flickflack
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- 3 Aug. 2016
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Wer kann helfen?
Ich schildere kurz meinen Sachverhalt:
Vor über einem Jahr hatte ich ein Arbeitsunfall, der von der BG als solcher anerkannt wurde und ich Bezog Verletztengeld. Mein Arbeitgeber kündigte mich, da ich noch in der Probezeit war. Ich musste operiert werden und habe bis heute etliche Einschränkungen und Schmerzen, sodass der für die BG arbeitende Unfallarzt sagte, das ich nicht mehr in meinem Beruf zurückkehren könne. Das war mir schon auf Grund meiner gesundheitlichen Probleme klar. Nun wurde mir von der BG eine sogenannte Assistierte Vermittlung für Unfallverletzte und Rehabilitanten, AsV für 4 Wochen nahe gelegt, bei der Theoretisches Grundwissen und einige PC Kenntnisse abgefragt wurden. Danach muss ich, mit Hilfe der BG einen Betrieb mit neuem Arbeitsplatz suchen. Von der BG wurde mir gesagt, dass ich mich nach der AsV Maßnahme Arbeitslos melden muss.
Begründung, damit ich vermittelbar sei. Das leuchtet mir nicht so richtig ein. Was ist, wenn man keinen Betrieb findet, der einen nicht mehr ganz so jungen Mann einstellt und wenn dann das ALG 1 ausläuft? Wie ist die Rechtslage? Müsste mir die BG nicht bis zur erfolgreichen Vermittlung weiterhin Verletztengeld zahlen, zumal auch die 78 Wochen auch noch nicht ausgeschöpft sind. Darf die Agentur für Arbeit einen Mann als arbeitssuchend annehmen, der für viele Berufe, Tätigkeiten nicht mehr geeignet ist bzw. starke Einschränkungen im Arbeitsalltag hat? Was ist, wenn sich mein Zustand über die Jahre verschlechtert? Bis jetzt wurde auch noch kein Gutachten durch die BG gemacht, aber es ist wohl anvisiert. Was soll ich tun? Gesund schreiben lassen und Arbeitslos melden oder was sieht dazu der Gesetzgeber vor? Habe dazu leider nichts gefunden.
Ich schildere kurz meinen Sachverhalt:
Vor über einem Jahr hatte ich ein Arbeitsunfall, der von der BG als solcher anerkannt wurde und ich Bezog Verletztengeld. Mein Arbeitgeber kündigte mich, da ich noch in der Probezeit war. Ich musste operiert werden und habe bis heute etliche Einschränkungen und Schmerzen, sodass der für die BG arbeitende Unfallarzt sagte, das ich nicht mehr in meinem Beruf zurückkehren könne. Das war mir schon auf Grund meiner gesundheitlichen Probleme klar. Nun wurde mir von der BG eine sogenannte Assistierte Vermittlung für Unfallverletzte und Rehabilitanten, AsV für 4 Wochen nahe gelegt, bei der Theoretisches Grundwissen und einige PC Kenntnisse abgefragt wurden. Danach muss ich, mit Hilfe der BG einen Betrieb mit neuem Arbeitsplatz suchen. Von der BG wurde mir gesagt, dass ich mich nach der AsV Maßnahme Arbeitslos melden muss.
Begründung, damit ich vermittelbar sei. Das leuchtet mir nicht so richtig ein. Was ist, wenn man keinen Betrieb findet, der einen nicht mehr ganz so jungen Mann einstellt und wenn dann das ALG 1 ausläuft? Wie ist die Rechtslage? Müsste mir die BG nicht bis zur erfolgreichen Vermittlung weiterhin Verletztengeld zahlen, zumal auch die 78 Wochen auch noch nicht ausgeschöpft sind. Darf die Agentur für Arbeit einen Mann als arbeitssuchend annehmen, der für viele Berufe, Tätigkeiten nicht mehr geeignet ist bzw. starke Einschränkungen im Arbeitsalltag hat? Was ist, wenn sich mein Zustand über die Jahre verschlechtert? Bis jetzt wurde auch noch kein Gutachten durch die BG gemacht, aber es ist wohl anvisiert. Was soll ich tun? Gesund schreiben lassen und Arbeitslos melden oder was sieht dazu der Gesetzgeber vor? Habe dazu leider nichts gefunden.