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werde zur Begutachtung in BG Klinik Murnau geschickt "bitte Hilfe und infos"

Hallo HWS-Schaden,

das war nur ein Beispiel, beim Fahrrad-Unfällen sind mir solche oder ähnliche Dinge auch schon zu Ohren gekommen.

Und Versicherung ist Versicherung, die gehen alle so ziemlich gleich vor, egal welcher Kostenträger oder Versicherung es ist. Oder meinst du die sind die Arbeiterwohlfahrt und haben was zu verschenken? Wohl kaum, es unterscheidet sich nur die Sachlage, die Ziele sind die selben Kostenreduktion.

Mit der Masche der Kostenreduktion haben die fast überall Ihre mit Finger drin zb. meine Spezifreunde die Radiologen, die sehen nichts und schon sind Kosten für alle gespart, nur nicht fürs M.E. das dumme Unfallopfer.

Wer dass weiß, zählt eins und eins richtig zusammen. An Zufälle glaube ich schon lange nicht mehr M.E. hat alles System mit der UO-Bkler-Verschaukelung, wer dass nicht glaubt, ist halt nicht betroffen oder hatte mehr Glück als Verstand.

z.B. heißt zum Beispiel... und nicht bei YX ist das so. Wenn ich was anderes meine Schreibe ich das auch so, aber aus der Denklogig heraus sollte sich sowas eigentlich ergeben. Hast zwar recht auf das hinzuweisen, aber mir geht es um die Sache bzw. Erfahrungswerte die Ausgetauscht werden. Die Details, werden bei Ansprache oder vom Raw geklärt. Ich mache auch keine Rechtsberatung, ist nicht meine Aufgabe, nix für ungut.


Gruß
Isswasdoc
 
Hallo @IsswasDoc und @HWS-Schaden,

einfach super, dass ihr Euch eingeschaltet habt. HWS, Du hast absolut Recht. Es handelt sich um einen typischen Rechtsabbieger-Unfall in welchem der tiefergelegte Prollporsche obwohl er mich seit 300 Metern auf weiter unverbauter Flur hätte auf dem Radweg sehen müssen, sich wohl gedacht hatte (hier in München Standard) , dass man doch noch schnell vor dem dummen Radfahrer einscheren könne.

"Das geht sich schon noch aus". Somit hatte er wohl noch Gas gegeben, damit er es noch rechtzeitig mit der Abbiegeaktion über den Radweg schafft.

Leider schlecht kalkuliert und mich komplett aus dem Nichts und unvorbereitet vom Rad geschossen. Er ca. 20 km/h und ich ca. 27 km/h. Ich Gott sei Dank in diesem Fall nur mit Lastenpedelec, da Bergab. Mit jedem anderen Rad hätte ich 35-40 Sachen draufgehabt.

Also mit 2 mal "Schmackes" zusammengestossen und gegen eine Wand gefahren. Von mir wurde Unfallhergang stets genau beschrieben. Habe sogar noch mit den Verletzungen u.a. (multiple Knochenbrüche) sofortige Beweisaufnahmen getätigt, da die Polizei (leider wirklich meine Dauererfahrung) im Nachhinein meist nicht die Unfallfotos findet (wenn es sich um einen Unfall mit einem Radfahrer handelt). So auch in meinem aktuellen Fall.

Bei mir könnte man mit einem Frontalzusammenstoss eigentlich nichts verharmlosen. 2 Fahrzeuge krachen mit relativ hoher Geschwindigkeit (jedenfalls ich frontal) ineinander und ich ohne irgend einen cm Knautschzone. Hätte normalerweise tödlich ausgehen müssen. Irgend ein Instinkt hat mich noch zur Vollbremsung verleitet, obwohl auf einmal die Wand vor mir stand.

Vielleicht klage ich mal dem lieben Recobär meine Unfallversion. Der als Schadensspezialist könnte wohl dann gut beurteilen, wie die Verletzungen entstanden sein können.

Weiss ja nicht, was bald die Gutachter daraus basteln wollen. Bin aber schon mal gespannt wie ein Regenschirm, was da für verrrückte Ausreden auf mich zukommen werden.

