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Werde wohl keinen Haushaltsführungsschaden bekommen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas SyBa
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

SyBa

Mitglied
Hallo,

Bei mir scheint nach meinem unverschuldetem Verkehrsunfall garnichts zu laufen :(

Nachdem ich nun dran bin meine unfallbedingte Verletzung am SC Gelenk zu beweisen und ausserdem Verdienstausfall zu bekommen, wird mir jetzt wohl auch kein Haushaltsführungsschaden gezahlt :(

Der anfangs (7 Monate) behandelnde Orthopäde hat auf dem Unfallbogen angekreuzt "keine Beeinträchtigungen im Haushalt, auch schwere Gartenarbeit mögglich" Obwohl ich monatelang einen Vorfußentlastungsschuh tragen musste, sowie Schonung des SC Gelenk.

Und meine RA schickt den zur gegnerischen Versicherung ohne meine Wissen.

Nun meine damals behandelnde Hausärztin schreibt in den Unfallbogen : Von ihr nicht beurteilbar ob ich Beeinträchtigungen im Haushalt hatte.

Prellungen überall, Luxation Grosszeh und Sternoklavikulargelenk tat/tut weh nach Unfall und sie kann es nicht beurteilen?

Das heißt wohl jetzt für 13 Monate oder zumindest für die ersten Monate überhaupt keinen Haushaltsführungsschaden?!

Liebe Grüße (zur Zeit aus der Reha)

SyBa
 
Grüß Dich, Syba!


Aus der Äußerung des Orthopäden folgt nur, dass Berichtigung der Darstellung verlangt werden muss, denn es ist ja offensichtlich: Mit einem Entlastungsschuh kann man nur eingeschränkt stehen und gehen. Nun ist aber Haushaltsarbeit eine Arbeit, die weit überwiegend im Stehen und Gehen zu verrichten ist. Es ist offensichtlich, dass der Orthopäde daran nicht gedacht hat. Aber: Schon mal IM SITZEN Staub gesaugt?
Also: Da muss Berichtigung verlangt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt DIr sogar einen Anspruch darauf!

ISLÄNDER

P.S.: Ärztlichen Schreiben wird gerne Vertrauen entgegen gebracht. Ich habe eher die Erfahrung, Ärzte schreiben eher ungern und oberflächlich, schnell - schnell, denn im Büro führlen sie sich unpassend, sie finden, sie gehören in den Behandlungsraum. Nun - das mag sein. Aber dann wäre es wünschenswert, mancher Arzt wäre vorscihtiger mit den Äußerungen, die im übrigen nicht sein Fachgebiet sind.


IS
 
Grüß Dich, Syba!


Aus der Äußerung des Orthopäden folgt nur, dass Berichtigung der Darstellung verlangt werden muss, denn es ist ja offensichtlich: Mit einem Entlastungsschuh kann man nur eingeschränkt stehen und gehen. Nun ist aber Haushaltsarbeit eine Arbeit, die weit überwiegend im Stehen und Gehen zu verrichten ist. Es ist offensichtlich, dass der Orthopäde daran nicht gedacht hat. Aber: Schon mal IM SITZEN Staub gesaugt?
Also: Da muss Berichtigung verlangt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt DIr sogar einen Anspruch darauf!

ISLÄNDER

P.S.: Ärztlichen Schreiben wird gerne Vertrauen entgegen gebracht. Ich habe eher die Erfahrung, Ärzte schreiben eher ungern und oberflächlich, schnell - schnell, denn im Büro führlen sie sich unpassend, sie finden, sie gehören in den Behandlungsraum. Nun - das mag sein. Aber dann wäre es wünschenswert, mancher Arzt wäre vorscihtiger mit den Äußerungen, die im übrigen nicht sein Fachgebiet sind.


IS


Hallo ISLÄNDER,
dass habe ich gemacht! Stellungnahme vom Orthopäden wie er auf so etwas kommt. Nun ist wohl ein Brief an meine RA raus, da bin ich mal gespannt
Termin ehemalige Hausärztin gemacht. Im Reha Antrag von August steht: Beeinträchtigungen im Haushalt!

Daher will ich sie nun fragen, warum sie auf den Unfallbogen geschrieben hat: von ihr nicht beurteilen?!

Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht mit dieser Datenschutz-Grundverordnung??

VG

SyBa
 
Grüß Dich, Syba!

