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werde zur Begutachtung in BG Klinik Murnau geschickt "bitte Hilfe und infos"

Hallo @seenixe und @ Aramis,

ich werde nun wie von Aramis vorgeschlagen, den Gutachterauftrag anfordern (muss dies wohl leider selbst machen, da Anwalt untätig). Leider rennt mir nun bei allen Sachen die zeit extrem davon, da ich ja wie beschrieben von anwaltlicher Seite so gut wie gar keine Hilfe erhalte. Hatte jetzt nach 9 Tagen Warterei lediglich einen kurzen und nicht sehr hilfreichen Text vom Anwalt erhalten, in welchem so gut wie keine Frage beantwortet wurde.

Ist es vielleicht so, dass der Anwalt für seine Leistung "nur" eine geringe Pauschalvergütung erhält und deswegen so unmotiviert ist? Wäre es nicht so, dass er seine geleistete Arbeit komplett bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen könnte? Ich kenne leider das Rechtsanwaltsgebührengesetz nicht und wundere mich nur um die kaum erbrachte Leistung. Will dem Anwalt nun mehr Druck machen, aber habe rein null Ahnung wie er vergütet wird und was er dafür erbringen muss.

Er hatte lediglich etwas erwähnt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und somit das Gutachten selbst zahlen müsste.

Das ist soweit nicht ganz richtig, da ich als Radfahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beim ADFC habe. Werde somit gleich um dessen Deckung nachfragen.

Ich arbeite mich jetzt weiter durchs Netz, ist aber trotzdem noch mit sehr vielen Umwegen verbunden, die richtigen Informationen, die mir weiterhelfen heraus zu filtern.

Deswegen immer noch die Bitte an Euch Spezialisten, mir evtl. Hilfestellungen zu geben.

Allerbeste Grüße vom happycamper
 
Hallo happycamper,

schon etwas eigenartig, wenn der Anwalt durch die Haftpflicht bezahlt wird, dass er dann auf fehlende Rechtsschutz verweist.
Er hat aber recht, wenn er auf den Fakt verweist, dass Du die Kosten des Gutachtens erstmal selber tragen mußt, wenn Du Dich nicht mit der Haftpflicht einigst. Lasse die Haftpflicht nie wissen, dass du das Geld dringend benötigst. Darauf zielen sie gerne ab und verzögern.
Der Anwalt scheint mir nach Deinen ganzen Schilderungen nicht unbedingt geeignet. Vielleicht solltest Du beim ADFC gleich mal nach einem kompetenteren Zeitgenossen fragen und dann zu diesem Wechseln oder dich zumindest entsprechend beraten lassen.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe @seenixe,

der Anwalt kann ja seine Rechnungen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einreichen, da ich ja als vollkommen unschuldiges Unfallopfer ein Recht auf rechtliche Vertretung habe.
Da Verkehrsrecht an sich ja ein recht kompliziertes Recht sein soll, hat man das Recht einen Fachanwalt dafür zu beauftragen, welches der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu zahlen hat. Zusätzlich ist mein Anwalt auch Fachanwalt für Versicherungs-u. Vertragsrecht (wichtig für den Kampf gegen die Versicherungen) und etc. pp.

Die Suche dauerte mehrere Monate und ich habe mir die Entscheidung aus schelchten vorhergehenden Erfahrungen alles andere als leicht gemacht. Dass ich dann aber nach der sehr guten Erstberatung bei einem "vorsichtig gesagt", unmotivierten Anwalt geraten bin, den ich jede Frage aus der Nase ziehen muss und dann auf Antworten meist vergeblich warte, hätte ich nicht ahnen können. Jede Aktivität kam immer rein von mir. Wäre ich nicht der drängende Part, dann wäre von alleine rein gar nichts ausser weitergeleitete Schreiben gekommen.

