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Wert eines Gerichtsgutachtens?

Wenzel

Nutzer
Registriert seit
29 Aug. 2007
Beiträge
3
Ich wurde von einem von der Versicherung beauftragten Gutachter untersucht und sollte laut diesem Gutachter keine BU erhalten.
Nach dem ersten Gerichtsgutachten das die Bu bestätigte, erfolgte eine ärztliche Stellungnahme des Parteigutachters. Dem folgte das Gericht und holte ein erneutes Gerichtsgutachten über meinen Zustand ein. Auch dieses bestätigte meine BU. Es folgte wieder eine ärztliche Stellungnahme des Parteigutachters. Bei der anschließenden mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht wurde der Gerichtsgutachter Prof.Dr. ... geladen . Auch der Parteigutachter wurde von der Beklagten Versicherung nunmehr als beratender Sachverständiger ins Gericht gestellt. Das Gericht kam zu dem Schluß " das es in seiner Meinungsbildung noch nicht Sicher sei". Nun war ich erneut beim dritten Gerichtsgutachter, der aufgrund der komplexen Sachlage noch ein Zusatzgutachten anfertigen ließ. Das Gerichtsgutachten und das Zusatzgutachten bestätigten beide meine BU bzw. das keine Simulation etc. vorliegt. Wieder ließ die Beklagte Versicherung eine Stellungnahme und zwar eine "beratungsärtliche Stellungnahme " vom " PARTEIGUTACHTER" erstellen. Der derzeitige Stand ist nun so, das auch dieser Gerichtsgutachter zum anberaumten Termin erscheinen muß und der Parteigutachter erneut als beratender Sachverständiger seine Lügen auftischt.

Gerichtsgutachten haben für mich somit wenig Aussagekraft.

Der Parteigutachter ist im Forum aufgrund seiner Lügen und Falschaussagen zu gunsten der Versicherungswirtschaft und BG gut bekannt und im Landgerichtsbezirk Stuttgart (laut den Richtern) als hervorragender Gutachter tätig.
Für mich persönlich ist der Prozessverlauf so wie ich ihn erlebe Körperverletzung. Menschenverachtent und Skandalös.
 
Hallo Wenzel,

Wie wäre es mit der Analyse der Begründungen des Parteigutachers der Versicherung?, vor allem, warum das Gericht so unbedingt auf diesen schwört?

Wenn der Prozessverlauf für dich körperverletzend ist, so suche einen Psychiater auf und lass dir eine Prozessbegleitung verschreiben, aufgrund der körperlichen Belastung.

Im alten Forum gab es auch einen "Wenzel", bist du damit identisch?
Frage wegen Bezug zur Sache!

Gruß Ariel
 
Gerichtsgutachten haben für mich somit wenig Aussagekraft.


Hallo Wenzel,

wieso haben Gerichtsgutachten für Dich wenig Aussagekraft ?

Haben Parteigutachten des Prozessgegners für Dich mehr Aussagekraft ?

Wieso schließt Du aus Deinem Verfahren auf „alle“ Gerichtsgutachten ?


Das Gericht kam zu dem Schluß "das es in seiner Meinungsbildung noch nicht Sicher sei".
Sieht doch gut aus für Dich ! Was wäre, wenn das Gericht seine Meinungsbildung abgeschlossen hätte und dem Parteigutachten gefolgt wäre ?

Nun bestätigen, wenn ich das richtig verstanden habe, drei Gerichtsgutachter (drei Personen) und ein Zusatzgutachter Deine BU. Demgegenüber steht ein Parteigutachter.

Das Gericht wird kaum von der Meinung der Gerichtsgutachter abweichen können.

Gruß
Luise
 
Hallo Wenzel,

es ist wirklich sehr pauschal ausgedrückt, obwohl ich dich sehr gut verstehen kann, 3 Gerichtsgutachter, die nichts durchgreifendes ausrichten, das sind immerhin in deinem Erfahrungsschatz 100%.

