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Wer kann mir das Hamburger Modell erklären?

Flohhacky

Mitglied
Registriert seit
19 Sep. 2006
Beiträge
56
Wenn man länger krank war, und mit dem Hamburger Modell wieder in das
Arbeitsleben eingegliedert werden soll mit ca. 3 Stunden pro. Tag
finde ich sehr gut. Meine Frage: Das Krankengeld wird in dieser Zeit von der Krankenkasse weiter bezahlt.
Aber ich muss, um zur Arbeit zu kommen eine Strecke von 9o Klm. ( einfach) (doppelt 180) mit dem Auto fahren.
Diese Kosten kann ich nur schwer von dem Krankengeld bezahlen.
Der Arbeitgeber braucht keine Kosten zu erstatten.

Wer kann da weiter helfen?


Vielen Dank Flohhacky
 
Hallo Flohhacky,
Beim Hamburger Modell bist Du weiterhin im Krankenstand und bekommst auch nur Krankengeld und keine Arbeitgeberleistungen. Hier mal ein Auszug aus Wikipedia.

Das Hamburger Modell ermöglicht eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Geregelt ist das Hamburger Modell in § 74 SGB V und gleichlautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen in § 28 SGB IX.

Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der dem Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers entspricht. Die Arbeitsaufnahme kann so mit wenigen Stunden täglich beginnen und stufenweise bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert werden. Die Dauer der Maßnahme liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Während der Maßnahme erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Der Bezug von Kranken- oder Übergangsgeld wird je nach Trägerschaft der Maßnahme festgelegt. ( z.B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse ) Es besteht kein weiterer Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber hat mithin keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung. Allerdings ist der Arbeitgeber auch im Ausgangspunkt nicht verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zu schließen, die diesem die Wiedereingliederung ermöglicht. Die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffene Vereinbarung begründet kein gegenüber dem schon bestehenden abgeändertes (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis, weil sie nicht in dem für ein Arbeitsverhältnis prägenden Austausch von Leistung und Gegenleistung (Arbeit - Entgelt) besteht. Vielmehr ist Gegenstand der Vereinbarung, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, auf seinem bisherigen Arbeitsplatz, die bisherigen Leistungen in vorher festgelegtem zeitlich verrringertem Umfang zu erbringen, allein die Rehabilitation.

Die Wiedereingliederungsmaßnahme kann von Seiten des Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Nimmt der Betroffene an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt diese als gescheitert. In Einzelfällen kann ein Fortbestand der Maßnahme über die 7 Tage Regelung hinaus angestrebt werden, wenn Aussicht auf einen positiven Abschluß des Hamburger Modells besteht.

Das Hamburger Modell kann sowohl von Arbeitern und Angestellten als auch von Beamten in Anspruch genommen werden.

Frage eventuell mal in Deiner Firma oder Deinen Betriebsrat. Es lassen sich meist Regelungen für Härtefälle finden. :)

Gruß von der Seenixe
 
Hamburger Modell

Vielen Dank Seenixe,

Besteht die Möglichkeit auch an evtl. 2 Tagen a. ca. 8 Stunden in der Woche beim Hamburger Modell zu arbeiten, dann hätte ich nicht die vielen KLm zu fahren.

Gruß
Flohhacky
 
Hallo Flohhacky,

das "Hamburger Modell" findet nur statt, wenn Du mit einverstanden bist. Du kannst dies auch einfach ablehnen oder Dich mit Deinem Betrieb verständigen. Sinn ist aber, dass Du Dich langsam an die Arbeit gewöhnst.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Flohhacky,

mein Mann bekam während der Wiedereingliederung Kilometergeld von der Berufsgenossenschaft.
Vielleicht solltest Du mal da (oder bei der Krankenkasse, falls die zuständig ist) nachfragen.
Desweiteren kann ich mich noch erinnern, dass wir in den Jahren, in denen wir sehr viele Fahrtkosten hatten, die Fahrtkostenabrechnungen der Berufsgenossenschaft immer nochmal dem Steuerberater gegeben haben.
Da bekamen wir dann bei der Steuer über den Erstattungsbetrag der Berufsgenossenschaft hinaus noch etwas für aussergewöhnliche Belastungen angerechnet.

Gruss...
 
Hamburger Modell

Hallo alpgoas

vielen Dank für Deine Anregung mit der Krankenkasse.Ich melde mich
mit dem Ergebniss.

Gruß.........
 
Hamburger Modell

Die Krankenkasse hat keine Möglichkeit beim Hamburger Modell
Fahrtkosten zu erstatten.



Mfg
 
Wer zahlt wann was wie hoch / Hamburger Modell

Ausgangssituation:

Nach Arbeitsunfall befindet sich ein AN bei bestehenden Arbeitsvertrag längere Zeit in AU.
Nach 78 Wochen erfolgt die Einstellung des Verletztengeldes. Nun ist das AA der Brötchengeber.
Mit dem D Arzt wird die Übereinkunft der Wiedereingliederung ins Berufsleben per H.Modell getroffen.

Fragestellung:

Zahlt das AA noch bis zum Beginn des Hamburger Modells und die zuständige BG die Wiedereingliederungsmaßnahme. Falls ja gibt es dann wieder 80% von der BG. Ist somit die BG wieder Herr des Verfahrens und das AA raus?
Für weitere Ergänzungen bin ich wie immer dankbar.
 
Hallo Goldbaer,
wie lange ist das Verletztengeld eingestellt?
Wenn eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit absehbar war, hätte das Verletztengeld nicht eingestellt werden dürfen. Dies widerspricht dem SGB VII.
Während des Hamburger Modells ändert sich am Krankenstand überhaupt nichts.
Auch wird nicht plötzlich die BG wieder zuständig. Die hätten Ihre Zuständigkeit nie verlieren dürfen, wenn noch absehbar war, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Dies war hier schon öfter Thema. Notfalls muß die BG auch 2,5 oder 3 Jahre Verletztengeldzahlung durchführen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Du liest gut zwischen den Zeilen.
Zwischen Einstellung VG und Vorschlag H.Modell, liegen genau 3,5 Monate.
Der Widerspruch gegen Einstellung des VG mit Ablauf der 78 Wochen wurde abgelehnt, weil keine Besserung in Aussicht. Ich reiche nun Klage ein.
Kurioserweise bin ich noch genauso krank, wie bisher. Habe die Erklärung bekommen, mit Zahlung und Anerkennung der Rente erklärt die BG mich für geheilt bzw. der Fall ist abgeschlossen. Geheilt wurde nicht direkt gesagt, aber sinngemäß das es nun an der Zeit wäre meine Arbeitsfähigkeit auszuprobieren. Die wollen mich verscheissern;) oder?
 
Hallo Goldbaer,
Klage gegen diesen Bescheid ist sehr angesagt und Du solltest diesen Punkt auch in der Klage extra ausführen. Kopie des Antrags auf Hamburger Modell nicht vergessen. Weil damit mit dem Hamburger Modell genau das Gegenteil ausgedrückt wird. Der Widerspruch wurde ja relativ schnell beschieden, aber mit der Zahlung der Differenz zum Verletztengeldes für den Zeitraum dazwischen wirst Du sicher bis zum Ende des SG-Verfahrens warten müssen.

Gruß von der Seenixe
 
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