Liegt es wohl an der monetären Entgeltleistung der gegn. Versicherung, dass sich da das Engagement eigentlich auf die Weiterleitung der eingehenden Post beschränkt. Deswegen galt ja meine Frage, inwieweit Anwälte eigentlich für ihre Leistung vergütet werden und ob es da evtl. Pauschalen gibt?

Leider hat der Anwalt aber schon mal geschrieben, dass ich ohne jeglichste finanzielle Leistung bin und dringendst einen Kredit beantragen müsste.Der Text war aber nicht mit mir abgesprochen.

ich hoffe, dass ich beim ADFC auf irgend eine Weise Antworten erhalte. Hatte ja auch sofort nach dem Unfall beim ADFC-Anwalt angerufen. Der hatte mich aber erst um 8 Wochen vertröstet und gemeint, dann könne ich mich mal wieder melden. Dies gab mir den Anlass, dann auf weitere Anwaltssuche zu gehen, auch gerade dahingehend, dass letztendlich das wichtigere Rechtsgebiet das Vertragsrecht und das Versicherungsrecht ist, was ein Fachanwalt für Verkehrsrecht meiner Meinung nach nicht so gut wissen kann.

Beste Grüße nach Berlin


happycamper

Der ADFC-Anwalt aus München jedoch ist extremst engagiert (bis zur Verhandlung) , wo er dann aber aus Erfahrung von meinem Bruder recht schnell zusammengeklappt ist und zuviel Respekt vor dem Richter hatte. Auch aus diesem Grunde habe ich mir doch den Anwalt weit weg von München gesucht, damit es evtl. nicht zu kollegialen Reibereien kommen kann. Weil ein Kollege dem anderen ja kein Auge aushackt und sich die Leute doch schon mehrfach über den Weg laufen.
 
Er hatte lediglich etwas erwähnt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und somit das Gutachten selbst zahlen müsste.

Wenn ich das richtig verstanden habe, bist du noch in außergerichtlichen Verhandlungen, daher bezahlt die gegnerische Versicherung deinen Anwalt und auch das Gutachten, anschließend wird die Versicherung dir ein Angebot machen.

Solltest ihr euch nicht einigen, bezahlst du ab dann alles selber und kannst du dir einen neuen Anwalt suchen und Klage einreichen (oder du hast eine Versicherung dafür). Die gegnerische Versicherung bezahlt ja keine Klage gegen sich selber. Dann musst du als Kläger auch ein gerichtliches Gutachten bezahlen, ca. 2000 €, solltest du vollumfänglich gewinnen muss die gegnerische Versicherung alles erstatten, wenn nicht dann anteilig.

Warst du schon beim Gutachter der Versicherung?

MFG Marima
 
Liebe @ Marima,

super wichtig und interessant, was Du mir mitteilst. Ja, ich bin noch in außergerichtlichen Verhandlungen.

Das wird ja interessant, wenn die Gegner mir dann einen Vergleich aufschwätzen wollen, wie als müsste man am türkischen Basar um ein paar Pfirsiche feilschen.

Wenn es aber eine komplette Berufsunfähigkeit wird (die ja im Raume steht), dann würde es für die gegnerische Versicherung richtig teuer kommen.

Also werden die nun von Anfang an mit allen legalen und illegalen Tricks Vollgas geben, um die Leistungspflicht abzulehnen oder wenigstens auf Minimum rerduzieren zu können.

Wenn wir uns wie wohl höchstwarscheinlich nicht einigen, dann müsste ich (mit welchen Mitteln auch immer?) jede Zeile der "ach so motivierten Anwälte" mit einem hundertfachen selbst geleisteten Einsatz mit meinen Ersparnissen aus einem Microhonorar selbst bezahlen.

Nun noch schnell eine Frage an Dich, da Du so viel Backgroundwissen hast: Wenn ich beim ADFC als Fahrradfahrer für Verkehrsrechtsschutz versichert bin, dann würde wohl wenn überhaupt diese Versicherung nur im Rahmen Verkehrsrechtsschutz einspringen müssen.

