Hallo zusammen,
ich habe Kontakt auch zu anden UO vor Ort und mir fällt auf, dass bei vielen die gleichen Praxis läuft:
Man reicht Klage ein, beantragt die Akteneinsicht - danach passiert über 1 Jahr nichts.
Dann erhält man ein Schreiben des Sozialgerichts, dass man nach § 105 SGG per Gerichtsbescheid innerhalb von 2 Wochen entscheiden will, obwohl zu dem Zeitpunkt dem Kläger keine Akteneinsicht gewährt wurde und er vor der Ankündigung des § 105 SGG gar nicht vortragen konnte
Innerhalb der 2 Woche erhält man die Akteneinsicht, dass man dann weniger als 1 Woche Zeit hat eine dicke Akte auszuwerten.
Dabei ist insbesondere hervorzuheben:
dass man den § 105 SGG bereits vor Akteneinsicht und den Vortrag des Klägers beireits anwendet
Kennt diese Praxis jemand auch von Euch - und sprichst es für die Befangenheit der zuständigen Richter, wenn jemand so eine Verfahrensvorgehensweise an den Tag legt?
Auch diese Vorgehensweise richtet sich gegen die Anwednung des § 105 SGG meine Ansicht nach,
wie beurteilt ihr dies eure Meinung und Erfahrung nach?
Wem ist diese Vorgehensweise durch Sozialgerichte auch bekannt?
Wie seid ihr dagegen vorgegangen?
Lg. Rolandi
ich habe Kontakt auch zu anden UO vor Ort und mir fällt auf, dass bei vielen die gleichen Praxis läuft:
Man reicht Klage ein, beantragt die Akteneinsicht - danach passiert über 1 Jahr nichts.
Dann erhält man ein Schreiben des Sozialgerichts, dass man nach § 105 SGG per Gerichtsbescheid innerhalb von 2 Wochen entscheiden will, obwohl zu dem Zeitpunkt dem Kläger keine Akteneinsicht gewährt wurde und er vor der Ankündigung des § 105 SGG gar nicht vortragen konnte
Innerhalb der 2 Woche erhält man die Akteneinsicht, dass man dann weniger als 1 Woche Zeit hat eine dicke Akte auszuwerten.
Dabei ist insbesondere hervorzuheben:
dass man den § 105 SGG bereits vor Akteneinsicht und den Vortrag des Klägers beireits anwendet
Kennt diese Praxis jemand auch von Euch - und sprichst es für die Befangenheit der zuständigen Richter, wenn jemand so eine Verfahrensvorgehensweise an den Tag legt?
Auch diese Vorgehensweise richtet sich gegen die Anwednung des § 105 SGG meine Ansicht nach,
wie beurteilt ihr dies eure Meinung und Erfahrung nach?
Wem ist diese Vorgehensweise durch Sozialgerichte auch bekannt?
Wie seid ihr dagegen vorgegangen?
Lg. Rolandi
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