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werde zur Begutachtung in BG Klinik Murnau geschickt "bitte Hilfe und infos"

happycamper

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Mai 2018
Beiträge
180
Liebe Forumsgemeinde,
mein Fall schnell in Stichpunkten in Kürze. Auf Arbeitsweg von BMW-Raser (Rechtsabbieger) vom Radweg geschossen worden und schwer verletzt worden.
Seit 1 Jahr berufsunfähig und krank geschrieben. Gegnerische Haftpflichtversicherung hat bisher nur minimale Anzahlung geleistet und will mich jetzt zur Begutachtung in die Unfallkilinik Murnau zu Fr. Dr. Karin Bauer schicken, da sie befürchtet, dass ich mit den Verletzungen dauerhaft berufsunfähig werde und wohl eine Rente anstehen würde.

Als Selbständiger für mich Megagau, da bisher keinerleih Absicherung und Haftpflichtversicherung des Gegners blockiert seit Anfang an.

Mir ist schon klar, dass da höchstwarscheinlich ein Gefälligkeitsgutachten losgetreten werden soll, so dass die Versicherung ihre Leistung nicht erbringen muss.

Ich hatte leider einen ähnlichen Fall schon einmal und die Klage hatte 9 Jahre gedauert und mich seelisch u. finanziell zerstört.

Will den Fehler nicht mehr machen, ohne Begleitperson, die Begutachtung alleine zu besuchen.

Frage Nr. 1: Kennt jemand vom Forum die Gutachterin, Fr. Dr. Karin Bauer= leitende Ober-Ärztin der Abteilung Sport-Unfallchirurgie im Unfallkrankenhaus Murnau?
Und was lässt sich positives oder auch negatives über diese Ärztin berichten?


Könnt ihr mir evtl. Tips geben, wie ich mich beim Gutachten verhalten sollte und wie man einen geeigneten Beistand für die Begutachtung findet?

Auch sonst wäre ich natürlich für jegliche Tips sehr dankbar, da es nun über meine Existenz geht.


Besten Dank im Voraus und viele Grüße vom happycamper
 
Hallo und herzlich Willkommen,
Weshalb schickt Dich eine gegnerische Haftpflichtversicherung zu einem Gutachter? Hast Du der Haftpflicht keine ärztlichen Unterlagen ztu den Schäden übersandt?
Zum Verhalten bei Gutachten bitte ich Dich die Beiträge über die "Suche" nachzulesen. Dieses Thema war hier schon sehr oft Thema.
Hast Du einen Anwalt, der Dich vernünftig vertritt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo happycamper, willkommen im Forum.

Du schreibst, der Unfall sei auf dem Arbeitsweg passiert.
Da du selbstständig bist, frage ich mich, ob auch eine BG mit im Spiel ist oder warum "Murnau" (ich lese hier über Murnau nix Gutes im BG-Begutachtungszusammenhang).
Seenixes Frage schließe ich mich an.

LG
 
Hallo @ Seenixe,

besten Dank für die rasche Antwort. Doch, ich habe der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers stets alle AU-Bescheinigungen, alle Diagnosen und ärztlichen Dokumente über den Anwalt zukommen lassen.

Diese will nun von mir alle ärztlichen Behandlungen und komplett alle Arztdaten der letzten 10 Jahre dokumentiert haben. Ich weiss zwar, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, habe diese somit auch nicht eingereicht (nur die über die Behandlung der Unfallverletzungen).

Kann nun sein, dass sie jetzt mit einem Trick über die Begutachtung mich auf irgend eine Art und Weise reinlegen wollen.

Mir ist klar, dass dies kein nettes und wohlgemeintes Gutachten für mich wird, sondern darauf hin getrimmt wird, dass die Haftpflichtversicherung irgendwie sich aus der Leistungspflicht stehlen kann.

Habe zwar einen "ach so guten Spezialisten und Opferanwalt", der jedoch nur das allernötigste macht und letztendlich nur bisher Diagnosen weitergeleitet hatte. Bei spezifischen Fragen hält er sich komplett bedeckt.

