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Wer kann helfen?

flickflack

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Aug. 2016
Beiträge
4
Wer kann helfen?
Ich schildere kurz meinen Sachverhalt:
Vor über einem Jahr hatte ich ein Arbeitsunfall, der von der BG als solcher anerkannt wurde und ich Bezog Verletztengeld. Mein Arbeitgeber kündigte mich, da ich noch in der Probezeit war. Ich musste operiert werden und habe bis heute etliche Einschränkungen und Schmerzen, sodass der für die BG arbeitende Unfallarzt sagte, das ich nicht mehr in meinem Beruf zurückkehren könne. Das war mir schon auf Grund meiner gesundheitlichen Probleme klar. Nun wurde mir von der BG eine sogenannte Assistierte Vermittlung für Unfallverletzte und Rehabilitanten, AsV für 4 Wochen nahe gelegt, bei der Theoretisches Grundwissen und einige PC Kenntnisse abgefragt wurden. Danach muss ich, mit Hilfe der BG einen Betrieb mit neuem Arbeitsplatz suchen. Von der BG wurde mir gesagt, dass ich mich nach der AsV Maßnahme Arbeitslos melden muss.
Begründung, damit ich vermittelbar sei. Das leuchtet mir nicht so richtig ein. Was ist, wenn man keinen Betrieb findet, der einen nicht mehr ganz so jungen Mann einstellt und wenn dann das ALG 1 ausläuft? Wie ist die Rechtslage? Müsste mir die BG nicht bis zur erfolgreichen Vermittlung weiterhin Verletztengeld zahlen, zumal auch die 78 Wochen auch noch nicht ausgeschöpft sind. Darf die Agentur für Arbeit einen Mann als arbeitssuchend annehmen, der für viele Berufe, Tätigkeiten nicht mehr geeignet ist bzw. starke Einschränkungen im Arbeitsalltag hat? Was ist, wenn sich mein Zustand über die Jahre verschlechtert? Bis jetzt wurde auch noch kein Gutachten durch die BG gemacht, aber es ist wohl anvisiert. Was soll ich tun? Gesund schreiben lassen und Arbeitslos melden oder was sieht dazu der Gesetzgeber vor? Habe dazu leider nichts gefunden.
 
Hallo flickflack,

also wenn du weiterhin Schmerzen hast und dich dein Arzt AU schreibt und deine 78 Wochen sowieso noch nicht rum sind, muss die BG weiterhin dir das V- geld bezahlen.

Bevor dein Kostenträger dich zum Arbeitsamt schicken will sollte erst einmal ein Gutachten vorliegen, da dies bisher noch nicht geschehen ist würde ich dir raten nimm dir einen Fachanwalt. Dein Arbeitsunfall ist anerkannt da musst du schon einen guten Rechtsbeistand haben.

Du schreibst ja das du nicht mehr so jung bist, also gehe es mit einem AW an damit du wenn es eventuell nach Jahren zu einer Verschlimmerung kommt nicht das nachsehen hast.

LG Wolle
 
Hallo Flickflac,

bestehe bei deinem D-Arzt darauf, weiter krankgeschrieben zu werden, da eine Arbeitsaufnahme unter diesen Umständen (Schmerzen) nicht möglich ist.
Solange du krank geschrieben bist, will das Arbeitsamt so wie so nichts von Dir. Es muss ja die BG zahlen und nicht das Arbeitsamt. Lass dir Krankengym und Schmerzmedikamente vom D-Arzt verordnen!

VG
 
Hallo FlickFlack.
solange noch eine Chance besteht dass sich noch was verbessert bist du ein BG Fall und hast ein Anrecht auf VG und das auch über die 78 Wochen hinaus.Ich hatte über 150 Wochen VG erhalten.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Flickflack,

die berühmt-berüchtigen 78 Wochen gibt es bei der BG nicht!

AUSSER es ist absehbar, dass das Unfallopfer NIE wieder erwerbstätig sein wird, werden kann aufgrund seiner Verletzungen.

Wie alt bist Du?

