibt sie noch bestehen, auch wenn sie unzulässig ist.

Grüsse beiself
 
Hallo beiself,

meine ASB war auch solange anhängig, bis es per Entscheidung zurückgewiesen wurde.

Lass Dich nicht unterkriegen.
 
Hallo oerni,
nein lasse ich nicht. Man weis ja mit wem man es zu tun hat.
Dass unfaire in diesem Klageverfahren ist, dass es einen Bescheid wegen der Gewalt aus der Kinder- und Jugendzeit seit März 2015, ja 2015 gibt und bisher kein Widerspruchsbescheid erstellt wurde, sodass dieser auch Bestandteil der Klage hätte werden können.
Was aber wenn die nicht wollen?
Es gibt allerdings noch andere Wege!
Grüße beiself
 
Hallo,
die unzulässige ASB wurde leider vom Richter nicht zurückgenommen.
Musste die Berufung zurücknehmen.
Habe aber schon das nächste Hinderniss erhalten.
Das Urteil des Sozialgerichts wäre jetzt auszuführen. Aber der Ausführungsbescheid den mir die Behörde geschickt hat stellt einen neuen Verwaltungsakt dar. Kennt jemand die Probleme mit solch einem Ausführungsbescheid der als Verwaltungsakt ausgeführt wurde.
Die haben mich wirklich auf dem Kicker. Nur wieder Hindernisse um zu meinem Recht kommen zu können.
Gruß beiself
 
hallo beiself,

meiner Meinung nach:

man muss keine Berufung zurücknehmen - es hätte dann ein Urteil ergehen müssen.

Zu was wurde die Beklagte in der I. Instanz verurteilt?
Und wie hat die Beklagte dieses Urteil der I. Instanz bisher ausgeführt?

Lg. Rolandi
 
Hallo,
doch die Berufung war zurückzunehmen. Denn die neue Beklagte hat ganz schnell eine hauseigene "sozialmedizinische Stellungnahme" abgegeben aus dieser ersichtlich war, dass hier eine Psychiatrisierung stattfinden sollte (z.B. steht drinnen: aus meiner Gelbsucht die ich als Neugeborenes hatte könnte eine Gehirnschädigung unterstellt werden, obwohl eine Gelbsucht etwas Harmloses ist und schnell wieder vergeht. Dass meine somatischen Erkrankungen, da sie ja somatisch bereits schon festgestellt wurden, ja auch somatisch wären. Eine traumatologische Betrachtungsweise wurde erst gar nicht erachtet usw.) Dann ist der Zeitbereich der hauseigenen Stellungnahme auffällig gewesen, denn diese bezog sich ab 2004, meiner ersten Antragstellung und nicht auf den Zeitraum des Urteils des Gerichts ab 2012. Denn die Fehler in meinem OEG-Verfahren beginnen im Jahre 2004.
Es gilt diese Fehler zu meinen Lasten für die Entlastung der vorherigen Beklagten auszuräumen. Es war klar zu entnehmen dass man nach 16 Jahren Kampf mich auf "Null" stellen wollte. Die Auswirkung auf mich war eben dann die "Erpressung entweder die kleine Anerkennung aus dem Urteil der 1.Instanz oder gar nichts.
Ich bin jetzt nachdem ich auf den Bescheid 2015 , Widerspruchsbescheid im April 2021 erhalten habe seperat in der Klage wegen der Gewalttaten aus meiner Kinder- und Jugendzeit. Ähnliches Spiel.
Das Urteil aus der 1. Instanz wurde als neuen Verwaltungsakt ausgeführt, da Begründungen und Erkrankungen aufgeführt worden sind und stellt somit keinen neutralen Ausführungsbescheid dar. Einen neutralen Ausführungsbescheid über die reine Auszahlung, sodass dieser auch weitergereicht werden könnte habe ich noch nicht. Auch über die Nachzahlung der Zinsen fehlt ein Ausführungsbescheid. Auch über die Auszahlung des mir "eigentlich" zustehenden Berufsschadensausgleich habe ich noch keinen Ausführungsbescheid.

Dass mag evt. wieder damit zusammenhängen mich auf null stellen zu wollen?

