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werde zur Begutachtung in BG Klinik Murnau geschickt "bitte Hilfe und infos"

Hallo seenixe,

leider herrscht hier eine völlige Unkenntniss von vielen Einzelunternehmern.
Ich als Einzelunternehmer kann mich freiwillig versichern bei der BG,
die Leistungen und Ärgernisse sind die Selben, wie bei einem AN, auch der JAV wird dementsprechend errechnet.
Der Jahresbeitrag ist so gering, dass ich Ihn nichtmal aus dem Kopf kenne.
Wenn ich als Einzelunternehmer Arbeitskräfte (z.B.pauschal) einstelle, so sind diese dann bei der BG pflichtversichert.
Die Beiträge zahle ich dann als Einzelunternehmer zusätzlich:
- jeden Monat zum Pauschallohn
- jeden Monat das Lohnbüro
- am Jahresende die zusätzliche Abrechnung
- aller 5 Jahre die obligatorische Prüfung
so das die kleine Pauschalkraft das -nicht nachvollziehbare- fache kostest, was ich als Einzelunternehmer zahle.
Somit erklärt sich auch, warum niemand Leute einstellen kann und will.

VG-D
 
Hallo,
Weshalb soll es im Versicherungsvertragsgesetz dazu Regelungen geben?
Du bist doch nicht Vertragspartner der Haftpflichtversicherung. Du bist Geschädigter in einer Unfallsache und die Versicherung übernimmt die Schadensregulierung für den Schädiger. Du stellst Deine Forderungen und mußt diese unter Beweis stellen. Dazu suchst Du Dir einen Arzt, der die Folgen dokumentiert und bestätigt.
Wenn die Haftpflicht diese bestreitet wirst Du jeweils klagen müssen. Wenn Du jetzt zum Gutachter der Haftpflicht gehst, gibst Du ihnen die Möglichkeit ein für sie vorteilhaftes Gutachten erstellen zu lassen, gegen das Du dann ankämpfen mußt. Es ist und bleibt ein Parteiengutachten.
Den Satz vom Lied Brot das ich esse.....
Die Haftpflicht kann dich natürlich versuchen zu erpressen, aber eigentlich helfen da die Gerichte sehr schnell und bestrafen zum Glück auch das Fehlverhalten der Haftpflichtversicherungen bei zögerlicher Regulierung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

das ist sehr interessant, dass bei Haftpflichtversicherungen nur ein vorgeschlagener Gutachter genommen werden muss. Trotzdem müsste ich doch rein rechtlich gesehen darauf hingewiesen werden, dass ich auch selbst einen Gutachter stellen darf.

Natürlich möchte ich den Spezialisten, der mich bisher behandelte, als Gutachter auswählen. Von diesem erhielt ich schließlich auch die AU-Bescheinigungen. Bzw. war dies etwas komplizierter. Da es eine Privatklinik ist, die auf Schulterverletzungen spezialisiert ist, durften diese mir nicht eine AU-Bestätigung ausstellen. Ich erhielt einen Arztbericht, indem die Dauer der AU vermerkt war. Mit diesem sollte ich dann zur Hausärztin und mir von dieser eine amtliche AU-Bestätigung ausstellen lassen.

So wie es warscheinlich viele Forumsmitglieder kennen, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung so gut wie jede Zahlung bisher abgelehnt, mit der Begründung, dass sie noch in der Prüfphase ist. Und dies nach über einem Jahr. Der Unfall ist vor einem gut besetzten Restaurant passiert und 2 Rechtsanwältinnen, die dort gerade zu Mittag aßen, sind sofort zur Ersthilfe am Unfallort gelaufen und haben sich dann auch sofort als Zeuginnen gemeldet.

Besser geht es normalerweise gar nicht.

Trotzdem ist die Versicherung noch in der Prüfphase und hat bisher nur eine lächerliche Minimalzahlung geleistet.

Ach ja, sorry fürs Abschweifen.

Wenn ich aber selbst ein Gutachten in Auftrag gebe, so werde ich doch höchstwarscheinlich auch die Kosten dafür tragen müssen und kann diese nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung tragen lassen, oder?