Jedenfalls kenne ich bis heute (nach über einem Jahr) noch nicht die Unfallversion des Täters. Er hielt es nicht für nötig, überhaupt seine Pflicht zur Angabe des Unfallherganges zu beschreiben und vermeidet dies wohl erfolgreich bis heute.

Ach ja, wäre damit nicht schon ein Versicherungs-Vertrags-Bruch begangen, da dies zu seinen absoluten Pflichten gehört?

@IsswasDoc, ich werde nach Deinem Tip und den Tips einiger anderen werten UO wohl den BG-Gutachter ablehnen.

Muss nur noch einen guten Grund finden, der dies zulässt (bitte um HIlfe) und damit dem schweigenden Anwalt zuarbeiten.

Habe jetzt eine Rechtsschutzversicherung vom ADFC für Verkehrsrecht aus der Hose gekramt, die wohl den Fall übernehmen würde.

Weiss jemand, ob ich für ein Gutachten mir von der Rechtsschutz-Versicherung einen Beistand bezahlen lassen könnte?

Sorry, dass ich leider gerade sehr unstrukturiert bin. habe immer wieder Sekunden-Schlaf-Problemchen, da der erholsame Nachtschlaf einfach seit dem Unfall nicht mehr möglich ist.

Vielleicht melde ich mich morgen mittags noch mal, wenn der Kopf klarer ist.


Besten Dank aber noch für Eure tolle Hilfe.


happycamper
 
Hallo happycamper,

ein Punkt: Wenn du nicht über deine Rechte bei der Begutachtung nicht aufgeklärt wurdest, wenn ich es richtig verstanden habe, haben die Bestimmt auch keine Erklärung zu Ihren evtl. bestehenden Interessenkonflikten abgegeben.

Dann ist gut zu wissen, dass die BGs sobald es zb. ein Wegeunfall mit dem Auto war, in der Regel mit den KfZ-Haftpflichtversicherungen ein Teilabkommen haben, evtl. fertig in der Schublade der BGs mit jeder Haftpflichtversicherung.

Da die D-Ärzte meist auch Gutachter der BGs sind, werden Sie ein Teil der Verwaltung beim Gutachten. Sie Arbeiten auch so schon für die BGs und diese haben mit den KfZ-Haftpflichtversicherungen Teilabkommen daher einen Interessenkonflikt(auch die angestellten D-Ärzte).

Außerdem vertreten diese D-Ärzte ausschließlich die Lehrmeinung der Arbeitsmediziner die nicht gleichzusetzen ist mit der Humanmedizin, db. schuld war nie der Arbeitsunfall, die Arbeit und Berufskrankheit an Dauerschäden usw.

Die werden, auch wenn es nicht richtig ist, den gleichen schmarrn bei deinem Privat-Unfall abziehen. So zb. Schleudertrauma heilt nach 6-Wochen Pauschal aus usw. die haben so viel Unsinn drauf, zur Not wird M.E. die Lehrmeinung falsch wiedergegeben.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo happycamper,

du solltest mit der Frage ob du Gutachter ablehnen kannst deinen Anwalt fragen und ob du auf Kosten der Versicherung ein eigenes Gutachten in Auftrag geben kannst. Bei den Fahrzeugschäden kannst du es.

Ich bin schon mehrfach zu meinem Anwalt gegangen und habe mich ins Wartezimmer gesetzt und solange gewartet bis meine Fragen beantwortet wurden, ging plötzlich ganz schnell.

Wichtig ist, dass er deine Fragen mit Gerichtsentscheidungen begründet.

MFG Marima
 
Hallo @IsswasDoc und liebe @Marima,

Nur kurz: die Einladung zur Begutachtung kam von der BG (obwohl ich dort als Einzelunternehmer nicht versichert bin). Das heisst, die Haftpflichtversicherung greift auf die Freundschaftsgutachter der BG zu und somit eben auch auf das Erlanger-Arbeitsmediziner-Mafia-System.

Ich hatte aber keinen Privat-Unfall, dieser ist auf den Weg zur Arbeit passiert, also reiner Wegeunfall.

Denke auch, dass das Gutachtenergebnis schon vor dem Gutachten fertig geschrieben in der Schublade liegt.

