happycamper
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 19 Mai 2018
- Beiträge
- 180
Hallo @seenixe und @ Aramis,
ich werde nun wie von Aramis vorgeschlagen, den Gutachterauftrag anfordern (muss dies wohl leider selbst machen, da Anwalt untätig). Leider rennt mir nun bei allen Sachen die zeit extrem davon, da ich ja wie beschrieben von anwaltlicher Seite so gut wie gar keine Hilfe erhalte. Hatte jetzt nach 9 Tagen Warterei lediglich einen kurzen und nicht sehr hilfreichen Text vom Anwalt erhalten, in welchem so gut wie keine Frage beantwortet wurde.
Ist es vielleicht so, dass der Anwalt für seine Leistung "nur" eine geringe Pauschalvergütung erhält und deswegen so unmotiviert ist? Wäre es nicht so, dass er seine geleistete Arbeit komplett bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen könnte? Ich kenne leider das Rechtsanwaltsgebührengesetz nicht und wundere mich nur um die kaum erbrachte Leistung. Will dem Anwalt nun mehr Druck machen, aber habe rein null Ahnung wie er vergütet wird und was er dafür erbringen muss.
Er hatte lediglich etwas erwähnt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und somit das Gutachten selbst zahlen müsste.
Das ist soweit nicht ganz richtig, da ich als Radfahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beim ADFC habe. Werde somit gleich um dessen Deckung nachfragen.
Ich arbeite mich jetzt weiter durchs Netz, ist aber trotzdem noch mit sehr vielen Umwegen verbunden, die richtigen Informationen, die mir weiterhelfen heraus zu filtern.
Deswegen immer noch die Bitte an Euch Spezialisten, mir evtl. Hilfestellungen zu geben.
Allerbeste Grüße vom happycamper
ich werde nun wie von Aramis vorgeschlagen, den Gutachterauftrag anfordern (muss dies wohl leider selbst machen, da Anwalt untätig). Leider rennt mir nun bei allen Sachen die zeit extrem davon, da ich ja wie beschrieben von anwaltlicher Seite so gut wie gar keine Hilfe erhalte. Hatte jetzt nach 9 Tagen Warterei lediglich einen kurzen und nicht sehr hilfreichen Text vom Anwalt erhalten, in welchem so gut wie keine Frage beantwortet wurde.
Ist es vielleicht so, dass der Anwalt für seine Leistung "nur" eine geringe Pauschalvergütung erhält und deswegen so unmotiviert ist? Wäre es nicht so, dass er seine geleistete Arbeit komplett bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen könnte? Ich kenne leider das Rechtsanwaltsgebührengesetz nicht und wundere mich nur um die kaum erbrachte Leistung. Will dem Anwalt nun mehr Druck machen, aber habe rein null Ahnung wie er vergütet wird und was er dafür erbringen muss.
Er hatte lediglich etwas erwähnt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und somit das Gutachten selbst zahlen müsste.
Das ist soweit nicht ganz richtig, da ich als Radfahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beim ADFC habe. Werde somit gleich um dessen Deckung nachfragen.
Ich arbeite mich jetzt weiter durchs Netz, ist aber trotzdem noch mit sehr vielen Umwegen verbunden, die richtigen Informationen, die mir weiterhelfen heraus zu filtern.
Deswegen immer noch die Bitte an Euch Spezialisten, mir evtl. Hilfestellungen zu geben.
Allerbeste Grüße vom happycamper