Wenn die Klage dann vor Gericht geht, handelt es sich dann um Zivilrecht oder ein anderes Recht, so dass die Rechtsschutzversicherung dann nicht decken muss?


Nein, ich war noch nicht bei dem Gutachter. Der Termin ist am 19.6.18 und ich suche nun dringendst einen fachlichen und unparteiischen selbst ernannten Gutachter. Muss spezialisiert auf Schulterverletzungen sein, bzw. orthopädisch sehr fit sein.

Es war schon ultraschwierig, endlich einen guten und fachlich fitten Schulterspezialisten zu finden, der die richtige Diagnose stellen konnte.
Könnte ich diesen mich noch behandelnden Arzt als Gutachter auswählen und könnte die Versicherung diesen evtl. auch ablehnen?
Wenn ja, mit welcher Begründung könnte die Versicherung dann den Spezialisten ablehnen?

Nochmals allerbesten Dank für Deine Eindrücke und Tips. So etwas bringt mich stückchen für stückchen voran.

Ich hoffe nur rechtzeitig vor dem Gutachten alle wichtigen und unerlässlichen Informationen zusammengetragen zu haben, um dort einigermassen vorbereitet zu erscheinen bzw. sogar selbst einen Gutachter beauftragen zu können.


Herzliche Grüße vom
happycamper
 
Wie soll die Haftpflichtversicherung denn einen Schaden einschätzen wenn kein ärztliches Gutachten vorliegt. Ich klage seit 13 Jahren erfolgreich auf eine private Berufsunfähigkeit, hier wird es unterscheide zu einer Haftpflichtversicherung geben die ich nicht kenne. Aus meiner Sicht musst du zu dem Gutachter von der Versicherung (ohne Gewähr) oder du sprichst mit ihr und einigst dich, aber warum sollte sie darauf eingehen.

Du solltest einen Ordner für den Gutachter zusammenstellen in den alles wichtige drin ist: Bilder von deiner Arbeit, von dem Unfall, Röntgenbilder digital auf CD, MRT digital, Befunde Reha usw. alles übersichtlich abgeheftet (bei mir sind es über 150 Seiten). Hat der Gutachter dich angeschrieben und dir einen Fragebogen zugeschickt, wenn nicht nachfragen. Alles zusammen gibst du dem Gutachter und eine Kopie der Versicherung. Eine Kopie behältst du später fürs Gericht.

Wegen deiner ADFC , du hast die Vertragsbedingungen und ein Telefon und kannst dort nachfragen.

Wenn du später eine Klage gewinnen willst, musst du die höchstrichterliche Rechtsprechung kennen, die findest du im Internet, dein Anwalt kann dir Urteile nennen, nein er muss. Du hast einen Anwaltsvertrag.

MFG Marima
 
Hallo happycamper,

ich würde die 100-250€ in die Hand nehmen für eine Erstberatung bei einem Anwalt, der sich mit Verkehrsunfällen und schweren gesundheitlichen Einbußen auskennt.

Du schreibst von Berlin und München: Ist dir wichtig, dass der RA vor Ort ist oder nicht? Wenn wichtig, dann wäre für, Tipps (ich habe leider keinen) die Region zu wissen wichtig. Vielleicht haben User aber auch gute Erfahrungen mit bundesweit arbeitenden RAen gemacht und geben sie dir weiter.
Parallel würde ich auch beim Adfc nachhaken, aber da du unter Zeitdruck stehst, weiß ich nicht, ob dir das aktuell hilft.

Ein anderer RA als der jetzige scheint mir dringend geboten, denn
du schreibst von 3 GA-Vorschlägen seitens der gegn. HV, das ist doch schon merkwürdig.
Du schreibst, du hast ggü. der HV den von ihr gewählten / bestimmten GA abgelehnt.
Du schreibst auch, dass die Zeit drängt, Mitte Juni sei der Begutachtungstermin. Bedeutet das, du gehst doch zu dem GA nach Murnau?
(Danke, @Aramis für das Teilen deiner positiven Erfahrung. Evtl. könnt ihr die Namen der GA vergleichen?)