Ich bin nicht bei einem Durchgangsarzt, da wie gesagt ich mit der BG rein gar nichts zu tun habe und es auch nie wieder haben möchte (aus schlimmsten Erfahrungen von 2002).

Mein aktueller Arzt ist Privat-Arzt, den ich bisher auch selbst gezahlt habe. Also hat die gegnerische Seite noch nicht einmal die Arztkosten erstattet (würde aber auch nicht mehr kosten als ein Kassenarzt). Aber es gab in München eben keinen besseren Spezialisten als meinen Arzt und die Entscheidung war auch die absolut richtige.

Ich weiss, dass der Unfall nie Schuld an den Verletzungen sein kann (lt. der Meinung der Gutachtensmafia), deswegen hat diese ja auch alle ärztlichen Behandlungen der letzten 10 Jahre angefordert. Daraus basteln die sich anschließend ihre kausalen Zusammenhänge, dass wohl die Schulter- und die Knochenbrüche von einem ehemaligen Radunfall herrühren, wo ich lediglich ein paar Schrammen abbekommen habe.

Ich weiss, da werden Rollstuhlfahrer zu Gehenden gemacht und Blinde zu Sehenden.

Und dieses falsche Erstgutachten dann aus der Akte zu bekommen ist eine wirklich heftige Sache.

Hat mir 2002 bei dem Arbeitsunfall ganze 9 Jahre gedauert (aber ich habe gewonnen und den Laden fertig gemacht, also die BG in die Knie gezwungen. Dieser alte Fall wäre echt ne Story für Hollywood. Unglaublich auf was für Ergebnisse die damals gekommen sind.

die haben sogar damals bestritten, mich jemals zu einem Gutachten eingeladen zu haben. Es gab so viele irrwitzige Lügen, dass man schon an seinem Verstand gezweifelt hat.

@Marima, kann leider nicht bei dem Anwalt vor der Türe stehen, da dieser mehrere hundert kilometer weit entfernt ist. Wenn einer es ernst mit dem Mandanten meint, dann ist auch die Entfernung komplett egal. Geht ja nur um Schriftsätze bearbeiten. Aber wenn nicht mal dies passiert, dann wird es für mich nicht einfach.

Mal kurz ne Frage, wie hoch könnte denn ungefähr der Streitwert sein, wenn es um eine evtl. Berufsufhähigkeit geht? Da verdient doch sicher der Anwalt fürs Nichtstun sich eine goldene Nase, oder werden die Pauschal für den Fall bezahlt? Er muss ja seine Rechnungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung stellen.

Beste Grüße

happycamper
 
Hallo
Du schriebst, eingeladen wurdest du von der BG zur Begutachtung. Hast du denn ein Schreiben der HV, dass sie diese Begutachtung angeordnet hat?
Hat dich "die BG" eingeladen oder meintest du, die BG-Klinik Murnau hat dich angeschrieben?
Hast du der Begutachtung dort zugestimmt? Soweit ich dich verstanden habe, hast du das nicht. Das wäre ggf. ein datenschutzrechtlicher Punkt, den es zu prüfen gilt. (Versicherungsrechtlich würde sich dein bisheriger Stand dadurch nicht ändern.)

Manchmal habe ich beim Mitlesen den Eindruck als gebe es die Missverständnisse nicht nur hier im Forum, was den Punkt angeht, dass bei dir keine BG mit "im Spiel" ist, obwohl es ein Arbeitswegeunfall war.
Ich würde das mal abklopfen, vllt geht da ein SB von falschen Voraussetzungen aus?

LG
 
Der Streitwert errechnet sich aus den gesamten Forderungen gegen die KFZ-Haftpflicht, bei der privaten Berufsunfähikeitsversicherung kommen noch 3.5 Jahre Rente ab Klageerhebung hinzu. Der Anwalt bekommt sein Geld nach Streitwert, Rechner gibt es im Internet. Den Anwalt bezahlst du im Voraus oder deine Rechtschutzversicherung, nicht die KFZ-Haftpflicht. Wenn du gewonnen hast, in vielen Jahen, bekommst da das Geld wieder Anwaltkosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Termingebühr usw. Wenn du verlierst bezahlst du alles, auch die Anwälte der Gegenseite. Bei mir sind ca. 30.000 € aufgelaufen. Die meine Rechtsschutzversicherung jetzt in einem Regressverfahren von meinem ersten Anwalt zurückfordert.