01
Was ist bei der Frage herausgekommen, wie der Orthopäde auf seine Ansicht kam?

02
Die Datenschutzgrundverordnung gibt Dir einige wichtige Rechte:

(a)
Du kannst verlangen, dass die fehlerhafte ärztliche Beurteilung mit einem Vermerk versehen wird, dass die Aussage über die Ursache bestritten ist. Dazu mußt Du nicht beweisen, dass sie falsch ist.
Dann darf dieses Dokument nicht mehr ohne diesen Vermerk verwendet werden.

(b)
Du darfst verlangen, dass das Dokument nicht an Dritte weitergegeben wird.

(c)
Du darfst Auskunft verlangen: Wer alles hat dieses fehlerhafte Dokument schon bekommen? Bei all diesen Empfängern darst Du den "Bestreitens-Vermerk" und die "Weitergabe-Sperre" anbringen lassen.

Das alle bewirkt, dass das Dokument nicht wie ein Flächenbrand wirkt.


ISLÄNDER
 
Hallo Zusammen,

ein interessantes Thema :-)

Das "Problem" der richtigen Dokumentation haben glaube ich mehrere die ihre Arztberichte lesen.

(a)
Du kannst verlangen, dass die fehlerhafte ärztliche Beurteilung mit einem Vermerk versehen wird, dass die Aussage über die Ursache bestritten ist. Dazu mußt Du nicht beweisen, dass sie falsch ist.

hallo Isländer,
kann man das auch übertragen, wenn in einem Arztbericht - Befundbericht - etwas "nicht Leitlinien gerecht" diagnostiziert wurde?
Wenn in der Leitlinie das anderes steht und das im Widerspruch steht zu dem was der Arzt im Befundbericht geschrieben hat?
Darf man den dazu auffordern das in dem Arztbrief dies mit eingetragen wird? Z.B. Patient äußert sich, das dies "nicht der Leitlinie xy" entspricht?

Viele Grüße
Helios
 
Grüß Dich, Syba!

01
Was ist bei der Frage herausgekommen, wie der Orthopäde auf seine Ansicht kam?

02
Die Datenschutzgrundverordnung gibt Dir einige wichtige Rechte:

(a)
Du kannst verlangen, dass die fehlerhafte ärztliche Beurteilung mit einem Vermerk versehen wird, dass die Aussage über die Ursache bestritten ist. Dazu mußt Du nicht beweisen, dass sie falsch ist.
Dann darf dieses Dokument nicht mehr ohne diesen Vermerk verwendet werden.

(b)
Du darfst verlangen, dass das Dokument nicht an Dritte weitergegeben wird.

(c)
Du darfst Auskunft verlangen: Wer alles hat dieses fehlerhafte Dokument schon bekommen? Bei all diesen Empfängern darst Du den "Bestreitens-Vermerk" und die "Weitergabe-Sperre" anbringen lassen.

Das alle bewirkt, dass das Dokument nicht wie ein Flächenbrand wirkt.


ISLÄNDER


Moin ISLÄNDER,

Mein Orthopäde hat es korrigiert Ich habe ein ärztliches Attest (steht so drüber).bekommen.
In dem steht nun, dass er seine Aussage korrigiert/zurück nimmt! Die Antworten alle von "nein" auf ja. Das heißt das ich Hilfe im Haushalt benötige und Begründung dazu. Das ich mit dem Vorfußentlastungsschuh nicht viel machen konnte und mit dem Schulter/SC-Gelenk auch nicht (und das auf nicht absehbare Zeit). Muss dieser Vermerk da nun drunter???

Meine alte Hausärztin hat es nicht korrigiert, das von ihr "nicht beurteilbar" will sie so stehen lassen, weil sie es nicht beurteilen will/kann. Dafür gibt es Gutachter meint sie.



Ach ich habe meine REHA abgeschlossen. Die Ärzte meinten sie können mir nicht bestätigen dass die Schmerzen vom Unfall kommen, da es durch die Orthopäden vor Ort nicht bestätigt ist.

ABER der Unfall, sowie die Bewerden im SC-Gelenk und des rechten Fußes wurden als Aufnahmegrund durch eines Verkehrsunfalls angegeben, mehrfach erwähnt! Ich bin laut Rehaklinik arbeitsunfähig für meinen letztes Beruf und darf nichts mehr mit heben, vorbeugen etc. machen.