Muss die gegnerische Versicherung jedenfalls den von mir selbst vorgeschlagenen Gutachter beauftragen, oder kann diese den Gutachter (Spezialist, der mich bisher behandelte) aus irgend welchen Gründen ablehnen?

Beste sonnige Grüße vom

happycamper
 
Hallo happycamper,
Du hast, wie es aussieht das Prinzip noch nicht verstanden. Bei der Haftpflichtversicherung stellst Du Deine Forderungen und nicht die gegnerische Versicherung. Du beauftragst einen Gutachter (wenn Du nett bist, informierst Du vorher die Haftpflicht) und reichst das Gutachten dann mit den Kosten für die Erstellung bei der Haftpflicht ein.
Prinzip ist: Du entscheidest und hast das Heft des Handelns in der Hand. Du mußt Deinen Schaden beweisen und die Haftpflicht darf bei Dir anfragen, ob sie Dich untersuchen lassen darf. Dies nur mit Deinem Einverständnis, letztlich hast Du ihnen den Schaden vorher schon nachgewiesen.
Das ist ein prinzipiell anderes herangehen als gegenüber einer privaten Unfallversicherung oder bei den gesetzlichen Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ja, Du wirst wahrscheinlich auch vorher in Vorkasse für das Gutachten gehen müssen oder Du teilst der Haftpflicht freundlich mit, dass Du diesen ausgewiesenen Experten für die Begutachtung deines Schadensbildes beauftragen möchtest und Du die Kosten gleich von Ihnen getragen sehen möchtest.

Die gegnerische Haftpflicht muß ersteinmal garnichts, sie kann alles bestreiten und alles ablehnen, aber spätestens vor Gericht haben sie dann wegen Ihres Verhaltens (natürlich nur, wenn immer wieder auf die zögernde Regulierung hingewiesen wird und die Folgen des Unfalls auch entsprechend aufgezeigt werden) sehr schlechte Karten.

Jetzt einigermaßen verstanden?

Mache Deinem Anwalt Dampf, dass ist seine Aufgabe dort aktiv zu wirken und auch Dich aufzuklären.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe @ Seenixe,

besten Dank für die Geduld. Habe jetzt auch so grob verstanden. Hat leider etwas gedauert, da ich ja noch wegen der BG-Begutachtung von damals diese Linie im Kopf habe.
Wie es dann anders bei der Haftpflichtversicherung läuft, war mir bislang noch nicht klar.

Dass ich dem untätigen Anwalt Dampf machen muss, ist mir leider bewusst. Der Grund, dass ich bislang noch soo viel Geduld hatte ist der, dass ich schon einmal bei einem untätigen Anwalt Dampf gemacht habe und der mir dann als "Rache" ein paar Tage vor der Gerichtsverhandlung das Mandat von null auf hundert gekündigt hat.

Dann stand ich da und habe alles vor Gericht alleine vorgetragen. Richter hatte mich dann fertig gemacht, weil kein Anwalt anwesend war.

Aus Erfahrung ist es leider so, dass Anwälte wohl kein Ergebnis schuldig sind, d.h. diese erhalten immer ihr Geld, auch wenn sie wohl nur Schreiben zur Kenntnisnahme weiterleiten und vor Gericht so wenig vorbereitet sind, dass sie nicht einmal wissen, worum es eigentlich geht.

Diesbezüglich bitte ich Dich auch um Deine fachliche Expertise. Da Du wirklich sehr viel Ahnung hast und es aus professioneller Sicht besser einzuordnen verstehst, als ich kompletter Laie.

BTW: den Anwalt habe ich über **************** e.V. erhalten und für diesen Verein bisher nur Geld abgedrückt für eine Leistung, die ich eigentlich noch nicht erkennen konnte.

Ach ja, nach über einem Jahr Dauer hat sich der Schädiger noch nicht einmal über den Unfallverlauf geäussert. Diesbezüglich gibt es doch auch Fristen. Aber der Täter wird komplett in Ruhe gelassen und hat nicht einmal einen 3 Zeiler schreiben müssen. Kenne also seine Variante des Unfalles noch gar nicht.