Warum schlägst du nicht deinen Arzt vor, mit dem du zufrieden bist?
(Hat er dir für die HV schon einen Bericht geschrieben?)

Wenn ich alles richtig verstanden habe, musst du nicht dem GA-Vorschlag der HV folgen, sondern kannst versuchen, dich mit ihr auf einen zu einigen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es also ein ganz anderer Ablauf als bei BG-Begutachtung und als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung - beides nicht dein Feld.

Deinem RA ist aber schon klar, dass es um die HV geht und um keine der anderen Versicherungen?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

auch Dir besten Dank für Deine Antwort. Mein Anwalt kennt sich mit all dem Kram aus und ist "rein theoretisch" auch der richtig gewählte. Aber was nutzt mir das alles, wenn er die notwendige Arbeit nicht macht und nur auf Druck nach langer Verzögerung ein paar nichtssagende Sätze liefert. Wie gesagt, von ihm aus kommt ausser Weiterleitung von Schreiben trotz baldigem super wichtigem Gutachtenstermin keinerleih Handlung.

Ich bin mir sicher, dass er all die notwendigen Infos schnellstmöglich aus dem ff runterdiktieren könnte. Für das was ich an einem ganzen Tag anrecherchiere (heute 13 Stunden), würde er in ein paar Minuten ins Diktiergerät sprechen und die Sekretären könnte es abtippen oder man könnte es sofort als voicemail mir zuschicken. Eine Sache von ein paar Minuten.

Das Gleiche, wenn mich ein externer etwas über meinen Beruf fragt. Da kann ich im Schlaf und während dem Essen mal schnell alles Notwendige herunterrasseln. Das macht keinen Aufwand.

Ich benötige ja erstmal nicht explizite Paragraphen, sondern nur das minimale Grundwissen, was ich für Rechte habe und wie man nun am Besten den Gutachtenstermin angeht (bzw. richtig absagt). Das sind Lappalien für einen Anwalt und lediglich ein paar Minuten Arbeit. Aber wie gesagt, bei allen Fragen kommt so gut wie keine Antwort.

Ich wohne in München. Ein RA muss nicht vor Ort sein, da man ja (wenn er will) alles einfachst fernmündlich, per e-mail oder per voicemail erledigen kann.

Wenn ich Anwalt Mandat entziehe, dann muss ich jede Tätigkeit des Neuen selbst bezahlen und es kann mir mit dem Engagement leicht genau so gehen.

Neiin, 3 vorschläge sind m.W. nur bei BG-Fällen usus. Bei haftpflichtversicherungs-Fällen muss nur einer genannt werden, aber mir auch die info gegeben werden, dass ich selbst einen Gutachter auswählen darf (was nicht passiert ist).

Es scheint aber so, dass ich den selbst gewählten dann auch selbst bezahlen darf.

Warscheinlich werde ich auch den Arzt vorschlagen, der mich behandelt. Jedoch muss dieser wohl nicht anerkannt werden. Habe aber von diesem lediglich ein paar AU-Bescheinigungen bzw. Atteste bekommen und noch keinen ausführlichen Arztbericht. Werde da aber morgen gleich anrufen.


Hoffe, dass nun der Anwalt auf mein heutiges Schreiben (mit Druck) bald antwortet und man etwas von Mitarbeit erkennen kann.

L.G. aus dem schönen Bayern

happycamper
 
Hallo Happycamper,

ich kenne Deine Verletzungen nicht, aber ggf. kannst Du was über die Entfernung (km) machen?

Kannst Du allein mit dem Pkw dort hin oder mit der Bahn?

Wenn nein, wer bitte soll Dich fahren? Du hast niemand, alle arbeiten und es ist nicht zumutbar das sich jemand Überstunden o. Urlaub nimmt
Dich zu fahren.