Deswegen suche ich mir leider lieber Hilfe hier im Forum

Liebe Grüße und macht weiter so......


happycamper
 
Hallo @HWW-Schaden, das mit der Begutachtung in einer BG-Klinik leuchtet mir null komma nix ein. Es ist zwar ein Wegeunfall in die Arbeit gewesen, aber ich war nicht in der BG versichert. Bin 2002 nach dem ewig langen Rechtsstreit gegen das Falschgutachten aus der freiwilligen Versicherung der BG ausgetreten und war somit dann gegen Unfälle nicht mehr versichert.

Letztendlich muss ja schließlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen, die sie aber irgendwie auf andere Leistungserbringer abwälzen wollen. Aber diese gibt es nicht. Keine Krankenkasse, die zahlt und auch keine andere Versicherung.

Wo hast Du denn bitte die neg. infos über Murnau gelesen?

Würde mich über links sehr freuen.

Auch Dir besten Dank für die rasche Antwort.

L.G. happycamper
 
Hallo happycamper,

UK Murnau kenne ich zur genüge, allerdings nicht die genannte Gutachterin.
Habe gerade Auseinandersetzung mit UK Murnau Fussabteilung
Ist auch merkwürdig, da die Abteilung nicht passt

Nimm auf jedenfalls einen Zeugen mit der alles aufschreibt.
 
Hallo @oerni,

Da die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers von Anfang an mir nur diese eine Gutachterin zugeteilt hat und mich nicht informiert hat, dass ich neben der Auswahl von 3 vorgeschlagenen Gutachtern auch einen eigenen herangezogenen Gutachter auswählen darf, werde ich dieses Gutachten ablehnen.

Dann schauen wir mal, was die dann als nächstes vorhaben.


An sich ist das UK Murnau ja weltweit super bekannt und wohl auch sehr gut.

Aber wenn einige deren Ärzte dann leider auch so korrupt sind, wie viele Gutachter, dann fällt diese Einrichtung schon arg im Ansehen (jedenfalls der insider).

Ja, ich werde schon irgendwie einen Zeugen auftreiben, dies kostet mir aber Geld und Aufwand und nutzt mir eigentlich nur etwas, wenn der Zeuge auch fit im kopfe ist und im Worst Case nachher zu mir steht.

Hätte ich eigentlich das Recht, einen Anwalt auf Kosten des Gegners als Beistand mitzunehmen?


L.G. happycamper
 
Hallo

Ich wollte nicht sagen, die BG sei zuständig oder sowas, sondern nachfragen.
Du schreibst nun deutlich, BG sei nicht mit im Spiel, reine HPflV-Sache.

Ist es denn überhaupt so, dass die gegnerische HPflV dir einen Gutachter (GA) vorschlagen darf?
Das, was du zu den 3 Vorschlägen schreibst, zw. denen du wählen sollst, kenne ich so nur aus BG-Angelegenheiten. Wird in deinem Schreiben ein § angegeben?
Ich bin aber mit HPflV nicht erfahren genug, zu dem Begutachtungsverfahren mit HPflV soll besser jemand schreiben, dessen Auskunft sicher ist (möglichst mit §).

Steht in dem Schreiben etwas davon, dass du selber einen GA vorschlagen darfst?

Über Murnau habe ich hier im Forum im Zusammenhang mit BG Begutachtung negative Berichte gelesen, ich war dort nicht. Oben rechts gibt es eine Forumsuche, gib da mal Murnau ein und in einer weiteren Suche den Nachnamen der GAin. (Wenn du nichts findest, schau ich gern nach Links. Die Suchfunktion ist leider manchmal etwas unkomfortabel.)

