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Wer kennt das auch?

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

ich habe Kontakt auch zu anden UO vor Ort und mir fällt auf, dass bei vielen die gleichen Praxis läuft:

Man reicht Klage ein, beantragt die Akteneinsicht - danach passiert über 1 Jahr nichts.

Dann erhält man ein Schreiben des Sozialgerichts, dass man nach § 105 SGG per Gerichtsbescheid innerhalb von 2 Wochen entscheiden will, obwohl zu dem Zeitpunkt dem Kläger keine Akteneinsicht gewährt wurde und er vor der Ankündigung des § 105 SGG gar nicht vortragen konnte

Innerhalb der 2 Woche erhält man die Akteneinsicht, dass man dann weniger als 1 Woche Zeit hat eine dicke Akte auszuwerten.

Dabei ist insbesondere hervorzuheben:
dass man den § 105 SGG bereits vor Akteneinsicht und den Vortrag des Klägers beireits anwendet

Kennt diese Praxis jemand auch von Euch - und sprichst es für die Befangenheit der zuständigen Richter, wenn jemand so eine Verfahrensvorgehensweise an den Tag legt?

Auch diese Vorgehensweise richtet sich gegen die Anwednung des § 105 SGG meine Ansicht nach,
wie beurteilt ihr dies eure Meinung und Erfahrung nach?

Wem ist diese Vorgehensweise durch Sozialgerichte auch bekannt?

Wie seid ihr dagegen vorgegangen?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erhalte erst gar keine Akteneinsicht, warte jetzt auf ein Urteil des LSG NRW wo man mir Einsicht auch in der mündlichen Verhandlung verweigerte.
 
Hallo Uli,

das glaube ich Dir aufs Wort.

Ich vermute/rate mal,
dass bei dir die Verweigerung der Akteneinsicht in der mündlichen Verhandlung nicht in das Protokoll/Niederschrift über die mündliche Verhandlung mitaufgenommen worden ist, oder?

Hallo an alle zusammen,

hat keine von Euch Erfahrungen hinsichtlich § 105 SGG und dessen vorherige Anhörung gemacht?

Lg. Rolandi
 
Hallo Uli,

verstehe ich dich richtig:

also die Verweigerung deiner Akteneinsicht durch Richter in der mündlichen Verhandlung steht in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung bei dir tatsächlich drin?

Falls ja, wurde eine Begründung für die Verweigerung der Akteneinsicht im Protokoll mit aufgenommen?

Lg. Rolandi
 
Nein steht meines Wissens nichts drin, ich warte aber auch noch auf das Protokoll. Mündliche Verhandlung war vor ca. 2 Monaten.
 
Hallo Uli,

meine Meinung nach:

das Protokoll über die mündliche Verhandlung sollte allerspätestens
innerhalb von 2 Woche bei dir sein. Dies ist meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform.

Dann wird vermutlich dies im Protokoll nicht drin stehen,
so dass du die Verweigerung deiner Akteneinsicht in der mündlichen Verhandlung durch den Richter nicht beweisen kannst

Lg. Rolandi
 
hallo Uli,

nein ein Link habe ich nicht
jedoch ein Protokoll ist in der mündlichen Verhandlung zu schreiben und zu unterschreiben
und dann steht der Übersendung an dir nichts mehr im Wege

Warum wird es zurückgehalten?

Lg. Rolandi
 
Danke für die Anregung, leider wie gesagt vermag ich hierzu im Netz nichts zu finden, werde jedoch nachfragen. Allerdings bezweifele ich den Sinn der Anfrage, da viele Anträge und Hinweise nicht bearbeitet werden.
 
Hallo Uli,

meiner Meinung nach:

wenn dir Akteneinsicht verweigert wurde in der mündlichen Verhandlung, kannst du dir denken, wie gerecht dein Urteil ausfallen kann.

Die Verweigerung einer Akteneinsicht wird meiner Meinung nach
nie und nimmer in dem Protokoll drin stehen.
Höchstens kann es womöglich
verdreht
dargestellt werden,
so dass es am Ende womöglich heißen kann,
dass du die Akteneinsicht abgelehnt hast, welche man die angeboten haben kann

Man liest auch hier im Forum, dass man den UO den Rat gibt,
mit den Behörden nach Möglichkeit keine mündliche Gespräche per Telefon etc. zu führen.

Tja, die Prokolle in der mündlichen Verhandlung basieren auf "Mündlichkeit" vor den Sozialgerichten,
davor habe ich noch keine Warungen gehört im Vergleich zu den Behörden.

Aber lass es uns bitten wissen, ob die Verweigerung der Akteneinsicht in deinem Prokoll aufgenommen wurde

Lg. Rolandi
 
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