Moin moin!
Schmunzel, soweit man in einem offenen Forum aus dem Nähkästchen plaudern kann, was ging alles schief.
- ich habe die Gutachten nicht wie heute auseinandergenommen und zwar auf der inhaltlichen, auf der wissenschaftlichen, auf der nachweisenden und auf der juristischen Seite.
- wenn mein Anwalt gesagt hat "Das ist zuviel. Das können wir dem Richter nicht vorlegen. das ist zuviel Arbeit für ihn" habe ich das durchgehen lassen
- als ich meinen Anwalt Antrag auf Befangenheit wegen Falschzitierens, falscher Diagnosen, falscher ICD-10 Verschlüsselung, falscher Formulierungen und und und vorgeschlagen habe (damals wußte ich noch nicht soviel wie heute darüber), meinte er "wird eh abgelehnt. und macht dem Richter nur Arbeit. Nicht gut für uns". Habe ich durchgehen lassen.
- Wenn ich zum Anwaltstermin kam und der Anwalt noch nicht einmal das Gutachten/die Stellungnahme gelesen hatte und wir dann gemeinsame Lesestunde abgehalten haben, habe ich ihm das durchgehen lassen
- Daß mein Anwalt keine eigenen Ideen hatte, keine Urteile für unsere Argumente etc. habe ich ihm durchgehen lassen. Stattdessen habe ich mich um Entsprechendes bemüht und gesucht.
- als ich meinem Anwalt erklärt habe, wie soll der Richter den die Gegenseite anzweifeln wenn wir Nichts dazu beibringen, meinte er:" der Richter wird es schon sehen." Und ich habe es ihm durchgehen lassen.
Schmunzel, wenn ich darüber nachdenke, wie oft ich im Forum gesucht habe oder ggf. sogar verzweifelt um Ideen/Ratschläge gebeten habe, diese an meinen Anwalt weitergeleitet habe und wenig Gegenliebe kam.
Zum Schluß habe ich ihm den Berufungsantrag und die Stellungnahmen fürs Gutachten vorgeschrieben. Sodaß er sie nach Korrektlesen nur noch in den Briefkopf einfügen mußte.
Und dann war der Zeitpunkt gekommen, wo ich überlegt habe, daß ich überfordert bin. Weil ich eben kein Jurist bin.
Nachlesen und im gewissen Maß vorbereiten ok. Aber situativ und akut Reagieren ... das geht nicht. Also auch keine Eigenvertretung. Also haben mein Mann und ich zur 2. Instanz des SG den Anwalt gewechselt.
Anwaltwechsel ist teuer. Heute würde ich wesentlich früher reagieren.
Sprich, wenn der Anwalt überfordert scheint und statt mir erklärt, warum was nicht geht mit allgemeinen Sprüchen oder aber Respektbezeichnungen vorm Gericht antrabt, ist er längstens zumindest mein Anwalt gewesen.
Mein Anwalt (alles noch ein anderer Anwalt) fürs Verwaltungsgericht und ich hatten vor einiger Zeit eine heftige Auseinandersetzung. In der ich ihm erklärt habe, daß ich als Mandant Weisungsrecht habe. Auf seine leicht entsetzte Frage, ob ich damit der Meinung wäre, er hätte zu tun was ich sage meinte ich nur ganz trocken:"in gewissem Rahmen siehe dazu Anwalt-Mandat-Vertrag - ja."
Er drohte mit Mandatskündigung, ich mit Meldung an die Versicherung, was für Versäumnisfehler die Kanzlei so gemacht hätte. Und daß ich meine Rechtschutzversicherung darüber schon informiert hätte. Womit ggf. Honorarrückzahlungen drohen würden. - das Wissen dazu ist auch eine Folge des schon genannten Tellerrandes -.
Nun, seitdem ist unser Verhältnis wesentlich entspannter. Er begründet, warum er etwas nichts schreiben will. Ich begründe wie immer, warum ich trotzdem der Meinung bin, daß es geschrieben werden sollte.
Er formuliert, ich lese und dann schauen wir auf den 3. Entwurf.
Nur, daß eines klar ist. Das geht nur, wenn man nicht rumprolt und mit unsachlichen Argumenten ankommt sondern wenn man genau weiß, worüber man redet. Und dieses auch eindeutig beweisen kann.
Und nach der Urteil der 1. Instanz des VG schauen wir mal weiter. Ob ich zur 2. Instanz einen Anwaltswechsel mache. Denn dann übernimmt die Versicherung die Kosten für den neuen Anwalt, da neues Verfahren.
Gruß