LG
 
Hallo,
Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet geschädigt wird, muss – um Schadenersatz geltend machen zu können – nachweisen, dass die Verletzungen unfallbedingt sind. Das Verkehrsopfer entbindet deshalb in den meisten Fällen seinen Arzt von der Schweigepflicht, der dann der Haftpflichtversicherung seinen Bericht zur Verfügung stellt. Bei kleineren und mittleren Verletzungen (HWS-Syndrom, Prellungen, Knochenbrüche) reicht der Versicherung diese ärztliche Beurteilung aus, um Art und Höhe der Leistungen festzusetzen.
Bei schweren Verletzungen wie Nervenschädigungen fordert die Haftpflichtversicherung das Gutachten eines Spezialisten an. Das gilt vor allem dann, wenn geklärt werden muss, ob sich der Verletzte eine dauernde Körperschädigung zugezogen hat. Die Versicherung bestimmt den Gutachter in der Regel nicht allein, sondern verständigt sich mit dem Geschädigten oder dessen Rechtsanwalt auf einen Spezialisten.
Bei Mehrfachverletzungen, die Beurteilungen mehrerer Fachärzte erfordern, werden die Gutachten vielfach bei Universitätskliniken oder großen Krankenhäusern in Auftrag gegeben. Die Versicherung bezahlt in dem Fall die Kosten für ein ärztliches Gutachten und ersetzt dem Verletzten auch die dadurch entstehenden Aufwendungen wie Reise- und Hotelkosten.
Bei den meisten Verletzungen kann durch ein Gutachten eindeutig die Art und der Umfang der Körperschädigung festgestellt werden. Die Regulierungspraxis in den letzten Jahren zeigt, dass die ärztliche Beurteilung nur dann problematisch wird, wenn der Geschädigte schon vor dem Unfall eine Verletzung hatte; wenn also zum Beispiel bereits ein Rückenleiden bestand und durch den Unfall eine Wirbelsäulenschädigung erfolgte.

Rechtliche Einordnung des medizinischen Sachverständigengutachtens im Auftrag des Haftpflichtversicherers
Bei einem nicht von einem Gericht erhobenen Sachverständigengutachten handelt es sich lediglich um ein sogenanntes „Privatgutachten“ der
jeweiligen Partei, welches sie zu ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Nach herrschender Auffassung stellt das von einer Partei in einem Gerichtsverfahren vorgelegte Privatgutachten keinen Sachverständigenbeweis, sondern lediglich den eigenen Parteivortrag dar. Würden in einem rechtshängigen Verfahren gegen dieses Gutachten Einwendungen erhoben werden, so dürfte sich das Gericht ihm nicht ohne Darlegung der eigenen Sachkunde anschließen.

Willst Du der Versicherung dieses Privatgutachten geben? Frage mal Deinen Anwalt, warum erso gegen seinen eigenen Mandanten arbeitet.

Nur ausnahmsweise könnte ein Privatgutachten den gerichtlichen Sachverständigenbeweis entbehrlich machen, wenn das Gericht es im Rahmen seiner Würdigung nach § 286 ZPO für ausreichend hielte, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten.
Wenn jemand gegen ein erstelltes medizinisches Sachverständigengutachten vorgehen möchte, so besteht primär die Möglichkeit, das angefertigte Gutachten durch ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zu entkräften. Allerdings würde dieses nicht dazu führen, dass „ipso jure“ die Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet wäre. Vielmehr bestünden nun zwei sich widersprechende Gutachten zu derselben gutachterlichen Fragestellung. Die abschließende Beantwortung dieser Frage könnte erst durch die Anrufung eines ordentlichen Gerichts rechtsverbindlich geklärt werden.


Ich hoffe diese Erläuterungen machen Dir deutlich, weshalb Du nicht zu dieser Gutachterin gehen solltest und selber ein Gutachten erstellen lassen solltest, welches Du dann bei der Haftpflicht einreichst.

Was ich noch nicht verstehe ist, mit welchem Recht man aus einer BG austreten kann. Ist dies nicht ein MUSS für jedes Unternehmen?
Das mit den 3 Gutachtern betrifft nur den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an alle Betroffene,

leider kann ich happycamper keine PN schicken.
Aber egal.