Deine einzige Frage die du jetzt haben solltes ist, ob du zu dem von der KFZ-Haftpflicht vorgeschlagenen Gutachter gehen musst. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du darüber einen Anwalt fragen, wichtig ist die Rechtsgrundlage ein § oder gefestigte Gerichtsentscheidungen. Alles andere spielt zu Zeit keine Rolle. Wie bereits geschrieben solltes du deine Krankheitsunterlagen zusammen haben.

MFG Marima
 
Hallo @HWS-Schaden und @ Marima,

ich versuche jetzt etwas Licht ins Dunkel zu bringen, da einige Begriffe durcheinanderwirbeln, die man gerne vertauscht bzw. welche zu Kommunikationsschwierigkeiten führen können.

- ich bin nicht bei der BG versichert, habe egal was passiert keinen Anspruch von Seiten der BG, - werde aber von einer BG-Klinik begutachtet, da diese von der Haftpflichtversicherung dazu beauftragt wurde.

Der Punkt, dass da ein Sachbearbeiter evtl. den Standardgedanken hatte, dass ein Wegeunfall immer BG betrifft, ist nicht von der Hand zu weisen.
vielen Dank für den Tip! Werde da dringende Rücksprache mit dem Anwalt halten müssen, ob da evtl. nun etwas schief läuft.

Es kann aber auch sein, dass die Haftpflichtversicherung sich die Amigo-Gutachter selbst aussuchen kann und dann sich einen von der Klique holt, von dem sie weiss, dass der sehr vorteilhaft für die Versicherungen beurteilt. Ob dies zulässig ist, muss jetzt geklärt werden.

Habe auch ein Schreiben der HV, dass sie bald eine Begutachtung erwägt, dann kam kurz später die Einladung von der BG Klinik Murnau.

Lediglich eine kurze Einladung mit den Mindestdaten, kein Paragraf, keine Auflistung der Rechte, rein gar nichts.

Weiss nicht, ob diese Einbestellung zum Gutachten so die notwendigen rechtlichen Formalien erfüllt..


Eigentlich müsste ich doch auch darauf hingewiesen werden, was genau untersucht wird, welche Methoden angewendet werden sollen, wie der Beistand heisst, den ich gedenke dabei haben zu wollen, etc. pp.?

Bisher habe ich noch nicht dieser Begutachtung zugestimmt, geschweige denn geantwortet, da sich mein Anwalt über die Problematik trotz dringender Bitte zur Absprache nicht äussert.


Eine priv. BU-vers. habe ich nicht. Es geht lediglich um die Leistung der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die mir ein Scherzensgeld als auch den Verdienstausfall der AU-Tage und evtl. die Umschulung bei Berufsunfähheit zu zahlen hat.

Das kann schon ein paar Euro teuer werden. Somit geben die nun Vollgas und sind da gestalterisch sehr kreativ.

Im Moment ist es bei mir so, dass die Rechtsgeschichte vorerst die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt, da der Unfall zu 100% von deren Versicherungsnehmer verursacht wurde. Wie es aber dann aussieht, wenn das evtl. baldige Falschgutachten positiv für den Verein ausfällt, wage ich nicht daran zu denken.

Dann wird wohl jede weitere Zahlungspflicht verneint und dann wird es für mich teuer.

Hatte heute beim Arzt meine Entzündungsparameter von der rechten Schulter messen lassen. Dies ist eine IGel - Leistung und insgesamt sind da fast 100 Tacken weg.

Und so geht es seit 1 Jahr stetig. Man merkt, dass die Hausärztin mittlerweile auch schon grimmig schaut, wenn ich aufschlage, da sie wohl denkt, der kommt eh nur wegen der AU-Bescheinigung und lässt sonst kaum Geld da.

Irgendwann werde ich evtl. dann einfach rausgeekelt. Das habe ich bereits mehrfach erlebt. Der Patient ist nur gut, wenn er viel in der Kasse lässt. Kaum ebbt der sprudelnde Kelch ab, schon gibt es Ärger.

