Hallo,
hatte letztes Jahr Aussenknöchelbruch. Er wurde ambulant operiert und danach war ich erst mal 6 Wochen auf der Couch. Ich durfte den Fuß überhaupt nicht belasten. Nach 6 Wochen kamen dann 2 Schrauben raus und ich konnte langsam anfangen, den Fuß wieder auf die Erde zu setzen.
Bei der Durchsicht meiner privaten Unfallversicherungsunterlagen stellte ich fest, dass ich auch Geld für eine Haushaltshilfe in Höhe von 500 € bekommen würde.
Ich rief daraufhin bei meiner Versicherung an, fragte nach und bekam als Antwort, dass ich dafür mindestens 8 Tage im Krankenhaus liegen müßte. Ich las mir die AUB 2000 durch, fand aber überhaupt keinen einzigen Satz, aus dem hervorgeht, dass ich im Krankenhaus liegen müsse. Über Haushaltshilfegeld stand gar nichts drin.
Ich sprach meinen Versicherungsmann darauf an und siehe da, innerhalb 3 Tagen hatte ich 100 € freiwillige Zahlung auf dem Konto.
Nun meine Frage:
Kann ich die restlichen 400 € auch noch nachfordern, denn wenn nicht ausdrücklich in der AUB drinsteht, dass ich ins Krankenhaus muss um die Anforderung an das Haushaltshilfegeld zu erfüllen . Es ist doch letztendlich egal, ob ich 8 Tage im Krankenhaus liege oder nicht. Hilfe im Haushalt brauchte ich sowieso, denn meine Tochter war damals 12 Jahre und mein Mann im Rollstuhl.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
VG
Bayerwald
hatte letztes Jahr Aussenknöchelbruch. Er wurde ambulant operiert und danach war ich erst mal 6 Wochen auf der Couch. Ich durfte den Fuß überhaupt nicht belasten. Nach 6 Wochen kamen dann 2 Schrauben raus und ich konnte langsam anfangen, den Fuß wieder auf die Erde zu setzen.
Bei der Durchsicht meiner privaten Unfallversicherungsunterlagen stellte ich fest, dass ich auch Geld für eine Haushaltshilfe in Höhe von 500 € bekommen würde.
Ich rief daraufhin bei meiner Versicherung an, fragte nach und bekam als Antwort, dass ich dafür mindestens 8 Tage im Krankenhaus liegen müßte. Ich las mir die AUB 2000 durch, fand aber überhaupt keinen einzigen Satz, aus dem hervorgeht, dass ich im Krankenhaus liegen müsse. Über Haushaltshilfegeld stand gar nichts drin.
Ich sprach meinen Versicherungsmann darauf an und siehe da, innerhalb 3 Tagen hatte ich 100 € freiwillige Zahlung auf dem Konto.
Nun meine Frage:
Kann ich die restlichen 400 € auch noch nachfordern, denn wenn nicht ausdrücklich in der AUB drinsteht, dass ich ins Krankenhaus muss um die Anforderung an das Haushaltshilfegeld zu erfüllen . Es ist doch letztendlich egal, ob ich 8 Tage im Krankenhaus liege oder nicht. Hilfe im Haushalt brauchte ich sowieso, denn meine Tochter war damals 12 Jahre und mein Mann im Rollstuhl.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
VG
Bayerwald