Liebes Forum,
ich bin neu hier.
Kurz zu meiner Vorgeschichte: Im Frühjahr letzten Jahres war ich als Fahrradfahrer in eine Kollision mit einem Motorroller verwickelt, zog mir dabei mehrere Gesichtschädelfrakturen zu – mein Gegner blieb unverletzt. Ende des Jahres habe ich auf zivilrechtlichem Wege Klage gegen meinen Unfallgegner und dessen Versicherung erhoben.
Die mir bekannten Details: ich befand mich in Geradeausfahrt, sah meinen Gegner mir noch auf meiner Spur frontal entgegenkommen. Allerdings erlitt ich aufgrund des Zusammenstoßes und meines Sturzes auf den Hinterkopf ein Schädelhirntrauma, war also zunächst bewußtlos und kann mich an den Zusammenstoß nicht mehr erinnern. Die Kollisionsstelle wurde durch die Polizei auf meiner Fahrbahnseite lokalisiert. Es gibt eine unmittelbare Unfallzeugin, die bestätigen kann, dass mein Unfallgegner die Kurve geschnitten und auf meiner Seite mit mir kollidiert ist.
Die Argumente der Gegenseite: mein Unfallgegner leugnet das Geschehen. Seiner Aussage nach habe ich die Straße gequert, und er war zu einem Ausweichmanöver auf meine Fahrbahnseite gezwungen. Ich hätte ihn dann von ihm aus rechts kommend angefahren. Als Argument führt er eine Schadensstelle auf der rechten Frontseite seines Fahrzeuges an, die wohl der Anschlagstelle entspricht. Außer den Kollisionsschäden war allerdings nicht mehr viel Material zu verwerten, da er selbst sein Fahrzeug vor Eintreffen der Spurensicherung vom Unfallort schob. Mein Fahrrad wurde durch Passanten beseitegeschoben.
Die Gegenseite will nun ein Gutachten in Auftrag geben, welches ihre Version der Geschichte bestätigen soll. Meine Frage: muss ich mir darüber Sorgen machen? Und welche Wertigkeit nimmt ein solches Parteigutachten innerhalb der zivilrechtlichen Bewertung der Angelegenheit ein?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
ich bin neu hier.
Kurz zu meiner Vorgeschichte: Im Frühjahr letzten Jahres war ich als Fahrradfahrer in eine Kollision mit einem Motorroller verwickelt, zog mir dabei mehrere Gesichtschädelfrakturen zu – mein Gegner blieb unverletzt. Ende des Jahres habe ich auf zivilrechtlichem Wege Klage gegen meinen Unfallgegner und dessen Versicherung erhoben.
Die mir bekannten Details: ich befand mich in Geradeausfahrt, sah meinen Gegner mir noch auf meiner Spur frontal entgegenkommen. Allerdings erlitt ich aufgrund des Zusammenstoßes und meines Sturzes auf den Hinterkopf ein Schädelhirntrauma, war also zunächst bewußtlos und kann mich an den Zusammenstoß nicht mehr erinnern. Die Kollisionsstelle wurde durch die Polizei auf meiner Fahrbahnseite lokalisiert. Es gibt eine unmittelbare Unfallzeugin, die bestätigen kann, dass mein Unfallgegner die Kurve geschnitten und auf meiner Seite mit mir kollidiert ist.
Die Argumente der Gegenseite: mein Unfallgegner leugnet das Geschehen. Seiner Aussage nach habe ich die Straße gequert, und er war zu einem Ausweichmanöver auf meine Fahrbahnseite gezwungen. Ich hätte ihn dann von ihm aus rechts kommend angefahren. Als Argument führt er eine Schadensstelle auf der rechten Frontseite seines Fahrzeuges an, die wohl der Anschlagstelle entspricht. Außer den Kollisionsschäden war allerdings nicht mehr viel Material zu verwerten, da er selbst sein Fahrzeug vor Eintreffen der Spurensicherung vom Unfallort schob. Mein Fahrrad wurde durch Passanten beseitegeschoben.
Die Gegenseite will nun ein Gutachten in Auftrag geben, welches ihre Version der Geschichte bestätigen soll. Meine Frage: muss ich mir darüber Sorgen machen? Und welche Wertigkeit nimmt ein solches Parteigutachten innerhalb der zivilrechtlichen Bewertung der Angelegenheit ein?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.