Desweiteren wollen Ärzte auch keinen Schriftkram machen, der dann mit dem Überprüfungswahn der Versicherungen leider auch echt ausufern kann. Diese müssen dann unangenehme Fragen beantworten, evtl. dann den Patienten dazu anrufen, etc.pp.
Warscheinlich wird den Docs das alles auch nur pauschal vergütet. Die Bürokratie frisst alles in diesem Land!


Noch schnell die info, dass die Krankenkasse auch kein Krankentagegeld oder ähnliches zahlt. Hatte ich nicht versichert, da ich eh schon als Selbständiger eine Art Höchstbeitrag bezahle, der von einem fiktiven Einkommen berechnet wird, welches ich bei weitem nicht erreiche. Ihr kennt evtl. die Problematik mit den extrem ungerechten Beiträgen für die Selbständigen bzw. Kleinselbständigen!


Die Behandlung, dass evtl. die versch. gebrochenen Knochen wieder zusammenwachsen, ist keine KV-Leistung der GKV.

PKV´s und BG´s bezahlen sie aber. Wissenschaftlich auch als sehr erfolgsversprechend nachweisbar und bewiesen.

Aber wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlt, dann will sie die gegnerische Haftpflichtversicherung auch nicht bezahlen. Dann zieht sich eben die AU noch ewig hin. Ist aber eh wurscht, da die HV sowiese später jegliche Leistung ablehnt. Sonst würde man diese Gedankengänge nicht verstehen.


Ich hoffe, Euch nun nicht noch mehr durcheinander gebracht zu haben. Dies war der Fall so, wie ich alles verstehe. Verstehe aber wie gesagt all die Zusammenhänge noch nicht so genau.

Ach ja, sorry- mir ist gerade noch ein Punkt eingefallen. Wie erwähnt, stellt mein Anwalt wohl seine Rechnungen bisher der gegnerischen Versicherung (genau weiss ich dies aber nicht). Wenn ich nun über die ADFC-Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen würde, der einmal wirklich etwas für einen tut, dann ist die gegnerische Haftpflicht wohl aus der bisherigen Zahlpflicht heraus?

Kenne die Statuten der minimal Rechtsschutzversicherung aber leider nicht (werde diese nun anfordern) . Jedenfalls kann man wohl keine 2 Anwälte von 2 verschiedenen Kostenträgern zahlen lassen. Muss mich da irgendwie entscheiden.

so, kurz nach einer kleinen Pause wieder da. Habe gerade ein schreiben meines Anwaltes erhalten und dies muss ich erst mal setzen lassen. Es ist echt gigantisch auf welcher Wolke die schweben und was die sich alles erlauben können. Jeder andere, der die Arbeit verweigert, erhält keinen Job mehr oder wird einfach nicht bezahlt.

Mehr evtl. später.

Bin gerade fix und fertig

L.G. happycamper
 
Hallo happycamper,

ein Beispiel wie es auch laufen kann nicht muss:

Patient XY gibt seinem D-Arzt eine Schweigepflichtenbindung, da die HV um Arztberichte angefordert hat, sonst zahlt Sie nichts. Schpft. war sehr allgemein und nicht auf den Einzelfall abgestimmt. Anschreiben des D-Arzt an Patienten lautet auf Arztberichte, soweit sogut.

Jetzt muss aber der Patient aber feststellen, dass der D-Arzt nur einen Arztbericht an die HV rausgerückt hat und prombt dann die Fragestellung der HV zum Nachteil des Patienten beantwortet hat, alles spekulativ und ohne Untersuchungstag am Erstellungsdatum.

Die Fragestellung ist aber so gefasst, dass es ein Gutachten ist, obwohl der Patient keine Genehmigung zum Gutachten gegeben hat.
Der dortige Prof. ist genau so ein Gutachter der BGn wie die in Murnau und ist auch in der Gutachterliste geführt.

Hätte der Patient nicht die Patienten-Akte angefordert, wüsste er bis heute nicht was der D-Arzt hinter dem Rücken des Patienten getrieben hat, da dieser sich schon gewundert hat, ´warum die HV und BG nichts mehr zahlen wollen und sich alle verklagen lassen.

