Hallo
@HWS-Schaden und @ Marima,
ich versuche jetzt etwas Licht ins Dunkel zu bringen, da einige Begriffe durcheinanderwirbeln, die man gerne vertauscht bzw. welche zu Kommunikationsschwierigkeiten führen können.
- ich bin nicht bei der BG versichert, habe egal was passiert keinen Anspruch von Seiten der BG, - werde aber von einer BG-Klinik begutachtet, da diese von der Haftpflichtversicherung dazu beauftragt wurde.
Der Punkt, dass da ein Sachbearbeiter evtl. den Standardgedanken hatte, dass ein Wegeunfall immer BG betrifft, ist nicht von der Hand zu weisen.
vielen Dank für den Tip! Werde da dringende Rücksprache mit dem Anwalt halten müssen, ob da evtl. nun etwas schief läuft.
Es kann aber auch sein, dass die Haftpflichtversicherung sich die Amigo-Gutachter selbst aussuchen kann und dann sich einen von der Klique holt, von dem sie weiss, dass der sehr vorteilhaft für die Versicherungen beurteilt. Ob dies zulässig ist, muss jetzt geklärt werden.
Habe auch ein Schreiben der HV, dass sie bald eine Begutachtung erwägt, dann kam kurz später die Einladung von der BG Klinik Murnau.
Lediglich eine kurze Einladung mit den Mindestdaten, kein Paragraf, keine Auflistung der Rechte, rein gar nichts.
Weiss nicht, ob diese Einbestellung zum Gutachten so die notwendigen rechtlichen Formalien erfüllt..
Eigentlich müsste ich doch auch darauf hingewiesen werden, was genau untersucht wird, welche Methoden angewendet werden sollen, wie der Beistand heisst, den ich gedenke dabei haben zu wollen, etc. pp.?
Bisher habe ich noch nicht dieser Begutachtung zugestimmt, geschweige denn geantwortet, da sich mein Anwalt über die Problematik trotz dringender Bitte zur Absprache nicht äussert.
Eine priv. BU-vers. habe ich nicht. Es geht lediglich um die Leistung der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die mir ein Scherzensgeld als auch den Verdienstausfall der AU-Tage und evtl. die Umschulung bei Berufsunfähheit zu zahlen hat.
Das kann schon ein paar Euro teuer werden. Somit geben die nun Vollgas und sind da gestalterisch sehr kreativ.
Im Moment ist es bei mir so, dass die Rechtsgeschichte vorerst die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt, da der Unfall zu 100% von deren Versicherungsnehmer verursacht wurde. Wie es aber dann aussieht, wenn das evtl. baldige Falschgutachten positiv für den Verein ausfällt, wage ich nicht daran zu denken.
Dann wird wohl jede weitere Zahlungspflicht verneint und dann wird es für mich teuer.
Hatte heute beim Arzt meine Entzündungsparameter von der rechten Schulter messen lassen. Dies ist eine IGel - Leistung und insgesamt sind da fast 100 Tacken weg.
Und so geht es seit 1 Jahr stetig. Man merkt, dass die Hausärztin mittlerweile auch schon grimmig schaut, wenn ich aufschlage, da sie wohl denkt, der kommt eh nur wegen der AU-Bescheinigung und lässt sonst kaum Geld da.
Irgendwann werde ich evtl. dann einfach rausgeekelt. Das habe ich bereits mehrfach erlebt. Der Patient ist nur gut, wenn er viel in der Kasse lässt. Kaum ebbt der sprudelnde Kelch ab, schon gibt es Ärger.
Desweiteren wollen Ärzte auch keinen Schriftkram machen, der dann mit dem Überprüfungswahn der Versicherungen leider auch echt ausufern kann. Diese müssen dann unangenehme Fragen beantworten, evtl. dann den Patienten dazu anrufen, etc.pp.
Warscheinlich wird den Docs das alles auch nur pauschal vergütet. Die Bürokratie frisst alles in diesem Land!
Noch schnell die info, dass die Krankenkasse auch kein Krankentagegeld oder ähnliches zahlt. Hatte ich nicht versichert, da ich eh schon als Selbständiger eine Art Höchstbeitrag bezahle, der von einem fiktiven Einkommen berechnet wird, welches ich bei weitem nicht erreiche. Ihr kennt evtl. die Problematik mit den extrem ungerechten Beiträgen für die Selbständigen bzw. Kleinselbständigen!
Die Behandlung, dass evtl. die versch. gebrochenen Knochen wieder zusammenwachsen, ist keine KV-Leistung der GKV.
PKV´s und BG´s bezahlen sie aber. Wissenschaftlich auch als sehr erfolgsversprechend nachweisbar und bewiesen.
Aber wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlt, dann will sie die gegnerische Haftpflichtversicherung auch nicht bezahlen. Dann zieht sich eben die AU noch ewig hin. Ist aber eh wurscht, da die HV sowiese später jegliche Leistung ablehnt. Sonst würde man diese Gedankengänge nicht verstehen.
Ich hoffe, Euch nun nicht noch mehr durcheinander gebracht zu haben. Dies war der Fall so, wie ich alles verstehe. Verstehe aber wie gesagt all die Zusammenhänge noch nicht so genau.
Ach ja, sorry- mir ist gerade noch ein Punkt eingefallen. Wie erwähnt, stellt mein Anwalt wohl seine Rechnungen bisher der gegnerischen Versicherung (genau weiss ich dies aber nicht). Wenn ich nun über die ADFC-Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen würde, der einmal wirklich etwas für einen tut, dann ist die gegnerische Haftpflicht wohl aus der bisherigen Zahlpflicht heraus?
Kenne die Statuten der minimal Rechtsschutzversicherung aber leider nicht (werde diese nun anfordern) . Jedenfalls kann man wohl keine 2 Anwälte von 2 verschiedenen Kostenträgern zahlen lassen. Muss mich da irgendwie entscheiden.
so, kurz nach einer kleinen Pause wieder da. Habe gerade ein schreiben meines Anwaltes erhalten und dies muss ich erst mal setzen lassen. Es ist echt gigantisch auf welcher Wolke die schweben und was die sich alles erlauben können. Jeder andere, der die Arbeit verweigert, erhält keinen Job mehr oder wird einfach nicht bezahlt.
Mehr evtl. später.
Bin gerade fix und fertig
L.G. happycamper