• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wichtige Fragen zum Thema Unfall

malohund

Nutzer
Registriert seit
14 Apr. 2007
Beiträge
3
Hallo!


Meine Tochter (damals 10 Jahre) hatte am 30.06.2006 einen Verkehrsunfall. Sie fuhr auf einem Gehweg an einer Verkehrsinsel(Übergang) mit einem Fahrrad, dort konnte sie nichts sehen, weil parkende Autos ihr die Sicht versperrten als sie dann die Strasse überqueren wollte Richtung Insel erfasste sie ein Auto. Sie Erlitt einen schweren Oberarmbruch und eine Fleischwunde in Hüft Gegend, sie musste den gleichen Abend noch Operiert werden, man hatte ihr Nägel in den Oberarm eingesetzt. Nach vielen Arztbesuchen mussten die Nägel aber im Dezember wieder raus. Das letzte mal war sie im Februar beim Arzt.
Das Auto hatte auch einige Schäden. Also gingen wir zum Anwalt. Der hatte uns auch vertreten, jetzt bekamen wir ein Schreiben vom Gericht das keine Aussicht auf Erfolg wäre. Mit der Begründung ein Unvorhergesehenes Ereignis es könnte keiner was für den Unfall. Hinzu kommt noch das es heißt Eltern haften für ihre Kinder.


Meine Fragen:


1.) Wir waren nicht Haftpflichtversichert, gibt es Stellen die einen da Unterstützen


2.) Da wir den Prozess verlieren, können wir trotzdem Schmerzensgeld gelten machen

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, aber sollte Ihre Tocher auf dem Rad über den Überweg (über die Strasse) gefahren sein haben Sie, glaube ich keine Chancen auf Schmerzensgeld, da man einen Überweg nur zufuß (also Fahrrad schieben) überqueren darf.
Bin mir da aber nicht 100% sicher.
Sollte der Autofahrer aber viel zu schnell gefahren sein könnten Sie doch noch etwas Recht bekommen.

Ist Ihre ganze Familie nicht Haftpflichtversichert? Die Kinder sind dann doch automatisch mit drinnen.

Sollten Sie keine Haftpflichtversicherung haben würde ich schnellstens eine abschließen, ist nicht so teuer und ohne diese Versicherung kann es Sie leicht mal "Alles" kosten.

Grüße von Kai-Uwe
 
Hallo!
Erst mal danke für die Antwort.

Es weiß keiner ob er zu schnell war, es gab leider keine Zeugen.
Das sie mit dem rad über die strasse fuhr ist nicht das Problem, das keiner von beiden etwas sehen konnte ist das Problem. Wir hatte zu diesen Zeitpunkt keine Versicherung, danach haben wir gleich eine machen lassen. Meine Fragen sind damit aber immer noch nicht geklärt. Gibt es jemand der da ein paar Tipps für uns hat



1.) Wir waren nicht Haftpflichtversichert, gibt es Stellen die einen da Unterstützen


2.) Da wir den Prozess verlieren, können wir trotzdem Schmerzensgeld gelten machen
 
re. Antwort

Hallo Malohund,..

willkommen bei uns im Forum,..

Zu Deinen Fragen habe ich leider keine Antworten. Daher würde ich Dir vorschlagen sucht Euch einen RA für Verkehrsrecht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen und können es auch nicht da wir selbst nur Betroffene sind oder deren Angehörige. Und so auch nur unsere eigenen Erfahrungen und Erkenntnisse weitergeben von Trägern, Behörden, Ämtern etc.. In diesem Sinne,..sam
 
Hallo Malohund,

habt ihr keinen Anwalt mehr?
Geb einfach im Google "Gefährdungshaftung im Straßenverkehr" ein.
Alles Gute Deiner Tochter.

Grüße
Tucson
 
Guten Abend

Wir haben noch den Anwalt aber der ist ja auch der meinung das wir kein Erfolg haben werden da es keine Zeugen gibt. Aus eigener Kraft schaffen wir das Finanziell nicht. Deshalb dachten wir wenn meine Tochter auch Ansprüche hätte könnten wir damit den Schaden abgleichen. Wir können den Anwalt nicht so oft in anspruch nehmen. Da jede Unterhaltung bei ihm Geld kostet und der Betrag des Unfalls hat jetzt schon unser ganzes Gespartes verschlungen.
Deshalb sind wir auch für jede Hilfe und jeden Tipp sehr dankbar.


Malohund
 
Hallo malohund,

einen guten Tip hast du ja schon von Tucson bekommen!
Schau mal hier: Gefährdungshaftung

Auszug:
Um einen Schmerzensgeldanspruch auch ohne das Verschulden des Schädigers geltend zu machen, muss eine Gefährdungshaftung vorliegen. Schon vor der gesetzlichen Änderung galt, dass auch Kraftfahrer, die in jeder Hinsicht fehlerfrei und rücksichtsvoll fahren, bei Unfällen oft haften müssen. Dieser Gefährdungshaftung liegt die Idee zugrunde, dass von Kraftfahrzeugen generell eine Gefahr ausgeht - unabhängig vom Verhalten des Fahrers.

Eine Gefährdungshaftung lag vor der gesetzlichen Änderung nicht vor, wenn es sich bei dem Unfall um ein 'unabwendbares' Ereignis gehandelt hat. Also wenn der Autofahrer trotz idealer Fahrweise den Unfall nicht verhindern konnte - was ihn bisher von der Haftung befreien konnte. Gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, Fußgängern oder Inline-Skatern ist der Haftungsausschluss aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses abgeschafft worden. Jetzt gilt, dass ein Haftungsausschluss nur noch dann möglich ist, wenn der Unfall auf höhere Gewalt (z.B. Steinschlag) zurückzuführen ist."

Habt ihr einen Anwalt für Verkehrsrecht bzw. Haftpflichtrecht? Evtl. solltet ihr wechseln, wenn ihr bisher schon mit ihm abgerechnet habt und von einem anderen beraten lassen.

Alles Gute
Cindy
 
Hallo Malohund
In diesem Fall gild die Haftung der Betriebsgefahr.
Da von einem Auto die größere Betriebsgefahr ausgeht, ist die gegnerische Haftpflicht aus der Betriebsgefahr einstandspflichtig.
Das Schmerzensgeld ist nicht ganz so hoch, jedoch wird nach den neueren Gesetzen auch aus der Betriebsgefahr Schmerzensgeld gezahlt.
Gruß Gisela
 
Top