• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

wer weiß das?

bayerwald

Nutzer
Registriert seit
4 Juni 2009
Beiträge
8
Hallo,
hatte letztes Jahr Aussenknöchelbruch. Er wurde ambulant operiert und danach war ich erst mal 6 Wochen auf der Couch. Ich durfte den Fuß überhaupt nicht belasten. Nach 6 Wochen kamen dann 2 Schrauben raus und ich konnte langsam anfangen, den Fuß wieder auf die Erde zu setzen.
Bei der Durchsicht meiner privaten Unfallversicherungsunterlagen stellte ich fest, dass ich auch Geld für eine Haushaltshilfe in Höhe von 500 € bekommen würde.
Ich rief daraufhin bei meiner Versicherung an, fragte nach und bekam als Antwort, dass ich dafür mindestens 8 Tage im Krankenhaus liegen müßte. Ich las mir die AUB 2000 durch, fand aber überhaupt keinen einzigen Satz, aus dem hervorgeht, dass ich im Krankenhaus liegen müsse. Über Haushaltshilfegeld stand gar nichts drin.
Ich sprach meinen Versicherungsmann darauf an und siehe da, innerhalb 3 Tagen hatte ich 100 € freiwillige Zahlung auf dem Konto.
Nun meine Frage:
Kann ich die restlichen 400 € auch noch nachfordern, denn wenn nicht ausdrücklich in der AUB drinsteht, dass ich ins Krankenhaus muss um die Anforderung an das Haushaltshilfegeld zu erfüllen . Es ist doch letztendlich egal, ob ich 8 Tage im Krankenhaus liege oder nicht. Hilfe im Haushalt brauchte ich sowieso, denn meine Tochter war damals 12 Jahre und mein Mann im Rollstuhl.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
VG
Bayerwald
 
hallo bayerwald,
du kannst es auf jeden fall versuchen, es ist aber so das diese zahlungen oft wie du erfahren hast mit kh aufenthalt verbunden sind - jedoch nicht immer und wenn bei dir nichts in den aub steht solltest du versuchen einen freundlich bestimmten brief aufzusetzen und die restlichen einzufordern.
es kann aber auch sein das pro soundsoviel tage dir diese 100 euro zustehen und es mehr für die 500 euro sein müßten aber das werden sie dir ja dann mitteilen.
am besten per fax und dann mit der post hinterher, dann hast du einen nachweis das es bei der versicherung angekommen ist.
viele grüße
 
Top