Nur soviel zu BG-Gutachter für HV.

Gruß
Isswasdoc
 
Servus @ IsswasDoc

Jetzt mit den neuen Datenschutzverordnungen kann es für solche Datenschutzmissbräuche (rein theoretisch) richtig Ärger und Strafen geben.

Ich habe bisher keine einzige Schweigepflichtsentbindung genehmigt. Lasse alles über mich persönlich laufen und gebe dann nur tröpfchenweise für jede Anfrage nur eine einzige limitierte Genehmigung raus.

Habe auch die Krankenkasse schriftlich darauf hingewiesen, dass sie mit Androhung rechtlicher Mittel alle Anfragen über mich laufen lassen muss und eine kollektive Datenweitergabe striktens verboten ist.

Wenn nach diesem Schreiben später irgend etwas von der Krankenkasse in meiner Patienten-Akte auftaucht, dann ist Polen offen.


Ich glaube, mein Sachbearbeiter von der GKV hat dies nun auch kapiert und ist wegen der Heftigkeit meines Schreibens erst mal zusammengezuckt.

Fest steht jedenfalls, dass ich bei keinem D-Arzt bin, da es für mich kein BG-Fall ist. Ich soll lediglich von einem BG-Gutachter im Auftrag der Haftpflichtversicherung begutachtet werden und dies darf ich so ablehnen.

Werde jetzt selbst einen Gutachter auf die Schnelle suchen müssen und gucken, dass diesen meine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bezahlt. Sonst muss ich selbst die Kosten tragen.

Diese werden dann im Falle eines Sieges vor Gericht mir erstattet. Aber über einen Sieg kann man jetzt im Anfangsstadium der ganzen Sache noch lange nicht sprechen.


Nur kurz noch einmal die Frage an die hilfsbereite Gemeinde: gibt es irgend einen Paragrafen, auf den ich mich berufen kann, dass ich die Gutachtenseinbestellung so wie sie vorgefallen ist, ablehnen kann. Das heisst, weil ich auf keine Rechte hingewiesen wurde, nicht auf den Fakt, dass ich einen eigenen Gutachter stellen kann, nicht auf die Sache, dass ich einen Beistand dabei haben darf, nicht darauf....dass mir im Vorfeld erläutert werden müsste, welche Behandlungen und Untersuchungen oder evtl. auch CT´s und MRT´s stattfinden sollen. etc. pp.

Bei der früheren BG-Sache kenne ich die Paragrafen, aber nicht im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung.



Tja, von einigen Forumsteilnehmern wurde mir geraten, dass ich dem Anwalt, der mich so im Stich lässt mehr Druck machen müsste. Dies ist vorgestern passiert. War aber immer noch extrem höfllich.

Heute kam von ihm ein klarer und unmissverständlicher Text, dass ich mir doch einen anderen Anwalt suchen soll und er das Mandat jederzeit niederlegen könne.


Dazu mal schnell noch eine Frage: dies ist m.E. nur möglich, wenn ich mir grobe Schnitzer erlaubt hätte (wie z.B. Beschimpfungen oder Gewaltandrohungen etc), aber nicht, wenn ich ihn einmal in 13 Monaten höflich darum bitte, mich doch in meinem Fall zu unterstützen und gemeinsam an dem Fall zu arbeiten.

Habe leider noch keine 25 Beiträge geschrieben, so dass PN´s noch nicht möglich sind. Bin jetzt aber auf der Anwaltssuche und es ist "Gefahr in Verzug".

Wäre somit über jeden Tip über wirklich engagierte Anwälte froh. Muss kein Name genannt werden, nur erstmal grob wo man sich diesbezüglich informieren kann.

Die Wahl des Standortes des Anwaltes ist eigentlich zweitrangig.


Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie ich mit all dem Kram weiterkomme.

Drückt mir bitte die Flossen, dass ich alles noch rechtzeitig schaffe.


L.G. happycamper
 
Hallo happycamper,

gemäß Deiner Anfangsfrage wurde die BG-Unfallklinik zur Gutachtenerstellung im Namen Deiner gegn. HPV
beauftragt.

