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Wichtig! Kündigung bei Schwerbehinderung

Petra0507

Nutzer
Registriert seit
2 Okt. 2007
Beiträge
2
Hallo,

ich habe pünktlich 3 wochen vor kündigung meines arbeitgeber einen antrag auf Schwerbehinderung gestellt. ich habe für rheuma und fibromylagie 30% bekommen. hätte mein arbeitgeber das integrationsamt einschalten müßen oder nicht? ich liege jetzt mit denen vor gericht weil man mir sagte das 30% reichen.andere sagen wieder ich müßte 50% haben um das ich kündigungsschutz habe.
brauche dringen hinweise was jetzt richtig ist.ich hoffe ihr könnt mir helfen.

lg petra
 
soweit ich weiss bekommt man ab 30% schon eine gleichstellung mit den schwerbehinderten im arbeitsprozess..daher denke ich, dass sich hier eine überschneidung statt gefunden hat..sicherlich wird ein anwalt für arbeitsrecht und sozialrecht dir genauere informationen geben...bin zuversichtlich das es zu deinen gunsten entschieden wird...da das integrationsamt hier nicht eingeschaltet worden ist! das hat mit den 50% nichts zu tun..ab 30% werden die schon aktiv!
 
Hallo die 30 % reichen nicht, hätte gereicht wenn vor der Kündigung mit den 30% ein Antrag auf gleichstellung mit schwerbehinderten bei Arbeitsamt
gestellt worden wäre.

Gruß
Gerd
 
Hallo Petra,
Lemon hat zwar recht, dass mit 30% GdB eine Gleichstellung bei der Arge beantragt werden kann, wenn Du dies aber nicht vor der Kündigung getan hast, sollte es sehr schwierig werden.
Also die GdB von 30% berechtigt Dich zur Beantragung der Gleichstellung mit Schwerbehinderten. Dieses ist bei der Arge (Arbeitsamt) zu beantragen. Mit Anerkennung der Gleichstellung durch die Arge genießt Du dann die gleichen Rechte wie ein Schwerbehinderter. Solange die Zustimmung der Arge aber noch fehlt, könnten die Voraussetzungen für eine Kündigung ohne Anhörung leider noch vorhanden sein. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht wissen, welchen Grad der Behinderung aus dem Verfahren zuerkannt bekommst und aus diesem Grund die Anfrage an das Integrationsamt hätte erfolgen müssen.

Dies kann Dir nur ein Anwalt, der voll im Stoff steht beantworten bzw. da werden sicher vergleichbare Urteile gesucht werden müssen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo,

wie hätte ich denn vor der kündigung wissen sollen das sie mich auf grund der krankheit kündigen. ich habe noch kein jahr voll,sodass ich vom arbeitamt eh keinen arbeitslosengeld bekommen hätte. irgentwie verstehe ich es nicht. ich bin am 11.06.07 krank geworden,und habe sofort einen antrag auf schwerbehinderung gestellt,was ich dem arbeitgeber mitgeteilt habe nachdem er mir nach 6 wochen krank gekündigt hat.
ich habe beim versorgungsamt ein einspruch eingelegt, vielleicht kriege ich ja die 50% noch voll, dann hätte der arbeitgeber auf jeden fall das integrationsamt einschalten müßen.

lg petra
 
Hallo Petra,

Ja, leider schützt Unwissenheit nicht. Kaum einer von uns hat sich im Vorfeld einer Krankheit oder eines Unfalls mit einer solchen Frage beschäftigt. Aber dies ist doch schon ein guter Ansatz. Kampf hilft Dir sicher mit der Situation umzugehen.
Hast Du Deinen Widerspruch schon begründet?
Schau mal in den FAQ-Bereich.

Gruß von der Seenixe
 
also natürlich ist die gleichstellung vorraussetzung für alles...aber da kannst du nur mit einem anwalt dagegen angehen..aber bitte anwalt für sozialrecht und arbeitsrecht suchen..bei mir war das auch so die haben mir damals mit zustimmung des integrationsamtes zwar gekündigt aber hab von der widerspruchsstelle des integrationsamtes recht bekommen, so war die kündigung unwirksam..

viell wollte der arbeitgeber dir ja kündigen bevor du die gleichstellung bekommst, weil wenn du einmal die gleichstellung hast, dann wird es verdammt schwer für nen arbeitgeber zu kündigen..
 
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