Mich würde interessieren, ob das Gericht jedesmal dieselbe Fachrichtung bei den ernannten Gerichtsgutachtern wählte?

Gruß Ariel
 
Gerichtsgutachten `

Ja, es ist immer die ein und die selbe Fachrichtung ?
Gruß Wenzel
 
Hallo Wenzel,

nach meiner Ansicht sind da Deine Chancen in der nächsten Instanz mit einem guten Anwalt entschieden gewachsen. Ich würde den Wert der Gerichtsgutachten nicht klein reden. Einen Gerichtsgutachter kannst Du belangen, einen Parteiengutachter nicht Seine Aufgabe ist die Unterstützung seiner "Partei", wenn dies auch im Rahmen von klaren Grenzen erfolgen sollte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ja, du hast recht, das ist eigentlich ein guter Schachzug!

Die ökonomisch stärkere Seite hat davon einen größeren Nutzen, wenn ihr Vortrag nicht wegen Befangenheit oder Manipulationsabsicht verklagt wird. Das wäre anders, wenn der eigene Gutachter als Gerichtsgutachter benannt würde.

Selbst wenn sich der Richter der "ökonomisch stärkeren" Seite beugt und die drei von ihm ernannten Gutachter unbeachtet lässt,
so hat Wenzel, als ökonomisch schwächere Seite, noch die nächst höhere Instanz.

Was mich dabei stutzig macht ist, dass es immer die selbige Fachrichtung ist, bei den "3".

Mir sagt sagt das, dass die ersten zwei immerhin nicht die Argumente erbrachten, welche die Gegenseite mundtot hätte machen können.
Beziehungsweise, die ersten zwei haben die Inkompetenz des Gegenparteigutachters nicht stichhaltig in Frage stellen können/wollen.
Außerdem konnten sie mit Fachwissen nicht seine BU rechtfertigen. ?

Schade, dass das alles nur so oberflächlich bleibt!

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel

Ich lasse einfach die Katze ein wenig aus dem Sack.
Ich bin der "Wenzel". So nun weist du auch um welchen Gutachter es geht. Genau dieser erstellte das von der Allianz und der SV-Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten nach den Gesichtspunkten wie er es in seinem Aufsatz, der im Forum zu lesen ist. In seinen ausführlichen beratungsärztlichen Stellungnamen unterstellt er meiner Person alles was dort auch enthalten ist. Auch die Gerichtsgutachter bekämpft er mit seinen aufgeführten vorbehalte und ansichten.
Agravation und Simulation wurde nun , nachdem ich mich einem aufwendigen Testverfahren unterziehen musste ausgeschlossen.Dies wurde jedoch auch schon in den Vorgutachten betont und hervorgehoben.
Nun versucht der Parteigutachter und Parteiberater sich mit juristischen Ratschlägen gehör zu verschaffen.
Übriegens habe ich einen Rentenbescheid über volle Erwerbsunfähigkeit.
Alle Gerichtsgutachten wurden in einer Uni-Klinik nach wissenschaftlichen erkenntnissen erstellt.
Gruß Wenzel
 
Hallo Wenzel,

irgendwie habe ich deinen letzen Beitrag erst jetzt bemerkt, so kommts, wenn man nicht regelmäßig die Beiträge abliest.

Wann wurde das Gutachten von dem uns speziellen Gutachter gemacht?

Ich kann das überhaupt nicht glauben, dass der Richter so unter Druck steht.
Aber ich habe auch schon viel erlebt und alles klingt ähnlich.

Wann hast du den Termin?, die Verhandlung ist doch öffentlich?

Wer ist dein Anwalt?

Wie heißt der Richter?

Hast du schon mal überlegt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen?

Bei der Situation, wenn die Versicherung vor der eigenen Haustür zu übermächtig ist, so kann das für einen Richter auch erlösend sein, wenn er den Fall abgeben könnte, wer weiß, welche Gewissenszwänge er aushalten muss.

Du kannst dich doch auch per PN an mich wenden, wenn du die Katze nicht ganz aus dem Sack lassen willst.

Gruß Ariel
 
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