Nun ist die grundsätzliche Frage, welche Schweigepflichtsentbindung der HPV erteilt hast?

Ist dies nicht geschehen, darf die HPV nicht eine Klinik, einen Arzt mit einem GA beauftragen Dich einfach zu einem GA einzubestellen und Fragestellungen bzw. Befunde von Dir einfach übermitteln bzgl. Datenschutz.

Bitte äußere Dich hierzu mal im Detail.

Viele Grüße

Kasandra
 
Liebe @Kasandra,

hat leider nun etwas gedauert, bis ich jetzt antworten kann, da das Macbook-Ladegerät heute den Geist aufgegeben hat (und das am Feiertag).
Konnte es aber mit viel Aufwand reparieren und mach mich nun schnell an die erwartete Antwort.

Ich habe es bislang komplett vermieden, der HPV irgendeine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Habe letztendlich denen über meinen Anwalt die AU-Bestätigungen und die ärztlichen Diagnosen zukommen lassen.


Die wollten von mir eine kollektive Schweigepflichtsentbindung für alle Behandlungen der letzten 10 Jahre und über meinen Tod hinaus.

So etwas Krankes unterschreibe ich nicht. Wenn die was wollen, dann bekommen sie nur diese Sachen, die auch nur etwas mit dem Unfall zu tun haben.

Klar wollen die jetzt aus jeder Schramme, die ich mal in der Jugend hatte einen kausalen Zusammenhang mit den jetzigen Knochenbrüchen basteln, aber diese Change gebe ich denen nicht. Soweit ich informiert bin, bin ich lediglich dazu verpflichtet, die Verletzungen seit dem Unfall bzw. der Körperteile darzulegen und zu beweisen, die die Schulter und den Arm betreffen.

Also wenn die einen Kratzer vom linken Zeh dokumentiert haben wollen, um dann zu konstruieren, dass nun das rechte Schlüsselbein mehrfach gebrochen ist, dann bekommt warscheinlich ein Unbeteiligter einen Lachkrampf. Aber die kommen mit so einem Schmarrn sogar durch und ich muss dann kostenmaximierend diesen Wahnsinn aus der Welt schaffen.

Trotzdem wurde ich nun zu einem Gutachtenstermin an welchem mich eine BG-Oberärztin untersuchen soll, bestellt. Es wurde nicht mein mich behandelnder Arzt (Schulterspezialist) befragt, der wunderbar über die Verletzung umfassend Auskunft hätte geben können, sondern eine versicherungsfreundliche Ärztin, die nich auf Schulter spezialisiert ist, soll nun über mich Auskunft geben.

Liebe Kasandra, mit welchen Argumenten oder noch besser aus welchen gesetzlichen Bestimmungen kann ich dieses bald kommende Freundschaftsgutachten ablehnen? Muss dies nun selbst verfassen, da sich mein Anwalt weigert, mich diesbezüglich auf irgend eine Weise zu unterstützen.

Ich habe zwar immer noch keinen unabhängigen Gutachter gefunden, würde wenn es eng wird, aber meinen behandelnden Arzt vorschlagen. Hätte aber auch nichts gegen eine neutrale Person gehabt, da mein Arzt bestimmt nach dem Gutachten wegen Befangenheit abgelehnt wird, mir nicht die Gutachterkosten übernommen werden und der ganze kram dann aufs Neue ansteht. So vergehen dann die Jahre und die einzigen, die an all dem verdienen, sind die Gutachter und (die Anwälte, deren Arbeit ich dann auch noch alleine gemacht habe.)

Kannst Du mir bitte diesen Textabschnitt von Dir bitte etwas genauer erläutern:

"Ist dies nicht geschehen, darf die HPV nicht eine Klinik, einen Arzt mit einem GA beauftragen Dich einfach zu einem GA einzubestellen und Fragestellungen bzw. Befunde von Dir einfach übermitteln bzgl. Datenschutz."

Da ich schließlich eine wasserfeste und rechtlich nicht angreifbare Ablehnung verfassen muss, helfen mir all diese infos enorm.

Montag bekomme ich meine Blutergebnisse und hoffe, dass die Entzündungswerte hoffentlich gesunken sind. Das wird schon!

L.G. happycamper
 
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