BGU Murnau kann auch absolut zutreffende Gutachten erstellen.
Unser RA schlug uns und der gegn. Haftpflicht diese Klinik vor (ich war dagegen, wegen der Infos hier).
Doch es wurde ein umfassendes, gründliches Gutachten über mehrere Fachbereiche erstellt.

Die Unfallfolgen sind bei meinem Lebensgefährten sehr deutlich sichtbar ( Amputation und tiefe Narben).

Nicht nur, dass auf alle Befindlichkeiten eingegangen wurde, es wurde auch deutlich auf noch folgende OP `s und Verschlechterungen hingewiesen.

Dieses Gutachten hat uns dazu gebracht zu klagen!

LG
Aramis
 
Liebe Forumsgemeinde,

allerbesten Dank für die tollen und auch aufschlussreichen infos.
@seenixe Du bist der Wahnsinn. So einen aufschlussreichen und informativen Text würde ich eigentlich von meinem Rechtsanwalt erwarten. Der hat sich aber seit über 1 Jahr noch mit keinem einzigen Wort über den Fall geäußert. Er reicht mir lediglich nur die Schreiben der gegnerischen Seite zur Kenntnisnahme ein und das wars dann.
Das mit dem Austritt aus der BG kann ich Dir noch schnell erläutern. Ich bin kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern wo eine BG Pflicht herrscht, sondern lediglich ein Ein-Mann-Einzelkämpfer-Unternehmen und dies im Medienbereich, was als Künstler zu sehen ist.

Da kann man freiwillig wählen, ob man sich der BG-Mafia anschließen will. Ich hatte den Fehler früher einmal gemacht und dann nach einem schweren Arbeitsunfall viele Jahre gegen das Falschgutachten kämpfen müssen. Es ist so gut wie unmöglich, gegen dieses System zu gewinnen.
Trotzdem hatte ich es erreicht, dass ich wenigstens einen Teilerfolg erreicht hatte und das Gutachten gelöscht werden musste.

Dann wurde mir einfach eine andere Diagnose gestellt und die notwendige lebenslange Rente verwehrt.

So einen Wahnsinn, der einen körperlich, seelisch und materiell zerstört will ich nicht noch einmal durchmachen.

Ach ja, @Aramis, weiss auch nicht, warum Du mir keine PN schicken kannst. Vielleicht bin ich noch zu neu hier und muss erst eine gewisse Anzahl an Beiträgen geschrieben haben? Aber besten Dank für Deine Antwort.

@HWS-Schaden Danke für die Überlegung. Ich weiss es ehrlich gesagt auch nicht zu 100% , ob die Regeln die bei der BG-Begutachtung gelten, auch für Haftpflichtversicherungsgutachten gelten, d.h. dass mir 3 Gutachter genannt werden müssen und ich auch selbst einen stellen kann.

Das wäre eine super wichtige info für mich.!!!

Nichts dergleichen steht in der Gutachteneinberufung. Rein gar keine infos über Rechte und auch kein einziger § genannt.


So war es damals bei der ersten BG-Begutachtung aber auch und dann ist das Kind in den Brunnen gefallen, da ich zu naiv und leichtgläubig war.
Ich könnte Romane schreiben, was dann alles an Verstöße und Unrechtmäßigkeiten stattgefunden hat. Es war so ein dicker Fall in Deutschland, dass mich sogar das ZDF mainz ins Studio einladen wollte.

Danke Euch allen nochmal für die große Hilfe und macht gerne weiter so.....


Schönen Abend noch und bis bald


happycamper
 
Hallo,

richtig, private Nachrichten werden erst mit mehr Beiträgen freigeschaltet.
Zu den Begutachtungsregeln: hatte ich oben schon geschrieben. Sie gelten nicht für die Haftpflicht. Sie müssen nicht mehrere Gutachter benennen.
Aber nochmal: Du mußt da nicht hin und kannst Dir einen eigenen Gutachter suchen, der die Unfallfolgen beurteilt und dieses Gutachten dann der Haftpflicht übersenden. Oder ihr verständigt euch zumindest auf einen neutralen Gutachter.

Gruß von der Seenixe
 
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