Da jetzt wohl mit Vollgas die Suche nach einem geeigneten und unparteiischen Gutachter losgeht, hoffe ich von Euch allen reichlich tips für die Suche zu erhalten. Ich habe wohl bei der Auswahl von Anwälten nie den besten Riecher gehabt und will mein schlechtes Gespür nicht auch bei der Auswahl von dem wichtigen Gutachter walten lassen.

Öffentlich hier im Forum werden diese wenigen guten Gutachter wohl kaum genannt, was ich auch sehr gut finde. Aber leider sieht es bei mir mit den wenigen Beiträgen noch sehr mau aus, dass ich PN´s empfangen oder absenden kann.

Was wäre nun der beste und erfolgversprechendste Weg?


Nochmals besten Dank für alle, die mir helfen.


L.G. happycamper
 
Wenn man in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt zu dem Gutachter der Versicherung zu gehen, hat man alle Ansprüche gegenüber der Versicherung verloren und kann diese auch nicht mehr gerichtlich geltend machen. Ob das in der Haftpflichtversicherung auch so ist, ist mir nicht bekannt.

Wenn du jetzt ein Privatgutachen einholst, wird die Haftpflichtversicherung dieses weder bezahlen noch anerkennen, warum auch, wenn es gegen sie spricht, du kannst ja so viele Privatgutachten einholen bis eines für dich passt und dieses dann einreichen. Vor Gericht bleibt es ein Privatgutachten und wird auch als solches gewertet.

Natürlich gibt es Fristen, diese kannst du selber bestimmen, müssen nur angemessen sein. Aber die Versicherung bearbeitet doch deinen Fall, schickt dich zum Gutachter und bezahlt diesen auch, ob das gut ist kann ich nicht sagen.

Wie bereits angeregt, sich mit der Versicherung absprechen und sich auf einen Gutachter verständigen.

MFG Marima
 
Hallo Marima,
danke auch Dir für Deine information.

Natürlich will ich nicht ein Gutachten ablehnen. Ich habe sogar darum gebeten, endlich mal ein Gutachten anzustreben, damit ich und auch die gegnerische Haftpflichtversicherung besser einschätzen kann, ob ich überhaupt noch in meinem vorher ausgeübten Beruf arbeiten kann und was passieren kann, wenn ich diese Tätigkeit trotz der nicht zu heilenden Unfallverletzungen zu frühzeitig beginne.

Ich will jedoch ein faires Gutachten und nicht zu einem dem Gegner zuarbeitenden Gutachter, der sich aus meiner Vorerkrankungsliste irgendwelche kausalen Zusammenhänge einer Vorschädigung zusammenbastelt und somit dann jeglichste Leistung als auch eine BU-Rente ablehnt.

Für mich steht komplett die berufliche und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel und deshalb ist es für mich absolut wichtig, dass keine voreiligen und nicht mehr ausbesserbaren Fehler passieren.

Wie schon erwähnt, hat mich der Streit mit dem Falschgutachten eines 2002 erlittenen Berufsunfalles ganze 9 Jahre Ärger und immense Kosten eingebracht.

So etwas will und muss ich jetzt vermeiden. Bin deshalb auf Fachleute hier im Forum angewiesen, die mir den richtigen Weg aufzeigen können.

Mein Anwalt kann ja nur Schreiben der gegnerischen Seite weiterleiten. Anscheinend müssen die Anwälte auch nicht viel mehr machen, um dann maximale Rechnungen schreiben zu dürfen.

L.G. happycamper
 
Wenn das Gutachten gut für dich ausfällt, kann die Versicherung trotzdem Leistungen ablehnen.

Wenn das Gutachten schlecht für dich ausfällt, kannst du gegen die Versicherung klagen.

Ein Gericht wird dann selber ein Gutachten einholen, wegen einem Falschgutachen ist ein Verfahren noch nicht verloren.

Ein Gutachten ist leider Glückssache und kann aber durch eine gründliche und gute Vorarbeit positiv Beeinflusst werden.


Hast du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

MFG Marima
 
Hallo,

wichtig ist evtl. den Gutachterauftrag vorher anzufordern und durch zu gehen.