Lt. den rechtlichen Vorgaben ist die BG zur Umschulung verpflichtet.

Daher ist es schon mal wichtig zu wissen, wie alt Du bist.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo an alle, erstmal danke für die Antworten.
Mir geht es aber darum, ich möchte ja einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben. Schmerzen habe ich ständig. Mir geht es darum, ob ich wirklich mich beim Arbeitsamt melden muss, so wie die BG es gesagt hat, damit sie für mich einen leidensgerechten Arbeitsplatz finden.
Mir wäre es am liebsten, dass ich mich so lange Krank schreiben lasse, bis die BG für mich einen Arbeitsplatz gefunden hat und ich dann dort arbeiten kann.

Hallo Kassandra, danke für die Antwort,
ich bin 50 und ich glaube nicht, dass ich in diesem Alter noch eine Umschulung von der BG bekomme.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Flickflack,

"Arbeitsamt melden muss, so wie die BG es gesagt hat".....

Nein so geht das Spiel nicht via "gesagt hat".

Stelle sofort die Gespräche ein - Du willst alles erstmal schriftlich.

Auch solltest Du nur noch schriftl. via Mail / Post kommunizieren.

Hast Du einen RA?

Viele Grüße

Kasandra
 
BG stimmt keiner Umschulung zu, sondern besteht auf eine betriebliche Ausbildung

Hallo an alle,
Aufgrund eines Arbeitsunfalles, muss ich mich neu orientieren und die BG schreibt mir vor, das für mich nur eine betriebliche Ausbildung in Frage kommt und keine Umschulung, kann das rechtens sein.
Ich befinde mich zur Zeit in einem RVL Lehrgang, hätte dort die Möglichkeit eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten zu machen, doch die BG lehnt dieses ab, mit der Begründung, das nur eine betribliche Ausbildung in Frage kommt. Ich frage mich nun, ob das so rechtens ist und auf welcher Rechtsgrundlage dieses basiert. Vielleicht kennt sich ja einer damit aus und kann mir einen Tipp dazu geben.
 
danke für deine Antwort,
ich habe den Verdacht, dass die BG für eine betriebliche Ausbildung die Berufsschule nicht bezahlen muss, da der Staat für die beruflichen Schulen zuständig ist und somit die BG dafür keinen € ausgeben muss. Für eine Umschulung muss sie natürlich viel Geld bei einem Beruflichen Rehbilitationszentrum bezahlen.
Bei der Arbeitagentur und beim Rentenversicherungsträger werden die Kosten dafür bezahlt, versteh nicht, warum es bei der BG nicht geht.
Gleiches Recht für alle!
Scheint wohl bei der BG nicht so zu sein.
 
Hallo flickflack,

1. hast du eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung? (was evtl. unterstützend wäre)

2. Ich weiß das Fachwort nicht, aber die BG muss dich mit einer Art "Berufshelfer" zunächst dabei unterstützen, Berufe zu finden, die du mit den Folgen des Arbeitsunfalls novh ausüben kannst.
a) Mir ist nicht klar geworden, ob diese Berufsfindung schon stattfand.
b) Gab es auch eine Arbeitserprobung oder sind die besuchten Maßnahmen als solche anzusehen?

LG

P.S.
Du hattest vor längerer Zeit ja schon einmal andere Sorgen und Fragen.
Ich finde immer prima, wenn man später kurz berichtet, wie man es gelöst hat, welche Entscheidungen anstanden und ob man gut damit gefahren ist. Das hilft später Ratsuchenden vllt.
 
Ergänzung:

Vielleicht findest du hier http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/S_4_U_13.13.htm Ansatzpunkt.

Dir wurde eine Umschulung abgelehnt?
Wie lautete die Begründung?
Alter? Dann ist für dich dies http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/A_2008-2.pdf vielleicht interessant für einen Widerspruch, die Argumente kann man sicher übertragen, auch wenn im o.g. Fall die DRV Träger war.

Wenn dir keine Begründung für die Ablehnung einer Umschulung gegeben wurde, dann erstmal - schriftlich - anfordern.
 
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