Wer lehnt erhöhtes Unfallruhegehalt ab?

Paul Udo

Mitglied
Hallo Leidgenossen...
Ich habe nochmal eine Frage.
Wer lehnt in NRW das erhöhte Unfallruhegehalt ab, das LBV oder das JM?
Leitet das LBV den Antrag nur weiter oder bearbeiten die den, also schreiben die dem JM eine Empfehlung?
Ich habe mal gehört, dass das LBV sich das ok zur Genehmigung vom JM holen muss, heißt das im Umkehrschlusd, ablehnen tut das LBV ohne Beteiligung des JM....
Hat jemand Erfahrung oder hat etwas gehört?
Vielen Dank!

Gruß PU
 
Hallo PU,

ich werde aus deiner Frage nicht schlau, denn wenn etwas abgelehnt oder bewilligt wird per Bescheid, dann sieht man am Adressaten, wer die Zuständigkeit hat.

Wenn du nicht weißt, ob du einen Antrag an die tatsächlich zuständige Stelle gerichtet hast (ich hatte manchmal das Problem), dann richte das Schreiben an beide Stellen.
Hilft dir das weiter?

Zu den Strukturen in NRW kann ich dir nicht weiterhelfen, da anderes Bundesland. Bei mir ist der Dienstherr bei Fragen zur Dienstfähigkeit und Entscheidungen zur Zurruhesetzung zuständig, für den Bescheid über Unfallkausalität und - folgen die Unfallfürsorgestelle, für Versorgungsfragen die Versorgungsstelle.
Kann dir die Gewerkschaft oder PV das nicht beantworten?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,
ich habe alles ans LBV gerichtet, das ist auch so richtig, nur liegt mein Fall jetzt beim Ministerium.... Jetzt warte ich auf eine Entscheidung.
Ich habe gehofft, dass jemand weiß, ob das LBV selbstständig ablehnen kann und sich nur bei positiver Prüfung noch das ok vom JM holen muss , meine ich mal gehört zu haben... Oder ob das LBV sich generell ans JM wenden muss und um eine Entscheidung bittet.
Ich hoffe, dass ist nicht alles zu verwirrend

Gruß PU
 
hallo Paul Udo,

bei mir in Ba-Wü war das LBV der richtige Ansprechpartner, aber sie halten Rücksprache mit den anderen betroffenen Ministerien bei mir Kultusministerium.

In meinem Fall hatte das RegPräs die Federführung übernommen, das war laut meinem Anwalt falsch, die seien ab Dienstunfall gar nicht mehr für mich zuständig. Auch das Verwaltungsgerichtshof sah das so als falsch an, denn bei Dienstunfallgründen ist nur das LBV zuständig. Alle Bescheide des RegPräs wurden als unwirksam abgekanzelt. Die Einbestellung zum Amtsarzt, zur Ruhesetzung aus gesundheitlichen statt aus Dienstunfallgründen usw. Obwohl die Rechtsassistentin meinte, das LBV hätte genau die gleichen Bescheide erlassen, also wäre das für mich kein Unterschied und das "Problem" wäre juristisch damit "geheilt", dem schloss sich das Gericht nicht an. Aber das Verwaltungsgericht hat da auch nicht durchgeblickt, deshalb ging es nach Klageabweisung per Antrag auf Berufung an den VGH. Die haben das dann zurecht gerückt. Hat aber vom ersten zum zweiten Urteil fast 5 Jahre gedauert.

Zur Sicherheit hatte ich ab zur Ruhesetzung zuvor alle Schreiben doppelt versandt mit dem jeweiligen Hinweis, dass ich eine Kopie meiner Schreiben an das LBV bzw das RegPräs gesandt hätte.

Als sich zwei Jahre nach dem VGH-Urteil das RegPräs wieder meldete, um mich mal wieder zur Überprüfung der Dienstfähigkeit einzubestellen, bekam ich einen Lachkrampf, hatten wohl noch nichts vom Urteil gehört, unglaublich. Zwei Tage später riefen sie zurück und haben mich aus der Liste der Überprüfungen gestrichen, endlich hatten sie wohl dazugelernt.

LG Teddy
 
Unglaublich, was man hier für Sachen liest.... Wie manche Behörden sich verhalten....traurig und manchmal auch dumm.
Bis jetzt ist bei mir alles gut gelaufen , ohne Probleme.... Bis zum normalen Unfallruhegehalt , mal sehen , wie es mit dem Rest so läuft...

Gruß PU
 
hallo PU,

unabhängig vom bundesland -die sachliche und rechtliche entscheidung liegt bei der gesetzlich festgelegten behörde u das ist (muss) i.d.R. in einer auf einem entsprechenden gesetz beruhenden verordnung geregelt sein (für bayern zb "Verordnung über die
gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern Vertretungsverordnung - VertrV").

geht es darüber hinaus - ministerium - dann ist es keine sachliche, sondern eine politische entscheidung ohne rechtsgrundlage. ein ministerium beaufsichtigt bestenfalls, aber entscheidet nur in ausnahmefällen. dann aber nicht aufgrund der sachlich zutreffenden grundlagen oder weist nach prüfung die zuständige behörde auf eine sachgerechte entscheidung hin.

gruss

Sekundant

ps: geht natürlich von regelkonformen verhältnissen aus, die nicht immer gegeben sind, siehe "stoiber-erlass"
 
In NRW geht es wohl über das Landesamt für Besoldung an dasJustizministerium, vielleicht hat das LBV ja schon entschieden und lässt sich jetzt seine Entscheidung absegnen...
Ich muß mal wieder warten, wie immer....
Ich werde auf jeden Fall berichten , wenn es was Neues gibt.

Wenn noch einer Infos hat, immer her damit. ..☺

Paul Udo
 
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