Aus meiner Zwangsvollstreckungsache hat sich auch wieder eine neue Herausforderung gebildet. Die Schulden bezüglich der Räumung (Mietrückstände- Urteil des Amsgerichts, gegnerische Rechtsanwaltskosten - Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts plus Gebühren und Zinsen) sind ja von meinen ehemaligen Vermietern in der Zwangsvollstreckung. Gleichzeitig haben sie den Kostenfestsetzungbeschluss, die die Rechtsanwaltskosten ausmachen bei ihrer Rechtsschutzversicherung eingereicht und von dort die Kostenerstattung erhalten. Die Rechtsschutzversicherung hat nun Creditreform beauftragt die Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschlusses bei mir einzutreiben. Da ich inzwischen die Schulden insgesamt ausgeglichen habe, an die Gläubigerseite, wäre eigentlich alles ausgeglichen. Meine ehemaligen Vermieter haben dies aber nicht ihrer Rechtsschutzversicherung mitgeteilt. Somit sind jetzt zwei Gläubiger für ein und die selbe Forderung entstanden. Denn Creditreform stellt sich sturr und sagt dass sie keine Zahlung erhalten haben. Die treiben jetzt noch einmal ein und lassen diese Schuld auch noch einmal ins Schuldnerverzeichniss eintragen, sodass diese dort doppelt drinnen steht.

Mit welchen Tricks sich meine ehemaligen Vermieter ungerechtfertigt bereichern wollen. Sie veruntreuen meine Mietkaution, sie stellen eine Nebenkostenabrechnung die zu hoch ist, indem zB. die Hausreinigung 13 Monate angesetzt wurde. Nun das Jahr hat aber nur 12 Monate. Die Kosten der Wasserrohrbrüche wurden zum Teil untergemischt. Alles Kosten die der Mieter nicht zu tragen hat.
Natürlich hatte ich mich dagegen gewehrt. Zumal der damalige Sozialversicherungsträger diese erhöhten Kosten zu tragen hätte bzw. hier auch nicht alles anerkannt hätte. Da sie aber bis jetzt diese Nebenkostenabrechnung und auch die fürs darauf folgende Jahr nicht korrigiert haben und diese Ansprüche mietrechtlich bereits verjährt sind, habe ich die Vermutung dass man sich über diese Hintertür, das man für die Kosten des Kostefestsetzungsbeschlusses hat zwei Gläubiger entstehen lassen hat, sich so diese Geld holen möchte.

Trotz aller meiner zu meisternen Herausforderungen,
liebe Grüße
beiself
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
meine Zwangsvollstreckungssache habe ich durch Widerspruch, einstweiligen Antrag und Klage mit Erfolg gewonnen.
Creditreform hat ihren Auftrag zurückgezogen. Gläubigerbestätigung dass alle Fordrungen beglichen sind erhalten. Beschluss dass ich aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde erhalten.
Grüße beiself
 
Hallo,
in der OEG-Klage habe ich noch keine Stellungnahme auf meine vom 29.06.2021 bisher erhalten.
Leider muss ich ebenfalls mitteilen dass mein PC gehackt worden ist. Ich habe unzählige Besucher von Compute.amazonaws, cloudfront und Clients.your-Server. de auf meinem PC (Ressouresenmonitor) .Antivirensoft downzuloaden wird blockiert. Meist durch eine IP von amazonws.com. Meine E-mails-Accounts wurden ebenfalls gehackt. Von fremder Hand wurden Schnittstellen über 127.0.01, 224....., 239.255...., 255.255......., 0.0.0.0 eingerichtet. Mit meinem Computernamen wurde von fremder Hand ein Kernnetzwerk eingerichtet. Dadurch habe ich keine direkte Internetverbindung mehr, sondern nur noch über dieses Kernnetzwerk. Router von Telekom wurde ebenfalls gehackt.
Folglich habe ich Internetprovider kündigen müssen. Mein PC dient nur noch der Verschrottung.
Inwieweit ich einen neuen Anschluss und wann haben werde steht noch in der Zukunft. Evt. muss ich sogar einen weiteren Umzug in Kauf nehmen. Mein Anschluss hört am 31.8.2021 auf.
Viele Grüße beiself
 
Hallo beiself,

bei dir kommt es alles dicke. Das tut mir total leid, was aber leider keine Hilfe ist, denn einen Rat habe ich nicht.
Ich kann nur seelische Rückenstärkung geben. Viel ist das nicht.

Liebe Grüße!
 
Man könnte auch Anzeige wegen der Hackeratacke machen, hierfür gibt es sogar eine Spezialeinheit des BKA
 
Top