Somit kannst Du Deinen behandelnden Arzt ins Spiel bringen und suchst aber dennoch nach einen anderen geeigneten GA bei Dir im Radius.

Viele Grüße

Kasandra
 
Liebe Kasandra,

das mit der Reise nach Murnau zur Begutachtung wäre kein Problem. Ich hätte einen Beistand organisiert (muss ihm natürlich auch den Arbeitsausfall und die Reisekosten erstatten), der würde mich aber mit Berufsequipment zur BG-Klinik nach Murnau fahren und dann können die Gutachter mal mein extrem schweres Berufsequipment mit einem Arm stemmen.

Mal schauen, was die dabei für eine Figur abgeben, und wie dann das Urteil ausfällt!

Aber vielen Dank, dass Du Dir diesbezüglich Gedanken machst.

Mein aktuelles Problem ist eher, dass ich null Hilfestellung vom Anwalt erhalte und irgendwie mir das Puzzle der informationen selbst zusammenbasteln muss. Die Zeit wird knapp, noch rechtzeitig evtl. den Gutachtenstermin abzulehnen und einen anderen Gutachter zu finden, der neutral ist.


L.G. vom happycamper
 
Hallo Happycamper,

ich persönliche würde die in Murnau ablehnen, weil die trotz M.E. aller Kompetenzen doch sehr Versicherungsnah erscheinen. Mit dem Spruch Raw:"Dann gehen Sie da mal hin und dannach können wir uns das Gutachten anschauen bzw. unsere Einwendungen anbringen" ist der Zug schon abgefahren. Ich meine hier schonmal gelesen zu haben, dass dort zwar mehr festgestellt wird wie bei den 08/15 Ärzten, aber mit den MdE/GdB richtig schön gegeizt wir. M.E. Nach dem Motto, Teppichbasar Bagdad, wie wenig gehst noch?

Weil wenn einmal eine unrichtige für dich dumme Meinung da ist, wird es sehr schwierig dagegen vorzugehen. Beachte: Medizinder sind dem Kollektiven Zusammenhalt "verpflichtet" steht so ähnlich in der Berufsordnung und was glaubst du fällt als erstes runter wenn es darauf ankommt.

Richtig, der Probant und Patient, weil wenn der Karren im Dreck steckt, wird so leicht kein Mediziner gegen den anderen schreiben bzw. anstincken. Es gibt nartürlich Ausnahmen, aber die kannst du an 2-Händen Deutschlandweit abzählen.

Sei dir bitte darüber im klaren, dass dein Unfallhergang genau beschrieben wurde, weil da wird verdammt viel getrickst. zB. wird gerne immer ein Frontalzusammenstoß genannt, damit kann man dann sehr schnell und viel Verharmlosen. D.b. war es ein anderer Unfallhergang wo dich der Sicherheitsgurt usw. nicht optimal geschützt , sieht alles ganz anders aus. Im späteren Gutachten macht sich das meist in den Dauerfolgen bemerkbar. Der Rekobär kann dir hier sehr gut weiterhelfen, sehr guter Fachmann.

Auf einen Anwalt sollte man sich nicht zu 150% verlassen, es wird sehr viel zugearbeitet von uns UOs abverlangt, obwohl wir angeschlagen sind und zum anderen der Anwalt ist kein Mediziner und dann kommt es auf dessen Einstellung an. Einen Anwalt wie Liebling Kreuzberg(TV Manfred Kurg) wird es kaum zu finden geben, leigt auch mit am System.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Isswasdoc,

damit keine Verwirrungen und keine Missverständnisse aufkommen:
Nach happycampers Schilderungen handelt es sich um einen Unfall mit dem Fahrrad (also nix mit Sicherheitsgurt) und eine medizin. Begutachtung der Kfz-HV des Pkw-Halters.
BG oder Versorgungsamt oder BUV etc. sind nicht mit "im Spiel".

LG
 
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