LG
Aramis
 
Hallo Happycamper,

Du betonst so, dass Dir das Forum Hilfestellung leisten soll. Bitte beachte: Wir führen hier keine Rechtsberatung durch und jeder User kann mit seiner Meinung leider auch vollkommen daneben liegen. Wir sind Hilfe zur Selbsthilfe und können nicht die Arbeit eines Anwaltes durchführen.
Letztlich bezahlst Du diesen auch für seine Leistungen. Unsere Anregungen und Meinungen sollen Dich in die Lage versetzen, dich bewußt mit dem Handeln und Wirken des Anwaltes, der BG, des Gerichts usw. auseinanderzusetzen.

Persönlich: Es ist immer sehr schwer, auf Grund einiger weniger Zeilen einen Fall umfassend zu beantworten. Jeder Fall ist anders und man muß versuchen die Parallelen zu finden und auszuwerten.

Zur Gutachterfrage gebe ich allen Usern zu bedenken: Nicht jeder Tag ist gleich und selbst der beste Gutachter hat mal einen schlechten Tag oder der voreingenommenste entdeckt für einen Augenblick sein soziales Gewissen.
Aber es gibt Möglichkeiten darauf Einfluss zu nehmen. Aramis hat eben noch einmal einen solchen benannt. Wenn der Auftrag und die Anknüpfungspunkte sauber definiert sind, ist dies meist schon die halbe Miete.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo @ Seenixe, Aramis und Marima,

erneut vielen Dank für Eure Hilfe.

es ist klar, dass das Forum keine Rechtsberatung ist. Ich finde es aber extremst wichtig, von Leidensgenossen aus erster Hand informationen zu bekommen, denn denen kann man mehr vertrauen, als den Anwälten. Diese sind meist untätig und lassen den Mandanten im Stich (meine persönlichen Erfahrungen.........., kann aber selten bestimmt auch anders sein).

Mein Anwalt hat seit dem Einbestellung der BG und der Übermittlung des Termines auf meine Schreiben noch nicht reagiert.

Die Zeit, sich schlau zu machen, was die richtigen Schritte sein müssen, wird immer weniger und ich werde langsam nervös. Deswegen bin ich Euch auch um jede info sehr dankbar, obwohl wie ich weiss, dies keine rechtsverbindlichen Aussagen sein können.

Irgend einen unabhängigen Gutachter zu finden, der nicht im Sinne der Versicherungen sich die Sachen zurechtknetet, ist für mich gerade sehr schwierig. Ich habe dabei noch keine Erfahrungen und will nicht irgend einen Namen aus dem Telefonbuch herauspicken.

Im Erstgespräch geben auch die Anwälte meist ein gutes Bild ab. Ab der Erteilung des Mandates lassen die aber meist den Klienten im Stich und schreiben trotzdem fleissig ihre Rechnungen.

Mein aktueller Stand ist eigentlich der, dass ich bis jetzt noch gar nichts weiss. Das heisst, seit über 1 Jahr habe ich noch gar keine Gegendarstellung wie sich aus Sicht des Unfallverursachers oder der Versicherung der Unfall ereignet hatte. Den Unfallfragebogen hat der Täter bis heute noch nicht ausgefüllt, obwohl es bestimmt dafür auch Fristen gibt.

Ich tappe noch komplett im Dunkeln und denke, dass diese null-informationspolitik System hat.

Bin gespannt auf die Vorerkrankungsverläufe, die ich von den Krankenversicherungen angefordert hatte. Wenn da schon mal irgendwelche kleine Blessuren die rechte Seite von mir betreffend erscheinen, dann wird die gegn. Versicherung sicher einen kausalen Zusammenhang zu meinen Unfallverletzungen und gesundheitlichen Problemen zusammenbasteln wollen.

BTW: ich habe keine private BU-Versicherung, da die wegen angeborenen Rückensachen mich nie aufgenommen hatte.

Also bisher keine erdenkliche Leistung von irgendjemanden (seit 13 Monaten). Brauche jetzt meine schwer erarbeiteten Altersrückstellungen auf.


L.G. vom happycamper
 
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