Gruss

SyBa
 
Hallo SyBa,

an welchem Punkt bist du jetzt, wer bezahlt deinen RA, ist Klage eingereicht, wurden vom Gericht ein Gutachten beauftragt und hast du eine RSV.

MFG
 
Hallo SyBa,

an welchem Punkt bist du jetzt, wer bezahlt deinen RA, ist Klage eingereicht, wurden vom Gericht ein Gutachten beauftragt und hast du eine RSV.

MFG


Hallo HerrX,

Leider bin ich noch garnicht weiter gekommen :(
Meine RA wollte erst die Reha abwarten.
Die RA zahlt die gegnerische Versicherung, ich denke aber nur bis zur Klage?? Danach Prozesskostenhilfe (Ehemann verdient gut)?? Nein eine RSV hatte ich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht ( jetzt abgeschlossen für die Zukunft).

Also passiert ist noch nicht viel. Ein bisschen Schmerzensgeld (wird wohl auch nicht mehr viel kommen) und das SC Gelenk wird bestreitet von der Gegenseite.

Verdienst noch nicht richtig angefordert.

So langsam habe ich auch keine Geduld mehr auf das Alles :(

Mittwoch Gespräch mit der RA.

VG

SyBa
 
Hallo Syba,

ich weis nicht, was die REHA mit deinen Schadenersatzansprüchen zu tun haben soll. Ob deine gesundheitlichen Probleme vom Unfall kommen, wird ein gerichtliches Gutachten feststellen. Das schlimmste ist, im dunkeln zu tappen. Wenn du am Mittwoch ein Gespräch mit deinem RA hast, frag ihn doch mal nach einem gutem Fachbuch, was er im Regal stehen hat.

MFG
 
Hallo,

kennt jemand von euch ein Fachbuch für Verkehrsunfall, das RA und das Gericht verwenden. (Zivilrecht)

Haftpflicht und private Unfallversicherung.

MFG
 
Hallo Syba,

ich weis nicht, was die REHA mit deinen Schadenersatzansprüchen zu tun haben soll. Ob deine gesundheitlichen Probleme vom Unfall kommen, wird ein gerichtliches Gutachten feststellen. Das schlimmste ist, im dunkeln zu tappen. Wenn du am Mittwoch ein Gespräch mit deinem RA hast, frag ihn doch mal nach einem gutem Fachbuch, was er im Regal stehen hat.

MFG


Hallo HerrX,

Die Reha hat ergeben, dass ich aufgrund des Fußes und des SC- Gelenk meine frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Ferner wird nun von der RV geprüft, ob die gegnerische Versicherung die Reha bezahlen. muss.

Ich werde mal nach einem Buch googeln, bzw. nachfragen.

Danke:)

VG
 
Hallo ihr,

hatte gestern ein Gespräch mit der RA. Haushaltsführungsschaden wohl nicht beweisbar ( trotz 5 Monate Vorfußentlastungsschuh und sämtlicher Prellungen am Anfang des Unfalls) Sternoklavikulargelenk, Verletzungen nicht 100 % bestätigt als Unfallfolge! Nur Angabe, Schmerzen und Beschwerden nach Unfall.

Verdienstausfall kann sie auch nicht geltend machen?! Nur Fuss Verletzung bestätigt.

Schmerzensgeld habe ich bisher 2500 Euro bekommen, sowie sämtliche Fahrkosten, Physio etc. Und das obwohl die gegnerische Versicherung den Schaden am Sternoklavikulargelenk nicht anerkennt.

Musste jetzt sämtliche Papiere abgeben, Akteneinsicht warum ich zum Zeitpunkt des Unfalls krank geschrieben war.

Erfolg besteht kaum noch irgendetwas zu bekommen:(

Dabei geht es mir nicht um viel Geld, nur etwas Entschädigung wenigstens für die ersten Wochen/Monate mit dem VES.

Tja dann muss ich mich wohl an den Gedanken gewöhnen, das war es!

Achso: Arbeitsargentur hat innerhalb von ein paar Tagen Nahtlosigkeitsgeld genehmigt. Der medizinische Dienst hat gleich nach Reha festgestellt, nur arbeitsfähig unter 15 Stunden die Woche und schieben nun alles der DRV zu.

Gruss

SyBa
 
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