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Wer von Euch bezieht eine private BU Rente? Wichtig!

ellute

Mitglied
Registriert seit
14 Aug. 2011
Beiträge
38
Ort
südlich von Hamburg, zwischen Büschen in der Heide
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hatte es schon angekuendigt. Jetzt ist es so weit.

Leistungsdauer einer BUZ Versicherung

Das OLG hat meine Berufung gegen das LG Urteil
gegen meine private BUZ Versicherung angenommen
und eine komplett andere Rechtsauffassung geaeussert.
So glatt hatte ich es zwar nicht erwartet, aber es freut mich ungemein.
Zwar ist das Urteil noch nicht gesprochen, aber die Versicherungsgesellschaft
kann nur noch anerkennen, wovon ich ausgehe oder
aber es gibt ein Urteil zu meinen Gunsten.
Mein Fall war zwar etwas speziell, aber hatte auch
mit einer Rechtssprechung zu tun, die bislang
nicht grossartig bekannt gemacht wurde.

Also:

BGH Az IV ZR 401/14
Auch das OLG KarlsruheAz. 12 U 234/07 hatte schon entsprechend geurteilt


Diejenigen von Euch, die bereits eine private
Berufsunfaehigkeitsrente beziehen, insbesondere
aus älteren Verträgen, sollten einmal dringend einen Blick
in ihren Versicherungsantrag werfen.
Sehr wahrscheinlich ergeben sich bislang ungeahnte Forderungsmöglichkeiten
gegenueber der BU Versicherung. Weil man es eben anders als der Versicherer
versteht.

Aus eigener Erfahrung:
Viele Vertreter haben bei der Rubrik Leistungsdauer sogar 60
oder 65 eingetragen. Oder aber auch nur eine "absolute Zahl"
z.b. bei einem 20jaehrigen 40, wenn die Leistung bis 60 gehen sollte.
Nun versteht aber der durchschnitliche Versicherungsnehmer
den Begriff "Leistungsdauer" als Begriff, der ab Eintritt der BU
zu laufen beginnt, nicht ab Abschlussdatum des Vertrages.

Schaut in Eure Antraege. Es lohnt sich.


LG
ellute
 
hallo
ich beziehe eine bu Versicherung ,
die sich an die LVA - Rentenversicherung dranhängt ,
dh bekomme ich weitere 3 jahre LVA rente ,
bekomme ich bu - rente ,,,
ich glaube die bu - rente läuft bis zum 60 Lebensjahr ,werde morgen oder so mal nachlesen
was meinst den du hat das für Auswirkungen ..

danke im voraus

Tschau

Tscharlie
 
hallo
Bei dem den BGH vorliegenden Versicherungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten Altfall. Dies betrifft die Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen worden sind.

meine bu Versicherung wurde erst 1999 abgeschlossen - Pech gehabt oder

tschau

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

wenn du 1999 abgeschlossen hast, dann erfüllst du die Bedingung doch (vor x.x.2008).

Schau nach:
Steht bei dir im Vertrag bei Leistungsdauer eine zweistellige Zahl (zB 60) oder eine Jahreszahl (zB 2021)?

Wenn dort keine Jahreszahl steht, sondern zB 60, dann den Vertrag prüfen lassen.

Soweit mein nicht rechtssicheres, laienhaftes Verständnis des Urteils (selber nicht betroffen).

LG
 
Hallo,

also noch mal kurz zur Erklaerung.

Die Versicherer haben vielfach Antragsformulare
verwandt, in denen man den Begriff "Leistungsdauer" eintragen konnte.
Richtig waere aber z.B. Leistungsablauf am...
oder Leistung bis Endalter...

Steht im Antrag nun dort eine entsprechende Zahl,
und wie gesagt wurde bei Leistungsdauer oft sogar
die Zahl 60 oder 65 eingetragen, ergibt sich eine
Abweichung zwischen der Police und dem Antrag, weil
sich Leistungsdauer ab Eintritt der BU definiert.
Aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers.
Wird in dem Fall der Versicherungsnehmer mit z.B.
55 BU, hat die Gesellschaft dann 5 Jahre (bei60) zugestanden.
Richtig waere nach diesem Urteil Leistung bis 115. Lebensjahr.

Logischerweise in der Annahme alles richtig dokumentiert zu haben,
haben die Versicherer nicht in der Police auf eine Abweichung hingewiesen.

Damit greift die Billigungsklausel § 5 VVG und das im
Antrag geschriebene greift zugunsten des VN.

Wichtig ist, Antrag und Police zu vergleichen.

LG und viel Erfolg

ellute
 
Hochinteressant das Ganze. Danke für die Hinweise. Gruß Rehaschreck
 
Hallo
habe gesucht und gefunden : geboren April 1967

" Die Versicherungsdauer der eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung läuft am 1.8 . 2027 ab : Die Versicherung wird nach dem Tarif 6201 M mit dem Beitrag von DM fortgesetzt . 7
Wird nach Eintritt der Bu Beitragsbefreiung gewährt , so muß dennoch nach Ablauf der Leistungsdauer der Bu - Zusatzversicherung die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufgenommen werden , auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. "

MFG

Tscharlie
 
Hallo,

das Datum 1.1.2008 bezieht sich auf die Anwendung
des ab da geänderten Versicherungsvertragsgesetzes.

Aber an der Billigungsklausel §5 VVG hat sich auch neu nichts gravierend
geaendert.

Jedoch haben die Versicherer nach und nach ihre Fehler
aus der Vergangenheit bemerkt und die Antraege entsprechend
umgestellt.

Tscharlie, bitte vergleiche Deinen Versicherungsantrag mit der Police.
Was steht dort jeweils zu den Punkten

Vertragsbeginn, Vertragsende, Versicherungsdauer,
Beitragszahlungsdauer und vor allem Leistungsdauer?
Da es eine BUZ ist, muesste es auch zwei Rubriken
mit Zeitraeumen geben (Hauptversicherung und BUZ)

LG
 
Hallo

du - ihr seit echt fit .....

Lebensversicherung - Bu Antrag ! -------------------Versicherung
!
Versicherungsbeginn 1 . 8 . 99 ! -----------------------1 . 8 . 99
Versicherungsdauer / Endalter 60 ! --------------------Die Versicherungsdauer der
----------------------------------------------------------------eingeschlossenen Bu -
---------------------------------------------------------------------Zusatzversicherungläuft am
------------------------------1.8 .2027 aus .

Der Versicherungsschein der Lebensversicherung :
Beginn der Versicherung :1 . 8 . 1999
Ablauf der Versicherung :1 . 8 . 2032

Was hat den das zu bedeuten bzw wie weiteres vorgehen ...

Danke im voraus .

Tschau

Tscharlie

PS : habe gerade gesehen beim Antrag ist die Lebensversicherung ist auf 65 datiert
die Bu Zusatzversicherung auf 60 datiert
 
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